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Versicherungsvertrieb - Grundlagen

Gesetzes-Grundlagen

Versicherungsarten mit Kontext und Fallbeispielen

Sachversicherung

Versicherungen, die materielle Güter eines Unternehmens absichern.

  • Inhaltsversicherung:
    Schutz für die Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel usw.
    • Beispiel: Ein Feuer bricht in einem Restaurant aus und zerstört Möbel und Küchenausstattung. Die Inhaltsversicherung deckt die Schäden.
  • Gebäudeversicherung:
    Absicherung gegen Schäden am Betriebsgebäude durch Feuer, Sturm, Hagel, Wasser usw.
    • Beispiel: Ein Unwetter deckt das Dach einer Lagerhalle ab. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur.
  • Bauleistungsversicherung:
    Versicherung für Bauprojekte gegen Schäden während der Bauphase (z. B. Vandalismus, höhere Gewalt).
    • Beispiel: Während eines Bauprojekts beschädigt ein Sturm ungesicherte Bauteile. Die Versicherung deckt den Schaden.
  • Glasversicherung:
    Deckt Bruchschäden an Gebäudeverglasungen und Innenverglasungen.
    • Beispiel: Ein Einbruchversuch zerstört die Schaufenster eines Modegeschäfts. Die Glasversicherung zahlt den Ersatz.
  • Ertragsausfallversicherung:
    Deckt entgangene Gewinne und Fixkosten, wenn der Betrieb durch einen versicherten Sachschaden unterbrochen wird.
    • Beispiel: Ein Bäckereibetrieb kann nach einem Wasserschaden drei Monate nicht produzieren. Die Versicherung übernimmt die entgangenen Umsätze.

 

Ertrags- und Vermögensversicherung

Absicherung finanzieller Risiken durch betriebliche Unterbrechungen oder finanzielle Verluste.

  • Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung:
    Schützt Unternehmen vor Ertragsausfällen durch defekte Maschinen.
    • Beispiel: In einer Druckerei fällt die Hauptdruckmaschine aus. Die Versicherung übernimmt den entgangenen Gewinn.
  • Vertrauensschadenversicherung:
    Schützt vor finanziellen Schäden durch betrügerisches Verhalten von Mitarbeitern.
    • Beispiel: Ein Buchhalter unterschlägt über Monate hinweg Geld. Die Versicherung ersetzt den Schaden.

 

Haftpflichtversicherung

Absicherung gegen Schadensersatzforderungen Dritter.

  • Betriebshaftpflichtversicherung:
    Schutz vor Schadenersatzansprüchen durch Dritte wegen Personen- oder Sachschäden.
    • Beispiel: Ein Kunde rutscht in einem Supermarkt auf einer nassen Fläche aus und bricht sich das Bein. Die Versicherung übernimmt die Schadenersatzforderungen.
  • Umweltversicherung:
    Deckt Schäden, die durch Umweltrisiken (z. B. Chemikalienaustritt) entstehen.
    • Beispiel: Ein Produktionsbetrieb verursacht einen Ölunfall, der in einen Fluss gelangt. Die Versicherung übernimmt die Sanierungskosten.
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:
    Versichert gegen finanzielle Schäden, die durch fehlerhafte Beratungen entstehen.
    • Beispiel: Ein Unternehmensberater gibt einem Kunden eine fehlerhafte Investitionsempfehlung, die zu finanziellen Verlusten führt. Die Versicherung übernimmt den Schaden.
  • KFZ-Haftpflichtversicherung:
    Pflichtversicherung für betrieblich genutzte Fahrzeuge, um Schäden an Dritten zu decken.
    • Beispiel: Ein Firmenwagen verursacht einen Unfall mit einem Fahrradfahrer. Die Versicherung übernimmt die Kosten.

 

Markt und Bedarf mit Fallbeispielen

  • Risikobetrachtung:
    Unternehmen sind täglich Risiken ausgesetzt, sei es durch Naturkatastrophen, Diebstahl, technische Defekte oder Personenschäden. Eine sorgfältige Risikoanalyse ist essenziell.
    • Beispiel: Ein Kleinunternehmer verzichtet auf eine Gebäudeversicherung. Ein Brand zerstört seine Produktionsstätte und führt zur Insolvenz.
  • Bedeutung von Versicherungen für Unternehmen:
    Ohne Versicherungsschutz können unvorhergesehene Ereignisse den Betrieb gefährden oder sogar ruinieren.
    • Beispiel: Ein Restaurantbesitzer schließt eine Betriebsausfallversicherung ab. Nach einem Wasserschaden übernimmt die Versicherung seine laufenden Kosten.

 

Zielgruppen mit Fallbeispielen

Zielgruppe

Beispiel

Handwerk, verarbeitendes Gewerbe

Ein Schreinerbetrieb sichert seine Maschinen mit einer Maschinenversicherung ab.

Handelsbetriebe

Ein Einzelhändler nutzt eine Inhaltsversicherung für seine Waren.

Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten

Eine Haftpflichtversicherung schützt einen Psychologen vor Schadenersatzforderungen.

Bauhauptgewerbe

Ein Bauunternehmer sichert sein Bauprojekt mit einer Bauleistungsversicherung.

Vereine, Verbände

Ein Sportverein nutzt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Turniere.

Transportunternehmen

Ein Spediteur schützt sich mit einer Frachtführerhaftpflichtversicherung.

KFZ-Handel

Ein Autohändler schließt eine Kfz-Haftpflichtversicherung für seine Firmenflotte ab.

Hotel und Gaststätten

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt einen Hotelbetreiber vor Ansprüchen von Gästen.

Rechtliche Grundlagen mit Beispielen

Gesetz

Bestimmungen

Beispiel

VVG

Versicherungsvertragsgesetz regelt Vertragsbedingungen.

Ein Unternehmer muss alle gefahrerheblichen Umstände angeben (§ 19 VVG).

BGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen fair sein (§ 305 BGB).

Ein Versicherer darf keine überraschenden Klauseln in seinen AGB haben.

HGB

Handelsgesetzbuch regelt Versicherungsvermittler.

Ein Versicherungsmakler haftet für falsche Beratung.

VAG

Versicherungsaufsichtsgesetz reguliert Versicherer.

Ein Versicherer muss seine Solvenz nachweisen.

Gebote und Verbote mit gesetzlichen Verweisen

  • Anzeigepflicht (§ 19 VVG): Der Versicherungsnehmer muss alle Risiken wahrheitsgemäß melden.
  • Gefahrerhöhung (§ 23f VVG): Änderungen, die das Risiko erhöhen, müssen gemeldet werden.
  • Anzeige des Versicherungsfalles (§ 21 VVG): Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden.
  • Schadenminderungspflicht (§ 82 VVG): Der Versicherungsnehmer muss Schäden so gering wie möglich halten.

Fallbeispiel:
Ein Hotelbetreiber entdeckt einen Wasserschaden, wartet jedoch zu lange mit der Reparatur. Die Versicherung kann ihre Leistung wegen Verstoß gegen § 82 VVG kürzen.

 Struktur eines Versicherungsvertrags

Komponente

Inhalt

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

Vertragsabschluss und Willenserklärung

VVG - Versicherungsvertragsgesetz

Obliegenheiten, Prämienzahlungen, Versicherungsfall

AVB - Allgemeine Versicherungsbedingungen

Grundsätzlicher Inhalt von Versicherungsverträgen

Zusatzbedingungen

Spezielle Bedingungen je nach Versicherungssparte

 

Versicherungsarten mit Kontext und Fallbeispielen

Bindungsfrist

  • Beschreibung: Die Bindungsfrist ist die Zeitspanne, während der der Antragsteller an seinen Versicherungsantrag gebunden ist (§ 145 BGB).
  • Beispiel: Ein Unternehmer beantragt eine Sachversicherung. Während der Bindungsfrist kann er seinen Antrag nicht zurückziehen.

Versicherungsbeginn

  • Beschreibung: Drei verschiedene Zeitpunkte des Versicherungsbeginns:
    • Formell: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
    • Materiell: Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsschutz beginnt.
    • Technisch: Zeitpunkt, ab dem die Prämienzahlungspflicht gilt.
  • Beispiel: Ein Vertrag wird am 1. Juni unterzeichnet (formell), aber der Schutz beginnt erst am 15. Juni nach Zahlung der Prämie (materiell).

Versicherungsschutz

  • Beschreibung: Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit der Zahlung der Erstprämie (§ 33 VVG).
  • Beispiel: Ein Selbstständiger zahlt die Erstprämie nicht rechtzeitig, sodass der Versicherer den Vertrag rückwirkend auflöst (§ 37 VVG).

Vorläufige Deckung

  • Beschreibung: Vorläufige Deckung kann gewährt werden, wenn der Vertrag noch nicht finalisiert ist (§ 49 VVG).
  • Beispiel: Ein Bauprojekt benötigt kurzfristigen Schutz, bis die endgültige Police ausgestellt wird – der Versicherer gewährt eine vorläufige Deckung.

Dauer des Versicherungsschutzes

  • Beschreibung: Die Dauer des Versicherungsschutzes entspricht der Vertragslaufzeit, sofern keine Kündigungsgründe vorliegen.
  • Beispiel: Ein Hotelbesitzer schließt eine Versicherung für ein Jahr ab, die nach Ablauf ohne Verlängerungsklausel endet.

Ende des Versicherungsschutzes

  • Beschreibung: Das Ende des Versicherungsschutzes kann durch Kündigung, Zeitablauf oder besondere Ereignisse wie den Tod des Versicherungsnehmers eintreten (§ 80, § 207 VVG).
  • Beispiel: Ein Versicherungsvertrag endet sofort, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt (§ 207 VVG).

 

Markt und Bedarf mit Erklärungen und Praxisbeispielen

Bedeutung der Bindungsfrist

  • Die Bindungsfrist schützt Versicherer vor Rücktrittsmöglichkeiten des Antragstellers und gewährt Zeit zur Risikoprüfung.
  • Praxisbeispiel: Ein Handwerksbetrieb stellt einen Versicherungsantrag, ist aber für zwei Wochen an die Bindungsfrist gebunden.

Startzeitpunkte des Versicherungsschutzes

  • Der Versicherungsschutz beginnt entweder mit dem Vertragsabschluss, dem Prämieneingang oder einer vereinbarten Klausel.
  • Praxisbeispiel: Ein Transportunternehmen erhält erst nach Zahlung der Erstprämie Versicherungsschutz für seine Fahrzeugflotte.

Prämienzahlung und Versicherungsschutz

  • Falls die Erstprämie nicht fristgerecht gezahlt wird, kann der Versicherer die Deckung verweigern (§ 37 VVG).
  • Praxisbeispiel: Ein Hotelbetreiber zahlt die Erstprämie nicht rechtzeitig – der Versicherer storniert den Vertrag (§ 33 VVG).

Sonderfall: Vorläufige Deckung

  • Vorläufige Deckung überbrückt die Wartezeit zwischen Antragstellung und Vertragsabschluss (§ 49 VVG).
  • Praxisbeispiel: Eine Spedition beantragt eine Warentransportversicherung, die vorläufigen Schutz erhält, bis der Vertrag unterzeichnet ist.

Kündigungsrechte des Versicherers

  • Versicherer können den Vertrag bei Zahlungsverzug oder Pflichtverletzungen kündigen (§ 38 VVG).
  • Praxisbeispiel: Ein Selbstständiger ignoriert Mahnungen für die Folgeprämie, sodass der Versicherer nach § 38 VVG kündigt.

Ende des Vertrags durch externe Faktoren

  • Der Vertrag endet automatisch, wenn das versicherte Interesse wegfällt (§ 80 VVG).
  • Praxisbeispiel: Ein Ladenbesitzer gibt sein Geschäft auf – seine Betriebsversicherung endet, da kein versichertes Interesse mehr besteht (§ 80 VVG).

 

Zielgruppen mit Anwendungsfällen

Zielgruppe

Beispielhafte Anwendung

Handwerksbetriebe

Betriebshaftpflicht für Werkstätten zur Absicherung gegen Schadensersatzforderungen.

Industrieunternehmen

Maschinen- und Ertragsausfallversicherung für Produktionsbetriebe.

Transportfirmen

Frachtführerversicherung gegen Haftungsrisiken beim Warentransport.

Einzelhändler

Inhaltsversicherung gegen Einbruch, Feuer oder Wasserschäden.

Freiberufler

Berufshaftpflicht für Berater und selbstständige Dienstleister.

Rechtliche Grundlagen mit Beispielen

Gesetz

Regelung

Fallbeispiel

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

§ 145 BGB - Antrag ist während der Bindungsfrist unwiderruflich.

Ein Gewerbetreibender reicht einen Antrag ein. Während der Bindungsfrist kann er diesen nicht zurückziehen (§ 145 BGB).

VVG - Versicherungsvertragsgesetz

§ 33 VVG - Prämienzahlung als Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Ein Versicherungsnehmer zahlt die Erstprämie nicht rechtzeitig. Der Versicherer kann den Vertrag auflösen (§ 33 VVG).

VVG - Versicherungsvertragsgesetz

§ 38 VVG - Kündigung bei Nichtzahlung der Folgeprämie.

Ein Unternehmer ignoriert Mahnungen zur Folgeprämie. Der Versicherer kündigt gemäß § 38 VVG.

Gebote und Verbote mit relevanten Gesetzesstellen

Pflicht

Gesetz

Praxisbeispiel

Anzeigepflicht

§ 19 VVG - Obliegenheit zur korrekten Angabe von Risiken.

Ein Unternehmer verschweigt Vorschäden – der Versicherer kann den Vertrag anfechten (§ 19 VVG).

Zahlung der Erstprämie

§ 33 VVG - Verpflichtung zur Zahlung der Erstprämie.

Ein Kunde zahlt die Erstprämie nicht – der Vertrag wird nicht wirksam (§ 33 VVG).

Schadenminderungspflicht

§ 82 VVG - Pflicht zur Schadensbegrenzung.

Nach einem Brandschaden unterlässt der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur Schadensminimierung. Die Entschädigung wird gekürzt (§ 82 VVG).

Vertragsbeendigung bei Wegfall des Interesses

§ 80 VVG - Erlöschen des Vertrags bei fehlendem Interesse.

Ein Betrieb wird aufgegeben, der Versicherungsvertrag erlischt (§ 80 VVG).

Struktur eines Versicherungsvertrags

Komponente

Erklärung

Gesetzliche Grundlage

Bindungsfrist

Die Bindungsfrist legt fest, wie lange ein Antrag unwiderruflich gültig ist.

§ 145 BGB - Bindung an den Antrag

Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn kann formell, materiell oder technisch sein.

§ 33 VVG - Beginn des Versicherungsschutzes

Dauer des Vertrags

Die Laufzeit ist abhängig von den Vertragsbedingungen und der Prämienzahlung.

§ 38 VVG - Kündigung bei Zahlungsverzug

Beendigung des Vertrags

Der Vertrag endet durch Kündigung, Zeitablauf oder Wegfall des Interesses.

§ 80 VVG - Erlöschen bei Wegfall des Interesses

Versicherungsvertragsrecht – Obliegenheiten, Anzeige- und Mitwirkungspflichten

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (§ 28 VVG)

Definition und Bedeutung

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers (VN), die über die Vertragslaufzeit bestehen. Sie dienen dem Schutz des Versicherungsverhältnisses und beeinflussen die Leistungspflicht des Versicherers (VR).

Kategorien der Obliegenheiten

  • Gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten: Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie individuelle vertragliche Bestimmungen.
  • Tun oder Unterlassen: Der VN muss bestimmte Handlungen vornehmen oder unterlassen.
  • Mitteilungs- und Anzeigepflichten: Umstände, die für den Versicherer risikorelevant sind, müssen mitgeteilt werden.
  • Vorvertragliche und laufzeitbezogene Obliegenheiten: Pflichten vor Abschluss und während der Vertragslaufzeit.
  • Obliegenheiten vor, während und nach einem Versicherungsfall: Pflichten, um die Leistungsansprüche nicht zu gefährden.

 

Anzeige- und Mitwirkungspflichten während des Vertragsverhältnisses

Vorvertragliche Anzeigeobliegenheit (§§ 19-22 VVG)

Grundsatz: Der Versicherungsnehmer muss alle risikorelevanten Informationen vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß offenlegen.

Fallbeispiele:

  • Gebäudeversicherung: Verschweigen einer früheren Verurteilung wegen Brandstiftung.
  • Gewerbliche Versicherung: Falschangabe über die Nutzung eines Gebäudes als Hotel, während es tatsächlich als Bordell betrieben wird.

Rechtsfolgen bei Verletzung (§ 19 VVG):

  • Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten.
  • Der Vertrag kann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden (§ 22 VVG).
  • Möglicher Leistungsausschluss oder -kürzung bei Eintritt des Versicherungsfalls.

 

 Anzeigepflicht während der Vertragslaufzeit (§§ 23-27 VVG)

Der VN darf ohne Zustimmung des Versicherers keine Erhöhung der versicherten Gefahr herbeiführen.

Beispiele für Gefahrenerhöhungen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Weiterbenutzung eines Lkw trotz bekannter Bremsmängel.
  • Feuerversicherung: Einlagerung feuergefährlicher Stoffe.
  • Einbruchdiebstahlversicherung: Bewusste Deaktivierung der Alarmanlage.

Rechtsfolgen bei Verstoß:

  • Kündigung des Vertrags durch den Versicherer (§ 24 VVG).
  • Anpassung des Vertrags durch Beitragserhöhung oder Risikoausschlüsse.
  • Leistungskürzungen oder Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall.

 

Obliegenheiten im Versicherungsfall (§§ 28-31, 82 VVG)

Pflichten des Versicherungsnehmers zur Schadensbegrenzung und Meldung:

Pflichten des VN:

  • Schaden abwenden oder mindern.
  • Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls beim VR.
  • Bereitstellung notwendiger Informationen und Nachweise.

Beispielhafte Rechtsfolgen:

  • Bei Verstoß kann der Versicherer die Leistung verweigern (§ 28 VVG).
  • Ausnahme: Wenn der Verstoß nachweislich nicht kausal für den Schaden war.

 

Sonderfall: Nachträgliche Gefahrerhöhung (§ 23 VVG)

Eintritt neuer risikorelevanter Umstände, die die ursprüngliche Risikoeinschätzung des Versicherers verändern.

Subjektive Gefahrerhöhung (durch VN verursacht):

  • Beispiel: Nutzung eines Gebäudes durch Obdachlose nach Leerstand.

Objektive Gefahrerhöhung (unabhängig vom VN):

  • Beispiel: Bombendrohungen oder Brandanschläge bei einer Betriebsunterbrechung.

Folgen:

  • Der Versicherer kann den Vertrag anpassen oder kündigen (§§ 24-25 VVG).
  • Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung.

 

Obliegenheiten im Versicherungsvertragsrecht

Allgemeine Definition und Bedeutung (§ 28 VVG)

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers (VN), die während der gesamten Vertragslaufzeit gelten. Sie dienen dazu, den Versicherungsschutz zu erhalten und nicht zu gefährden.

Kategorien von Obliegenheiten

  • Gesetzlich vorgeschriebene und vertraglich vereinbarte Obliegenheiten
  • Obliegenheiten durch aktives Handeln oder Unterlassen
  • Mitteilungs- und Anzeigepflichten
  • Vorvertragliche und laufzeitbezogene Obliegenheiten
  • Obliegenheiten vor, während und nach einem Versicherungsfall

 

Vorvertragliche Anzeigepflicht (§§ 19 - 22 VVG)

Definition

Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags muss der VN alle risikorelevanten Umstände wahrheitsgemäß mitteilen, damit der Versicherer das Risiko korrekt einschätzen kann.

Beispiel für eine vorvertragliche Obliegenheit

  • Der Antragsteller gibt an, dass sein Gebäude als Hotel genutzt wird, während es tatsächlich ein Bordell ist.
  • Verschweigen einer früheren Verurteilung wegen Brandstiftung.

Rechtsfolgen bei Verletzung

  • Täuschung oder falsche Angaben führen dazu, dass der Versicherer den Vertrag anfechten kann (§ 22 VVG).
  • Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung einschränken.

 

Anzeigepflichten während der Vertragslaufzeit (§§ 23 - 27 VVG)

Gefahrerhöhung

Die Erhöhung der Gefahr während der Vertragslaufzeit muss dem Versicherer angezeigt werden. Es gibt zwei Arten:

  1. Subjektive Gefahrerhöhung – verursacht durch den VN (z. B. Lagerung von feuergefährlichen Stoffen in einer versicherten Halle).
  2. Objektive Gefahrerhöhung – tritt unabhängig vom VN ein (z. B. Leerstand eines Gebäudes, Nutzung durch Obdachlose).

Rechtsfolgen bei Verletzung

  • Bei schuldhafter Erhöhung kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen (§ 24 Abs. 1 VVG).
  • Bei nicht gemeldeten objektiven Erhöhungen ist die Leistungspflicht eingeschränkt.

 

Obliegenheiten im Versicherungsfall (§§ 28 - 31, 82 VVG)

Verhalten im Versicherungsfall

  • Schadenminderungspflicht (§ 82 VVG) – Der VN muss nach Möglichkeit den Schaden minimieren.
  • Anzeige des Schadens (§ 30 VVG) – Der Schaden muss unverzüglich gemeldet werden.
  • Auskunfts- und Belegpflicht (§ 31 VVG) – Alle notwendigen Unterlagen müssen dem Versicherer vorgelegt werden.

Beispiel

  • Nach einem Brand in einer Lagerhalle darf der VN keine eigenständigen Reparaturen durchführen, bevor der Versicherer den Schaden begutachtet hat.

Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen

  • Keine pauschale Leistungsfreiheit des Versicherers, aber Kürzungen sind möglich.
  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen können zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen (§ 28 VVG).

 

Sanktionen und Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen

Vertragsverletzungen vor Vertragsabschluss

  • Täuschung führt zur Anfechtung oder zum Rücktritt (§§ 16-22 VVG).
  • Versicherer kann den Vertrag anpassen oder kündigen.

Vertragsverletzungen während der Vertragslaufzeit

  • Schuldhafte Gefahrerhöhungen führen zu fristloser Kündigung (§ 24 VVG).
  • Versicherer kann Leistung verweigern, wenn Gefahrerhöhung den Schaden verursacht hat (§ 26 VVG).

Vertragsverletzungen im Versicherungsfall

  • Leistungsfreiheit nur bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung (§ 28 VVG).
  • Bei Fahrlässigkeit erfolgt eine Quotelung nach Verschuldensgrad.

 

Obliegenheiten im Versicherungsrecht – Ein Überblick

Grundlagen der Obliegenheiten (§ 28 VVG)

Obliegenheiten sind Verpflichtungen des Versicherungsnehmers (VN), die während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen. Sie dienen dazu, den Versicherungsschutz zu erhalten und das Risiko für den Versicherer kalkulierbar zu halten.

Arten von Obliegenheiten:

  • Gesetzlich vorgeschriebene und vertraglich vereinbarte Obliegenheiten
  • Obliegenheiten als Tun oder Unterlassen
  • Mitteilungs- bzw. Anzeigepflichten oder sonstiges Verhalten
  • Vorvertragliche, laufende und nachvertragliche Obliegenheiten
  • Obliegenheiten vor, während und nach Eintritt eines Versicherungsfalls

Obliegenheiten in den verschiedenen Phasen des Versicherungsverhältnisses

Vorvertragliche Obliegenheiten (§§ 19–22 VVG)

Bevor ein Vertrag geschlossen wird, muss der VN alle risikorelevanten Umstände dem Versicherer offenlegen.

Beispielhafte Verpflichtungen:

  • Anzeigepflicht: Offenlegung aller bekannten risikorelevanten Umstände (§ 19 VVG)
  • Richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen in einer Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Angabe der korrekten Nutzung eines Gebäudes in der Gebäudeversicherung

Rechtsfolgen bei Verletzung:

  • Vertragsrücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer (§§ 16–21 VVG)
  • Leistungsfreiheit des Versicherers (§ 22 VVG)

 

Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit (§§ 23–27 VVG)

Während der Laufzeit eines Versicherungsvertrags besteht eine Anzeigepflicht für Änderungen der Risikosituation.

Beispiele für Risikoerhöhungen:

  • Gebäudeversicherung: Leerstand oder Änderung der Nutzung (z. B. Nutzung eines Hotels als Bordell)
  • KFZ-Versicherung: Fortgesetzte Nutzung eines Fahrzeugs mit bekannten Mängeln
  • Feuerversicherung: Lagerung brandgefährlicher Stoffe ohne Anzeigepflicht

Rechtsfolgen:

  • Fristlose Kündigung bei schuldhafter Erhöhung der Gefahr (§ 24 VVG)
  • Leistungsfreiheit bei Nichtanzeige (§ 26 VVG)

 

Obliegenheiten bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 28–31, 82 VVG)

Bei einem Schadenfall ist der VN verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.

Pflichten des VN:

  • Schadenminderungspflicht (§ 82 VVG): Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
  • Anzeigepflicht (§ 30 VVG): Unverzügliche Meldung des Versicherungsfalls
  • Auskunfts- und Belegpflicht (§ 31 VVG): Bereitstellung aller relevanten Informationen für die Regulierung

Beispiele:

  • Brandfall in einer Lagerhalle: VN muss Wertgegenstände bergen, soweit zumutbar
  • KFZ-Haftpflichtversicherung: Unverzügliche Meldung bei einem Verkehrsunfall

Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung:

  • Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher Verletzung (§ 82 VVG)
  • Quotierung der Leistungen bei grober Fahrlässigkeit

 

Vertragliche Obliegenheiten in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)

Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten müssen den Anforderungen des AGB-Rechts genügen.

Grundsätze:

  • Keine unangemessene Benachteiligung des VN
  • Verhältnismäßigkeit zwischen Verstoß und Sanktion
  • Unwirksamkeit unbilliger Regelungen in den AVB

 

Fallbeispiele für Obliegenheitsverletzungen

Gebäudeversicherung

  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften → Verlust des Versicherungsschutzes
  • Unterlassene Anzeige eines Brandschadens → Versicherer verweigert Leistung

Feuerbetriebsunterbrechungs-Versicherung

  • Nichtanzeige einer drohenden Betriebsunterbrechung → Versicherer kann Leistung verweigern
  • Nichtmeldung einer Gefahrerhöhung (z. B. veränderte Lagerung von Gefahrstoffen)

Haftpflichtversicherung

  • Nichtmeldung eines Anspruchs eines Geschädigten → Verlust des Versicherungsschutzes
  • Nichtanzeige eines laufenden Ermittlungsverfahrens → Leistungsfreiheit des Versicherers

 

Fazit

Obliegenheiten spielen eine zentrale Rolle im Versicherungsrecht und beeinflussen maßgeblich den Versicherungsschutz. Die Nichtbeachtung kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, insbesondere zur Kündigung des Vertrags oder zur Leistungsfreiheit des Versicherers. VN sollten daher ihre Pflichten genau kennen und im Zweifelsfall den Versicherer frühzeitig informieren.

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GLOSSAR

Allgemeine Begriffe:

  • Versicherungsschutz: Deckung, Absicherung, Schutz

  • Versicherungsbeitrag: Prämie, Beitrag, Monatsrate

  • Versicherungsvertrag: Police, Versicherungsschein, Vertrag

  • Versicherungsnehmer: Kunde, Vertragspartner, Versicherter

  • Versicherungsfall: Schadensfall, Schadenereignis, Leistungsfall

  • Versicherungsbeginn: Startdatum, Beginn, Vertragsstart

  • Versicherungsende: Vertragsende, Ablauf, Kündigungsdatum

  • Selbstbeteiligung: Eigenanteil, Selbstbehalt, Zuzahlung

  • Risikoanalyse: Gefahrenanalyse, Risikoermittlung, Risikoprüfung

  • Rückkaufswert: Auszahlungsbetrag, Vertragswert, Rückerstattung

  • Wartezeit: Sperrfrist, Karenzzeit, Übergangsfrist

Versicherungsarten:

  • Sachversicherung: Objektversicherung, Besitzschutz, Eigentumsschutz

  • Haftpflichtversicherung: Schadenersatzversicherung, Schutz gegen Ansprüche Dritter

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: BU-Versicherung, Einkommensschutz

  • Rechtsschutzversicherung: Anwaltskostenversicherung, Prozesskostenversicherung

  • Krankenversicherung: Gesundheitsversicherung, Krankenschutz

  • Lebensversicherung: Hinterbliebenenschutz, Altersvorsorgeversicherung

  • Rentenversicherung: Altersvorsorge, Pensionsversicherung

  • Unfallversicherung: Unfall-Schutz, Invaliditätsschutz

  • Kfz-Versicherung: Auto-Versicherung, Fahrzeugversicherung

  • Hausratversicherung: Haushaltsversicherung, Besitzversicherung

  • Gebäudeversicherung: Immobilienversicherung, Objektschutz

Vertrags- und Rechtsbegriffe:

  • Prämienzahlung: Beitragszahlung, Ratenzahlung

  • Vertragslaufzeit: Laufzeit, Dauer, Versicherungsperiode

  • Kündigung: Vertragsbeendigung, Beendigung, Auflösung

  • Verlängerung: Vertragsverlängerung, Fortsetzung, Prolongation

  • Widerruf: Rücktritt, Annullierung, Stornierung

  • Obliegenheiten: Vertragspflichten, Mitwirkungspflichten, Pflichten des Versicherungsnehmers

  • Anzeigepflicht: Meldepflicht, Informationspflicht

  • Schadensmeldung: Schadensanzeige, Schadenmeldung, Fallmeldung

  • Leistungsanspruch: Anspruch, Erstattungsanspruch, Schadensersatzanspruch

  • Versicherungsklausel: Vertragsklausel, Bedingung, Klausel

Schadensabwicklung und Leistungen:

  • Regulierung: Schadensregulierung, Ausgleich, Abwicklung

  • Gutachter: Sachverständiger, Experte, Prüfer

  • Kostenvoranschlag: Angebot, Preisschätzung, Reparaturvorschlag

  • Reparaturkosten: Instandsetzungskosten, Wiederherstellungskosten

  • Erstattung: Rückzahlung, Ausgleich, Kostenerstattung

  • Teilschaden: Teilverlust, Teilbeschädigung, Minderbeschädigung

  • Totalschaden: Komplettverlust, Totalverlust, Vollschaden

  • Schadenquote: Schadenquote, Schadensbilanz, Verlustquote

  • Kulanz: Entgegenkommen, Kulanzregelung, Sonderregelung

  • Rückstufung: Prämienerhöhung, Herabstufung, Tarifverschlechterung

Digitale Begriffe in der App-Nutzung:

  • Versicherungsportal: Kundenportal, Online-Konto, Versicherungs-Login

  • Vertragsübersicht: Policenübersicht, Vertragsstatus, Übersicht

  • Schadensformular: Online-Schadenmeldung, Schadenreport, Schadenantrag

  • Versicherungsrechner: Prämienrechner, Tarifrechner, Beitragskalkulator

  • Push-Benachrichtigung: Mitteilung, Alarm, Hinweis

  • Chat-Support: Kundenchat, Soforthilfe, Online-Support

  • Dokumentenupload: Datei-Upload, Dokumentenübermittlung

  • Video-Ident: Identitätsprüfung, Online-Identifikation, Authentifizierung

  • Zahlungsübersicht: Beitragsübersicht, Zahlungsprotokoll, Rechnungsverlauf

  • Tarifvergleich: Prämienvergleich, Versicherungsvergleich, Angebotssimulation