Versicherungsvertrieb - Warenversicherung
WARENVERSICHERUNG
INHALTSVERZEICHNIS
-
Bedarf und Zielgruppe
- Transportversicherung als Schutz vor Schäden und Verlusten
- Verpflichtungen des Verkäufers gemäß Lieferbedingungen
- Erstattung von Schäden durch Versicherungen
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Rechtliche Grundlagen
- Nationale Regelungen: BGB, HGB, VVG
- Internationale Regelungen: CMR, COTIF/CIM, WA/MÜ, Institute Marine Cargo Clauses
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Incoterms (International Commercial Terms)
- Definition und Zweck
- Gefahr- und Kostentragung
- Gruppen der Incoterms (E, F, C, D)
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Versicherungsgrundlagen
- DTV-Güter 2000/2011 als Grundlage
- Versicherungsarten: Volle und eingeschränkte Deckung
- Arten der Transportversicherungen
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Versicherte Sachen
- Welche Güter sind versichert?
- Zusatzwerte: Imaginärer Gewinn, Mehrwert, Steuern, Frachtkosten
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Versicherte Gefahren und Schäden
- Unterschiede zwischen voller und eingeschränkter Deckung
- Beispiele für versicherte und nicht versicherte Gefahren
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Aufwendungen und Kosten
- Schadenvermeidungskosten, Schadenfeststellungskosten
- Umladekosten, Beitrag zur großen Havarie
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Versicherungssumme und Versicherungswert
- Versicherungswertarten: Gemeiner Handelswert, Imaginärer Gewinn, Wiederbeschaffungspreis
- Taxierung und Interessenversicherung
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Geeignete Transportmittel
- Anforderungen an Transportmittel
- Einfluss auf den Versicherungsschutz
- Dauer der Versicherung
- Beginn und Ende der Deckung
- Abhängigkeit von Transportart und Incoterms
- Faktoren der Beitragsermittlung
- Einflussfaktoren wie Art der Ware, Verpackung, Transportweg, Risiken
- Ausstellungsversicherung
- Versicherungsschutz für Messen und Ausstellungen
- Versicherte Risiken und Ausschlüsse
- Schadensfall und Regulierung
- Schadenmeldung und Dokumentation
- Regulierung durch den Versicherer
- Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers
- Risikomanagement und Präventionsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Risikoreduzierung
- Bedeutung der Verpackung und Lagerung
- Einfluss von Versicherungsklauseln
- Besondere Versicherungsformen
- Spezialversicherungen für bestimmte Warenarten
- Transportversicherungen für Gefahrgut
WARENVERSICHERUNG
1. Bedarf und Zielgruppe
- Transportversicherung deckt alle versicherten Schäden an transportierten Gütern.
- Hauptproblem: Schäden oder Verluste während des Transports.
- Verpflichtung des Verkäufers: Abhängig von den Lieferbedingungen muss die Ware eventuell erneut geliefert werden.
- Versicherungsschutz: Erstattung des Schadens bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
2. Rechtliche Grundlagen
Nationale Rechtsgrundlagen
- BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- HGB (Handelsgesetzbuch) – Regelungen zum nationalen Güterverkehr (§§ 407 bis 475)
- VVG (Versicherungsvertragsgesetz) – Regelungen über Transportversicherung (2. Teil des 3. Kapitels)
Internationale Rechtsgrundlagen
- CMR: Internationale Straßenbeförderung
- COTIF / CIM: Internationale Eisenbahntransportregeln
- WA/MÜ: Internationale Lufttransportregeln
- Institute Marine Cargo Clauses: Internationale Transportversicherungsklauseln (ICC A, B, C)
3. Incoterms (International Commercial Terms)
- Internationale Lieferklauseln zur Regelung von Gefahr- und Kostentragung zwischen Käufer und Verkäufer.
- Ziel: Vermeidung von Unstimmigkeiten und Rechtsstreitigkeiten.
- Vier Gruppen von Incoterms:
- Gruppe E
- Gruppe F
- Gruppe C
- Gruppe D
4. Versicherungsgrundlagen
- DTV-Güter 2000/2011 ersetzen ältere ADS und ADB.
- Zwei Versicherungsarten:
- Volle Deckung: Alle Gefahren sind abgesichert.
- Eingeschränkte Deckung: Nur bestimmte Gefahren sind versichert.
- Transportarten:
- Einmaliger Transport: Einzelversicherung für einen Transport.
- Rahmenvertrag / Offene Police: Versicherung für häufige Transporte mit variablen Bedingungen.
- Spezielle Klauseln: Streik-, Aufruhr-, Beschlagnahme-, Bergungs- und Kriegswaffenklauseln.
5. Versicherte Sachen
- Versicherte Gegenstände: Transportierte Güter, Kosten und Aufwendungen.
- Zusätzlich versicherbare Werte:
- Imaginärer Gewinn
- Mehrwert
- Zoll- und Frachtkosten
- Steuern und Abgaben
- Sonstige Kosten
6. Versicherte Gefahren und Schäden
- Volle Deckung: Alle Gefahren sind versichert, es sei denn, sie sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Eingeschränkte Deckung: Nur bestimmte Gefahren sind abgedeckt.
- Beispiele für versicherte Gefahren:
- Unfall des Transportmittels
- Einsturz von Lagergebäuden
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Naturkatastrophen
- Nicht versicherte Gefahren:
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
- Nicht direkt durch eine versicherte Gefahr verursachte Schäden
7. Aufwendungen und Kosten
- Schadenvermeidungskosten: Maßnahmen zur Schadensminderung (auch erfolglose Versuche).
- Schadenfeststellungskosten: Kosten für Ermittlung und Begutachtung eines Schadens.
- Umladekosten: Zusatzkosten für Zwischenlagerung und Weitertransport nach einem Schadenfall.
- Beitrag zur großen Havarie: Versicherungsschutz für Beiträge im Zusammenhang mit gemeinsamen Schadensfällen auf See.
8. Glossar (zur Suchmaschinenoptimierung)
Begriff |
Synonyme |
Transportversicherung |
Warentransportversicherung, Güterversicherung |
HGB |
Handelsgesetzbuch |
BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch |
VVG |
Versicherungsvertragsgesetz |
CMR |
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr |
Incoterms |
International Commercial Terms, Lieferklauseln |
DTV-Güter |
Deutscher Transportversicherungsverband Güterversicherung |
Einmaliger Transport |
Einzelversicherung |
Rahmenvertrag |
Offene Police |
Haverei |
Schiffshavarie, Gemeinsame Havarie |
Franchise |
Selbstbeteiligung |
Zusätzliche Informationen zur Versicherungssumme und zum Versicherungswert
Versicherungssumme und Versicherungswert
- Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert entsprechen, um Unterversicherung zu vermeiden.
Arten des Versicherungswerts
- Gemeiner Handelswert
- Gemeiner Wert der Güter am Absendort.
- Enthält Kosten für:
- Versicherung
- Endgültig bezahlte Fracht
- Sonstige Kosten bis zur Annahme durch den Transporteur.
- Bezieht sich auf den Marktpreis bei gewöhnlicher Veräußerung.
- Imaginärer Gewinn
- Der erwartete Gewinn des Käufers nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort.
- Neuerstellung
- Gilt für selbst hergestellte Waren.
- Versicherungswert basiert auf:
- Wiederbeschaffungspreis für Rohstoffe und Halberzeugnisse.
- Fertigungslöhne.
- Gemein- und Verwaltungskosten.
- Taxierung
- Einigung auf einen bestimmten Versicherungswert durch Taxe.
- Falls die Versicherungsumme unter der Taxe liegt → Versicherer haftet anteilig.
- Falls Taxe den tatsächlichen Wert übersteigt → Versicherer kann Reduzierung verlangen.
- Wiederbeschaffungspreis
- Gilt für gehandelten Warenbestand.
- Berechnung durch:
- Kaufpreis
- Verpackungs- und Transportkosten
- Kosten für Einkauf, Lagerung, Auszeichnung und Buchhaltung.
- Interessen
- Zusatzwerte gemäß DTV-Güter, die mitversichert werden können.
- Versicherungssumme kann Mehrwert, Zoll, Steuern und Abgaben enthalten.
9. Geeignete Transportmittel
- Falls kein spezifisches Transportmittel vereinbart ist, muss der Versicherungsnehmer geeignete Beförderungsmittel wählen.
- Standards für geeignete Transportmittel:
- Seeschiffe müssen DTV-Klassifikations- und Altersklauseln, den International Safety Management Code oder ein gültiges Document of Compliance erfüllen.
- Transport mit ungeeigneten Transportmitteln:
- Versicherung greift nur, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass er keinen Einfluss auf die Auswahl hatte.
10. Dauer der Versicherung
- Beginn der Versicherung: Sobald die Güter am Absenderort zur sofortigen Beförderung entfernt wurden.
- Ende der Versicherung:
- Lieferung an den vorgesehenen Ablieferungsort.
- Falls Güter weitertransportiert werden und dadurch das Risiko steigt.
- Nach einer mit dem Versicherer vereinbarten Zeitspanne nach Entladung im Zielhafen.
- Bei Versand nach Incoterms FOB oder CFR, wenn die Güter an Bord verladen sind.
- Mit Gefahrübergang bei Verkauf nach einem versicherten Ereignis.
- Falls bei Lagerungen der vereinbarte Zeitraum überschritten wird.
11. Faktoren der Beitragsermittlung
Einflussfaktoren für Versicherungsprämien:
- Art der Güter
- Verpackung
- Transportabwicklung
- Transportmittel
- Bestimmungsland
- Versicherungssummen
- Einschluss zusätzlicher Klauseln
Spezifische Risiken bei Warenarten:
- Neu- oder Gebrauchtwaren
- Aggregatzustand (fest, flüssig, gasförmig)
- Abmessungen, Gewicht, Volumen
- Schwerpunktlage (hoch, mittig, außer mittig)
- Gefahrgut-Eigenschaften
- Empfindlichkeit, Diebstahlgefahr
- Termingüter
Transportweg- und -dauer beeinflusst Prämien durch:
- Geltungsbereich der laufenden Police
- Einzelpolicen für bestimmte Routen
- Umschlagplätze, Reisedauer
- Vorschriften (z. B. Zoll, Einfuhrbestimmungen, Embargos)
- Klimaeinflüsse und politische Gegebenheiten
Verpackung als Risikoabsicherung:
- Standardisierte oder Spezialverpackungen (z. B. Kunsttransporte, Schwerlast)
- Innen- und Außenverpackungen sowie Hilfsmittel
- Handhabungshinweise nach DIN 55402 / ISO 780
12. Ausstellungsversicherung
- Sonderform der Transportversicherung für:
- Transport zu Messen und Ausstellungen
- Dauer des Messeaufenthalts
- Rücktransport
- Notwendige Lagerungen
- Versicherte Objekte:
- Ausstellungsgüter aller Art
- Kunstgegenstände
- Stände und Ausrüstung
- Rechtliche Grundlage: AVB Ausstellung
- In der Generalpolice ist die Messeversicherung enthalten.
12.1 Versicherte Risiken
- Unfall mit Transportmittel
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmung, Erdbeben)
- Diebstahl und Einbruchdiebstahl
- Wasser-/Leitungsbruch
- Vandalismus durch Betriebsfremde
12.2 Ausschlüsse in der Ausstellungsversicherung
- Krieg, Streik, Kernenergie
- Beschlagnahme durch Behörden
- Witterungseinflüsse bei Freiluftausstellungen
- Verlust wertvoller Gegenstände, die nicht gesichert sind
- Verderb, mangelhafte Verpackung
- Verzögerungen durch Reise, Herstellung, Montage
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Glossar
Begriff | Definition | Synonyme |
---|---|---|
Transportversicherung | Versicherung für Schäden oder Verluste während des Transports | Warentransportversicherung, Güterversicherung |
HGB | Handelsgesetzbuch – regelt den nationalen Güterverkehr | - |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch – allgemeine Rechtsgrundlage | - |
VVG | Versicherungsvertragsgesetz – Regelungen über Transportversicherung | - |
CMR | Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr | - |
Incoterms | Internationale Lieferklauseln zur Regelung der Gefahr- und Kostentragung | Lieferklauseln, International Commercial Terms |
DTV-Güter | Deutscher Transportversicherungsverband – Standard für Transportversicherungen | - |
Einmaliger Transport | Einzelversicherung für einen Transport | Einzelpolice |
Rahmenvertrag | Dauerhafte Versicherung für häufige Transporte | Offene Police |
Haverei | Gemeinsamer Schaden auf See, der von mehreren Parteien getragen wird | Schiffshavarie, General Average |
Franchise | Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers | Selbstbehalt |
Versicherungssumme | Höhe der maximalen Entschädigung durch den Versicherer | - |
Gemeiner Handelswert | Marktwert der Ware am Absendungsort | Wiederbeschaffungspreis |
Imaginärer Gewinn | Erwarteter Gewinn des Käufers durch den Weiterverkauf der Ware | - |
Taxierung | Festlegung eines Versicherungswerts durch eine Taxe | Bewertung |
Wiederbeschaffungspreis | Preis für die Wiederbeschaffung einer Ware | Ersatzwert |
Große Havarie | Gemeinsame Schadensverteilung bei einem Schiffsunglück | Haverei |
Umladekosten | Kosten für den Weitertransport nach einem Schadenfall | Zusatzkosten |
Schadenfeststellungskosten | Kosten für die Begutachtung eines Schadens | Gutachterkosten |
Ausstellungsversicherung | Versicherungsschutz für Waren auf Messen und Ausstellungen | Messeversicherung |
Gefahrgut | Transportgüter mit besonderen Sicherheitsanforderungen | Gefahrstoffe |