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Versicherungsvertrieb - Maschinenversicherung

Maschinenversicherung.

Inhaltsverzeichnis der Maschinenversicherung

Bedarf und Nutzen der Maschinenversicherung

  • Moderne Produktionsprozesse sind ohne Maschinen & technische Anlagen nicht möglich.

  • Maschinen binden oft große Teile des Betriebskapitals, weshalb Schäden hohe Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen verursachen.

  • Maschinenversicherung bietet Risikominimierung gegen:

    • Technische Mängel

    • Menschliches Versagen

    • Umwelteinflüsse

  • Herstellergarantien ersetzen keine Maschinenversicherung, da sie Bedienungsfehler & Fahrlässigkeit nicht abdecken.

Zielgruppen der Maschinenversicherung

  • Handwerksbetriebe (Schlossereien, Schreinereien)

  • Baugewerbe & Bauindustrie

  • Landwirtschaftliche Betriebe

  • Holzindustrie (Sägewerke, Holzverarbeitung)

  • Kunststoff- & Metallverarbeitende Betriebe

  • Maschinenhersteller (Werkzeugbau, Optik)

  • Textilbetriebe

  • Nahrungs- & Genussmittelgewerbe (Abfüllbetriebe, Backwaren)

  • Papier- & Druckgewerbe

  • Fazit: Versicherung für stationäre & fahrbare Maschinen in allen Branchen erforderlich.

Maschinenarten in der Versicherung

Stationäre Maschinen

  • Funkenerosions- & Erodiermaschinen

  • Hydraulische Pressen, Stanz- & Schneidemaschinen

  • Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie

  • Industrieroboter

  • Drehmaschinen, Druckmaschinen

  • Bohr-, Fräs- & Schleifmaschinen

Fahrbare Maschinen

  • (Mini-)Bagger (Raupe)

  • Hub-, Gabel- & Teleskopstapler

  • Hubsteiger & Schrägaufzüge

  • Turmdrehkrane

  • Radlader (Luftbereift)

  • Bauaufzüge & Dachdeckerschrägaufzüge

Rechtsgrundlagen für Maschinenversicherungen

Stationäre Maschinen

  • Versicherung erfolgt nach Allgemeinen Bedingungen für Maschinenversicherung (AMB).

Fahrbare & transportable Maschinen

  • Versicherung erfolgt nach Allgemeinen Bedingungen für Maschinen-Kaskoversicherung (ABMG).

Versicherungsort für Maschinenversicherung

Stationäre Maschinen

  • Versicherungsschutz gilt nur innerhalb des Versicherungsortes.

  • Versicherungsort = Betriebsgrundstück (laut Versicherungsschein).

Fahrbare & transportable Maschinen

  • Versicherungsschutz nur am im Vertrag definierten Einsatzort.

  • Versicherungsort = Betriebsgrundstück oder definierte Einsatzgebiete.

Versicherungswert

  • Der Versicherungswert ist der Neuwert.

  • Rabatte & Preisnachlässe werden nicht berücksichtigt.

  • Umsatzsteuer ist einzubeziehen, wenn der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Bewertungsmethoden nach Verfügbarkeit

  • Listenpreis:

    • Gültiger Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand.

    • Zusätzlich: Bezugskosten (Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).

  • Kein aktueller Listenpreis vorhanden?

    • Letzter Listenpreis, angepasst an Preisentwicklung vergleichbarer Produkte.

  • Kein Listen- oder Kaufpreis?

    • Kauf- oder Lieferpreis im Neuzustand, angepasst an die Preisentwicklung.

  • Kein Listen- oder Einkaufspreis verfügbar?

    • Kosten für eine Neuanfertigung werden herangezogen (Handelsspanne & Bezugskosten enthalten).

Versicherungssummen & Unterversicherung

Allgemeines zur Versicherungssumme

  • Versicherungssumme = Versicherungswert jeder versicherten Sache.

  • Muss während der Vertragslaufzeit an Wertveränderungen angepasst werden.

Unterversicherung

  • Versicherungssumme liegt unterhalb des Versicherungswertes zum Zeitpunkt des Schadens.

  • Reduzierte Entschädigung, da Versicherungssumme im Verhältnis zum tatsächlichen Wert angesetzt wird.

Überversicherung

  • Versicherungssumme ist höher als der Versicherungswert.

  • Beide Parteien können eine Anpassung fordern, um Beiträge zu senken.

Prämien- & Summenanpassungen

  • Ziel: Vermeidung von Unterversicherung durch Anpassung an Lohn- & Preisentwicklung.

  • Berechnungsgrundlage:

    • 30 % Preisentwicklung

    • 70 % Lohnentwicklung

  • Indizes vom Statistischen Bundesamt sind maßgeblich.

  • Ein Prämienfaktor/Summenfaktor dient als Multiplikator zur Anpassung für das jeweilige Versicherungsjahr.



1. Bedarf und Nutzen der Maschinenversicherung

  • Moderne Produktionsprozesse sind ohne Maschinen & technische Anlagen nicht möglich.
  • Maschinen binden oft große Teile des Betriebskapitals, weshalb Schäden hohe Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen verursachen.
  • Maschinenversicherung bietet Risikominimierung gegen:
    • Technische Mängel
    • Menschliches Versagen
    • Umwelteinflüsse
  • Herstellergarantien ersetzen keine Maschinenversicherung, da sie Bedienungsfehler & Fahrlässigkeit nicht abdecken.

 

2. Zielgruppen der Maschinenversicherung

  • Handwerksbetriebe (Schlossereien, Schreinereien)
  • Baugewerbe & Bauindustrie
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Holzindustrie (Sägewerke, Holzverarbeitung)
  • Kunststoff- & Metallverarbeitende Betriebe
  • Maschinenhersteller (Werkzeugbau, Optik)
  • Textilbetriebe
  • Nahrungs- & Genussmittelgewerbe (Abfüllbetriebe, Backwaren)
  • Papier- & Druckgewerbe
  • Fazit: Versicherung für stationäre & fahrbare Maschinen in allen Branchen erforderlich.

 

3. Maschinenarten in der Versicherung

3.1. Stationäre Maschinen

  • Funkenerosions- & Erodiermaschinen
  • Hydraulische Pressen, Stanz- & Schneidemaschinen
  • Maschinen für die Nahrungsmittelindustrie
  • Industrieroboter
  • Drehmaschinen, Druckmaschinen
  • Bohr-, Fräs- & Schleifmaschinen

3.2. Fahrbare Maschinen

  • (Mini-)Bagger (Raupe)
  • Hub-, Gabel- & Teleskopstapler
  • Hubsteiger & Schrägaufzüge
  • Turmdrehkrane
  • Radlader (Luftbereift)
  • Bauaufzüge & Dachdeckerschrägaufzüge

 

4. Rechtsgrundlagen für Maschinenversicherungen

4.1. Stationäre Maschinen

  • Versicherung erfolgt nach Allgemeinen Bedingungen für Maschinenversicherung (AMB).

4.2. Fahrbare & transportable Maschinen

  • Versicherung erfolgt nach Allgemeinen Bedingungen für Maschinen-Kaskoversicherung (ABMG).

 

5. Versicherungsort für Maschinenversicherung

5.1. Stationäre Maschinen

  • Versicherungsschutz gilt nur innerhalb des Versicherungsortes.
  • Versicherungsort = Betriebsgrundstück (laut Versicherungsschein).

5.2. Fahrbare & transportable Maschinen

  • Versicherungsschutz nur am im Vertrag definierten Einsatzort.
  • Versicherungsort = Betriebsgrundstück oder definierte Einsatzgebiete.

 

GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS

Begriff

Definition

Synonyme

Maschinenversicherung

Schutz für stationäre & mobile Maschinen gegen Schäden.

Technische Versicherung, Maschinen-Kasko

Stationäre Maschinen

Ortsgebundene Produktionsmaschinen.

Industrieanlagen, Fertigungsmaschinen

Fahrbare Maschinen

Bewegliche Maschinen mit eigenem Antrieb oder Transportmöglichkeit.

Baufahrzeuge, Stapler

Versicherungsort

Räumlicher Geltungsbereich der Maschinenversicherung.

Standortversicherung, Einsatzgebietsschutz

Maschinen-Kaskoversicherung

Schutz fahrbarer Maschinen bei Unfällen oder Schäden.

Mobilmaschinenversicherung, Maschinen-Kasko

1. Versicherungswert

  • Der Versicherungswert ist der Neuwert.
  • Rabatte & Preisnachlässe werden nicht berücksichtigt.
  • Umsatzsteuer ist einzubeziehen, wenn der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

1.1. Bewertungsmethoden nach Verfügbarkeit

  • Listenpreis:
    • Gültiger Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand.
    • Zusätzlich: Bezugskosten (Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).
  • Kein aktueller Listenpreis vorhanden?
    • Letzter Listenpreis, angepasst an Preisentwicklung vergleichbarer Produkte.
  • Kein Listen- oder Kaufpreis?
    • Kauf- oder Lieferpreis im Neuzustand, angepasst an die Preisentwicklung.
  • Kein Listen- oder Einkaufspreis verfügbar?
    • Kosten für eine Neuanfertigung werden herangezogen (Handelsspanne & Bezugskosten enthalten).

 

2. Versicherungssummen & Unterversicherung

2.1. Allgemeines zur Versicherungssumme

  • Versicherungssumme = Versicherungswert jeder versicherten Sache.
  • Muss während der Vertragslaufzeit an Wertveränderungen angepasst werden.

2.2. Unterversicherung

  • Versicherungssumme liegt unterhalb des Versicherungswertes zum Zeitpunkt des Schadens.
  • Reduzierte Entschädigung, da Versicherungssumme im Verhältnis zum tatsächlichen Wert angesetzt wird.

2.3. Überversicherung

  • Versicherungssumme ist höher als der Versicherungswert.
  • Beide Parteien können eine Anpassung fordern, um Beiträge zu senken.

 

3. Prämien- & Summenanpassungen

  • Ziel: Vermeidung von Unterversicherung durch Anpassung an Lohn- & Preisentwicklung.
  • Berechnungsgrundlage:
    • 30 % Preisentwicklung
    • 70 % Lohnentwicklung
  • Indizes vom Statistischen Bundesamt sind maßgeblich.
  • Ein Prämienfaktor/Summenfaktor dient als Multiplikator zur Anpassung für das jeweilige Versicherungsjahr.

 

GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS

Begriff

Definition

Synonyme

Versicherungswert

Wertbasis für die Versicherungssumme.

Neuwert, Wiederbeschaffungswert

Listenpreis

Aktueller oder letzter Preis laut Preisliste.

Herstellerpreis, Katalogpreis

Unterversicherung

Versicherungssumme < tatsächlicher Wert der Sache.

Fehlversicherung, Unterdeckung

Überversicherung

Versicherungssumme > tatsächlicher Wert der Sache.

Überdeckung, Überbewertung

Summenanpassung

Jährliche Anpassung zur Vermeidung von Unterversicherung.

Wertanpassung, Inflationskorrektur

 

Totalschaden

Definition:

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten einer versicherten Sache höher als ihr Zeitwert sind.

Entschädigung:

  • Ersatzleistung = Zeitwert – Wert des Altmaterials – ggf. vereinbarter Selbstbehalt
  • Entschädigung erfolgt nach Zeitwert, selbst wenn die Beitragsberechnung auf den Neuwert basiert.

Risiken:

  • Hohe finanzielle Verluste, wenn keine ausreichende Versicherung vorhanden ist.
  • Unterschätzung des Zeitwertes, was zu einer geringeren Entschädigung führen kann.
  • Betriebsausfälle, wenn keine schnelle Ersatzbeschaffung möglich ist.

Lösungen:

  • Neuwertversicherung, um auch bei Totalschaden die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Objekts zu ermöglichen.
  • Betriebsausfallversicherung, um finanzielle Einbußen durch Produktionsstillstand abzufangen.
  • Wartungsverträge, um Schäden frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Fallbeispiel:

Zwischen den Turmsegmenten eins und zwei eines Windrads lockerten sich Fixierungsschrauben. Dadurch stürzten die Segmente zwei bis vier mit Gondel und Rotorblättern zu Boden – Totalschaden.

 

2. Teilschaden

Definition:

Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zusammen mit dem Wert des Altmaterials nicht höher als der Zeitwert der versicherten Sache unmittelbar vor dem Schaden sind.

Entschädigung:

  • Versicherung übernimmt notwendige Wiederherstellungskosten abzüglich des Altmaterialwerts.

Risiken:

  • Lange Reparaturzeiten, die den Betrieb beeinträchtigen können.
  • Unterschätzung der Reparaturkosten, die möglicherweise nicht vollständig gedeckt sind.
  • Folgeschäden, die nicht sofort erkennbar sind.

Lösungen:

  • Erweiterte Deckung für Mehrkosten, z. B. für Expressreparaturen.
  • Optionale Absicherung für Betriebsausfälle, um Verdienstausfälle zu minimieren.
  • Regelmäßige Inspektionen, um Schäden frühzeitig zu entdecken.

Fallbeispiel:

Ein Landwirt fährt mit seinem Mähdrescher über ein Feld. Ein Metallgegenstand beschädigt das Mähwerk. Die Maschinenversicherung übernimmt die Reparatur.

Aufwendungen zur Wiederherstellung:

  • Ersatzteile & Reparaturstoffe
  • Lohnkosten (inkl. Überstunden, Nachtarbeit)
  • Transportkosten & Expresslieferungen
  • De- & Remontagekosten
  • Reinigung & Entsorgung beschädigter Teile

 

3. Ausschlüsse in der Versicherung

Nicht erstattete Kosten:

  • Kosten für Überholungen oder Maßnahmen, die unabhängig vom Versicherungsfall nötig gewesen wären.
  • Mehrkosten für Änderungen oder Verbesserungen.
  • Eigenregie-Reparaturen, wenn sie nicht notwendig waren.
  • Entgangener Gewinn durch Betriebsunterbrechung.
  • Vorläufige oder behelfsmäßige Reparaturen.
  • Vermögensschäden.

Risiken:

  • Unterversicherung, wenn wichtige Risiken nicht mitversichert sind.
  • Falsche Annahmen, dass bestimmte Schäden übernommen werden.

Lösungen:

  • Detaillierte Analyse der Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss.
  • Zusatzversicherungen, wenn Ausschlüsse existenzgefährdend sein könnten.
  • Beratung durch Versicherungsfachleute, um Lücken in der Absicherung zu erkennen.

 

4. Faktoren der Beitragsermittlung

Die Versicherungsprämie setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:

Maschinenversicherung:

  • Abhängig von Maschinentyp, Alter, Schadenanfälligkeit, Reparaturfreundlichkeit & Ersatzteilverfügbarkeit.

Einsatz der Maschine:

  • Wo: z. B. im Bergbau oder Landwirtschaft.
  • Wie: Dauerbetrieb oder sporadische Nutzung.
  • Von wem: Geschultes Personal oder gemischte Nutzergruppen.
  • Wann: Saisonal oder ganzjährig.

Zuschläge für erweiterten Versicherungsschutz:

  • Schäden durch Vermietung oder Abhandenkommen.
  • Schäden durch innere Unruhen oder Vandalismus.

Rabatte & Beitragssenkungen:

  • Schadenfreiheitsrabatte: Vergünstigungen für geringe Schadensquote.
  • Rabatte für Gefahrenausschluss: Weniger Beitrag, wenn bestimmte Risiken ausgeschlossen werden (z. B. innere Betriebsschäden).
  • Selbstbeteiligung: Höhere Selbstbeteiligung = niedrigere Prämie.
  • Stillstandsrabatte: Wenn Maschinen für längere Zeit nicht genutzt werden.
  • Mengen- & Laufzeitrabatte: Rabatte bei mehreren Maschinen oder längeren Vertragslaufzeiten.
  • Geltungsbereichserweiterung: Versicherungen für Maschinen, die international eingesetzt werden.

 

Schlussfolgerung & Empfehlung

Ein umfassender Versicherungsschutz für Gewerbetreibende erfordert eine individuelle Analyse der Risiken. Wichtige Fragen zur Optimierung der Versicherungsleistung:
Besteht eine Deckungslücke bei Totalschäden oder Teilschäden?
Sind Ausschlüsse vorhanden, die sich auf den Betrieb auswirken könnten?
Gibt es Möglichkeiten zur Beitragsoptimierung durch Rabatte oder Zuschläge?

Falls du eine detaillierte Beratung zu einem spezifischen Gewerbe benötigst, kann ich passende Lösungen und Versicherungsoptionen vorschlagen. 🚀

 

GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS

Begriff

Definition

Synonyme

Totalschaden

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten höher als der Zeitwert der versicherten Sache sind. Die Entschädigung erfolgt nach Zeitwert.

Kompletter Schaden, wirtschaftlicher Totalschaden

Teilschaden

Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Zeitwert der versicherten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Teilweiser Schaden, reparabler Schaden

Ausschlüsse

Ausschlüsse beziehen sich auf Kosten und Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden, wie z. B. Überholungskosten, Mehrkosten durch Verbesserungen oder entgangener Gewinn.

Nicht versicherte Schäden, Versicherungsausnahmen

Faktoren der Beitragsermittlung

Die Prämienhöhe einer Versicherung wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter Maschinenart, Einsatzweise, Versicherungsschutz-Erweiterungen und Rabattmöglichkeiten.

Berechnung der Prämie, Versicherungsbeitragsermittlung

Maschinenversicherung

Eine spezielle Versicherung für Maschinen, deren Beitragssätze sich nach Risikofaktoren wie Fabrikat, Typ, Alter, Pflegezustand und Ersatzteilverfügbarkeit richten.

Technikversicherung, Maschinenrisikoversicherung

Einsatz der Maschine

Die Art und Weise, wo, wie, von wem und wann eine Maschine eingesetzt wird, beeinflusst die Versicherungskosten.

Nutzung der Maschine, Betriebsweise

Zuschläge für Erweiterung des Versicherungsschutzes

Zusätzliche Kosten für die Versicherung von Risiken wie Schäden durch Vermietung, Abhandenkommen oder innere Unruhen.

Zusatzdeckung, Erweiterte Absicherung

Neu- und Schadenfreiheitsrabatte

Rabatte für Versicherungsnehmer mit wenigen oder keinen Schadensfällen, insbesondere bei neuen Maschinen.

Schadensfreiheitsrabatt, Bonus für schadensfreies Fahren

Rabatte für den Ausschluss von Gefahren

Vergünstigungen für Kunden, die bestimmte Gefahren aus der Versicherung ausschließen, wie interne Betriebsschäden.

Gefahrenausschluss, Risikoausschluss

Höhe der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligungshöhe beeinflusst die Versicherungsprämie – eine höhere Selbstbeteiligung führt zu günstigeren Prämien.

Eigenanteil, Selbstbeteiligungssumme

Stillstandsrabatte

Rabatte für Maschinen oder Geräte, die über einen längeren Zeitraum stillgelegt sind.

Ruheprämie, Betriebsruhe-Rabatt

Mengen- und Laufzeitrabatte

Preisnachlässe für Versicherungsnehmer, die eine große Anzahl an Maschinen versichern oder langfristige Verträge abschließen.

Mengenrabatt, Langzeitrabatt

Zuschläge für Erweiterung des Geltungsbereiches

Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf weitere Regionen oder Einsatzgebiete gegen Prämienaufschlag zu erweitern.

Geltungsbereichserweiterung, internationale Deckung

Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU)

1. Allgemeines

Die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung schützt vor finanziellen Verlusten, die durch eine Betriebsunterbrechung infolge eines ersatzpflichtigen Sachschadens an den versicherten Maschinen entstehen.

Entschädigung erfolgt für:

  • Entgangenen Betriebsgewinn
  • Fortlaufende Kosten
  • Schadenminderungskosten

2. Haftzeit

Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den der Versicherungsschutz für den Unterbrechungsschaden besteht.

  • Die Haftzeit beginnt, sobald ein Sachschaden für den Versicherungsnehmer erkennbar ist, spätestens jedoch mit Beginn des Unterbrechungsschadens.
  • Falls mehrere Sachschäden mit einem Ursachen-Zusammenhang auftreten, startet die Haftzeit mit dem Erstschaden.
  • Haftzeitregelungen:
    • Monatliche Berechnung: 30 Kalendertage = 1 Monat
    • Jahresregelung: 12 Monate Haftzeit = volles Kalenderjahr

3. Versicherungswert

  • Der Versicherungswert berechnet sich aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn, den der Versicherungsnehmer ohne Betriebsunterbrechung erwirtschaftet hätte.
  • Der Bewertungszeitraum beträgt 12 oder 24 Monate, je nach Vereinbarung.

4. Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbarte Betrag, der mindestens dem Versicherungswert entsprechen sollte.

5. Ausfallziffer

  • Die Ausfallziffer ist der prozentuale Anteil des Betriebsgewinns und der fortlaufenden Kosten, der nicht erwirtschaftet wird, wenn die betroffene Maschine während des gesamten Bewertungszeitraumes nicht betrieben werden kann.

6. Selbstbeteiligung

  • Zeitlicher Selbstbehalt
  • In der Regel beträgt die Selbstbeteiligung 2–5 Arbeitstage

 

Glossar Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU)

Begriff

Definition

Synonyme

Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU)

Versicherungsschutz für finanzielle Verluste durch Betriebsunterbrechungen aufgrund von Maschinenschäden.

Maschinen-Ertragsausfallversicherung

Haftzeit

Der Zeitraum, für den der Versicherungsschutz für den Unterbrechungsschaden besteht.

Deckungszeitraum, Entschädigungsdauer

Versicherungswert

Der Wert, der sich aus den fortlaufenden Kosten und dem entgangenen Betriebsgewinn ergibt.

Berechnungsgrundlage, versicherter Wert

Versicherungssumme

Der vereinbarte Betrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, der mindestens dem Versicherungswert entsprechen soll.

Deckungssumme, Schadenssumme

Ausfallziffer

Der Anteil des Betriebsgewinns und der fortlaufenden Kosten, der nicht erwirtschaftet wird, wenn die Maschine nicht genutzt werden kann.

Einkommensausfallquote, Verlustquote

Selbstbeteiligung

Zeitraum oder Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt.

Eigenanteil, Selbstbehalt

 

Versicherte Sachen (AMB) - STATIONÄR

1. Versicherte Objekte

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten stationären Maschinen, maschinellen Einrichtungen und sonstigen technischen Anlagen, sobald sie betriebsfertig sind.

Betriebsfertigkeit:

  • Eine Sache ist betriebsfertig, wenn sie nach beendeter Erprobung und ggf. nach einem Probebetrieb für die Arbeitsaufnahme bereit ist oder bereits in Betrieb ist.
  • Unterbrechungen der Betriebsfertigkeit unterbrechen nicht den Versicherungsschutz, solange sie nicht auf eine De- oder Remontage oder einen Transport am Versicherungsort zurückzuführen sind.

Beispiele für versicherte Maschinen:

  • Kraftmaschinen: Generatoren, Motoren, Turbinen, Dampfmaschinen
  • Arbeitsmaschinen: Zuschneidemaschinen, Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Drehbänke
  • Förderanlagen, Abfüllanlagen, Granulieranlagen, Walzanlagen
  • Technische Anlagen: Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimatisierungsanlagen, Aufzugsanlagen, Kraftwerksanlagen

 

2. Zusätzlich versicherte Sachen (AMB)

Nur wenn ausdrücklich vereinbart, sind zusätzlich versichert:

  • Zusatzgeräte, Reserveteile und Fundamente versicherter Sachen
  • Ausmauerungen, Auskleidungen und Beschichtungen von Öfen, Feuerungsanlagen, Dampferzeugern und Behältern, die erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen.

 

3. Nicht versicherte Sachen (AMB)

Nicht versichert sind:

  • Wechseldatenträger
  • Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
  • Werkzeuge aller Art
  • Teile, die während der Lebensdauer mehrfach gewechselt werden müssen

Weitere nicht versicherte Elemente:

  • Transportbänder, Raupen, Kabel, Stein- & Betonkübel
  • Ketten, Seile, Gurte, Riemen
  • Bürsten, Kardenbeläge, Bereifungen

Ausnahme: Falls diese Sachen durch einen versicherten Schaden an anderen versicherten Teilen beschädigt werden (Folgeschaden), besteht Versicherungsschutz.

 

4. Versicherte Gefahren

Die Maschinenversicherung deckt unvorhersehbare und nicht ausgeschlossene Gefahren ab, die zu Schäden an versicherten Sachen führen.

Versicherte Risiken:

  • Technische Gefahren (mechanische & elektrische Schäden, Versagen von Regel- oder Sicherheitssystemen)
  • Höhere Gewalt (Sturm, Frost, Eisgang)
  • Menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Unachtsamkeit, Vorsatz Dritter, Konstruktions- oder Materialfehler)
  • Unfallartige Ereignisse (Zerreißen durch Fliehkraft, Über- & Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung)

 

5. Nicht versicherte Gefahren (AMB)

Die Versicherung leistet keine Entschädigung für Schäden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz eines Luftfahrzeugs
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Vertreter
  • Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, innere Unruhen
  • Kernenergie, radioaktive Strahlung
  • Erdbeben, Überschwemmung, Grundwasserschäden
  • Mängel, die beim Versicherungsabschluss bereits vorhanden waren
  • Normale Abnutzung, Korrosion, Ablagerungen
  • Diebstahl oder Schäden durch Lieferanten oder Werkunternehmer

 

Glossar Versicherte Sachen (AMB)

Begriff

Definition

Synonyme

Versicherte Sachen (AMB)

Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die im Versicherungsvertrag benannt sind und versichert werden.

Versicherungsgegenstände, gedeckte Maschinen

Betriebsfertig

Zustand, in dem eine Maschine nach Probelauf oder Erprobung arbeitsbereit ist.

Betriebsbereit, einsatzfähig

Zusätzlich versicherte Sachen

Ergänzende Objekte wie Zusatzgeräte oder Reserveteile, die nur bei gesonderter Vereinbarung versichert sind.

Erweiterter Versicherungsschutz

Nicht versicherte Sachen

Gegenstände, die von der Versicherung ausgeschlossen sind, z. B. Werkzeuge oder Verbrauchsmaterialien.

Ausschlussliste, nicht gedeckte Objekte

Versicherte Gefahren

Unvorhersehbare Schäden an versicherten Sachen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Abgedeckte Risiken, Schadensfälle

Nicht versicherte Gefahren

Risiken, die explizit von der Versicherung ausgeschlossen sind, z. B. Krieg oder Erdbeben.

Versicherungslücken, Ausschlussrisiken

 

Versicherte Sachen (ABMG) - FAHRBARE MASCHINEN

1. Versicherte Objekte

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten fahrbaren oder transportablen Geräte, sobald sie betriebsfertig sind.

Betriebsfertigkeit:

  • Eine Sache ist betriebsfertig, wenn sie nach beendeter Erprobung und ggf. nach einem Probebetrieb für die Arbeitsaufnahme bereit ist oder bereits in Betrieb ist.
  • Unterbrechungen der Betriebsfertigkeit unterbrechen nicht den Versicherungsschutz, solange sie nicht auf eine De- oder Remontage oder einen Transport am Versicherungsort zurückzuführen sind.

 

2. Nicht versicherte Sachen (ABMG)

Nicht versichert sind:

  • Wechseldatenträger
  • Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
  • Teile, die während der Lebensdauer mehrfach ausgewechselt werden müssen
  • Fahrzeuge, die ausschließlich der Beförderung von Gütern oder Personen dienen
  • Wasser- und Luftfahrzeuge sowie schwimmende Geräte
  • Baubüros, Baucontainer, Werkstätten, Magazine, Labors, Gerätewagen

Weitere nicht versicherte Elemente:

  • Transportbänder, Raupen, Kabel, Stein- & Betonkübel
  • Ketten, Seile, Gurte, Riemen
  • Bürsten, Kardenbeläge, Bereifungen

Ausnahme: Falls diese Sachen durch einen versicherten Schaden an anderen versicherten Teilen beschädigt werden (Folgeschaden), besteht Versicherungsschutz.

 

3. Versicherte Gefahren

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene Schäden oder Zerstörungen an versicherten Sachen (Sachschaden).

Versicherte Risiken:

  • Technische Gefahren (mechanische & elektrische Schäden, Werte- & Normabweichungen)
  • Höhere Gewalt (Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung)
  • Menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Unachtsamkeit, Vorsatz Dritter, Konstruktions- oder Materialfehler)
  • Unfallartige Ereignisse (Kurzschluss, Überstrom, Brand, Explosion, Absturz eines Flugkörpers)

 

4. Nicht versicherte Gefahren (ABMG)

Die Versicherung leistet keine Entschädigung für Schäden durch:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Vertreter
  • Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, innere Unruhen
  • Kernenergie, radioaktive Strahlung
  • Seetransporte
  • Mängel, die beim Versicherungsabschluss bereits vorhanden waren
  • Zwangsläufige, sich wiederholende äußere Einflüsse, sofern es sich nicht um Folgeschäden handelt
  • Normale Abnutzung, Korrosion, Ablagerungen
  • Reparaturbedürftigkeit, die dem Versicherungsnehmer bekannt sein musste
  • Schäden, für die ein Dritter (Lieferant, Frachtführer, Werkunternehmer) haften muss

 

5. Zusätzliche Versicherungsoptionen

Über Klauselvereinbarungen können zusätzliche Entschädigungen vereinbart werden für:

  • Schäden durch innere Unruhen
  • Beschädigungen von Rauchgasreinigungsanlagen (Beschichtungen, Gummierungen)
  • Schäden an Katalysatoren
  • Maschinen und technische Anlagen auf Schwimmkörpern

Diese sind jedoch nur mit Prämienzuschlag versicherbar.

 

Glossar Versicherte Sachen (ABMG)

Begriff

Definition

Synonyme

Versicherte Sachen (ABMG)

Fahrbare oder transportable Maschinen, die im Versicherungsvertrag benannt sind und versichert werden.

Mobile Versicherungsobjekte, transportable Geräte

Betriebsfertig

Zustand, in dem eine Maschine nach Probelauf oder Erprobung arbeitsbereit ist.

Betriebsbereit, einsatzfähig

Nicht versicherte Sachen

Gegenstände, die von der Versicherung ausgeschlossen sind, z. B. Fahrzeuge oder Verbrauchsmaterialien.

Ausschlussliste, nicht gedeckte Objekte

Versicherte Gefahren

Unvorhersehbare Schäden an versicherten Sachen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Abgedeckte Risiken, Schadensfälle

Nicht versicherte Gefahren

Risiken, die explizit von der Versicherung ausgeschlossen sind, z. B. Krieg oder Seetransport.

Versicherungslücken, Ausschlussrisiken

Klauselvereinbarungen

Zusatzregelungen zur Versicherung, die spezielle Risiken abdecken können.

Zusatzdeckung, Sonderklauseln