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Versicherungsvertrieb - Gewerbliche Inhaltsversicherung

Gebäudeversicherung und Inventarversicherung.

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einführung & Grundlagen

1.1. Versicherte & nicht versicherte Sachen

  • Versicherte Sachen
    • Gebäudebestandteile
    • Gebäudezubehör
    • Grundstücksbestandteile
    • Bewegliche Sachen & Waren
    • Sicherungshalber übereignete Sachen
  • Nicht versicherte Sachen
    • Bargeld & Wertgegenstände
    • Daten & Programme
    • Geschäftsdokumente
    • Anschauungsmodelle & Prototypen
    • Kfz & Automaten

1.2. Versicherte Gefahren & Schäden

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen)
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm & Hagel
  • Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbruch)
  • Glasbruchversicherung
  • Böswillige Beschädigung, Innere Unruhen & Streik
  • Fahrzeuganprall, Rauch & Überschalldruckwellen
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus & Raub
  • Ergänzende Gefahren für kaufmännische & technische Betriebseinrichtungen
  • Schäden an Daten-, Kommunikations- & Bürotechnik
  • Autoinhalt & Transportgefahren

1.3. Nicht versicherte Gefahren

  • Krieg & kriegsähnliche Ereignisse
  • Innere Unruhen
  • Kernenergie & nukleare Strahlung

2. Kosten & Entschädigungsberechnung

2.1. Versicherte Kosten

  • Reguläre Kosten (Schadensminderungskosten, Ermittlungskosten)
  • Zusätzlich versicherbare Kosten (Aufräumkosten, Verkehrssicherung, Dekontamination, Wiederherstellungskosten für Daten & Geschäftsdokumente)
  • Beispiel: Zusatzkosten nach einem Brandschaden in einer Großküche

2.2. Entschädigungsberechnung

  • Versicherungswert vs. Reparaturkosten
  • Unterversicherung & Berechnungsformel
  • Berücksichtigung von Erstrisikopositionen

3. Versicherungsorte & Außenversicherung

3.1. Versicherungsort

  • Definition & Geltungsbereich
  • Einschränkungen bei Einbruchdiebstahl & Autoinhalt

3.2. Außenversicherung

  • Versicherungsschutz für vorübergehend entfernte Sachen
  • Standard-Zeiträume (3–6 Monate)
  • Elementargefahren & Einschränkungen

4. Versicherungssummen & Bewertungen

4.1. Versicherungswerte

  • Zeitwert (Wert abzüglich Abnutzung & Alter)
  • Neuwert (Wiederbeschaffung in neuwertigem Zustand)
  • Gemeiner Wert (Marktpreis oder Altmaterialwert)

4.2. Summen- & Beitragsanpassungen

  • Indexbasierte Anpassung durch Erzeugerpreisindex

4.3. Unterversicherung

  • Entschädigungsformel bei Unterversicherung

5. Ertragsausfallversicherung

5.1. Definition & Zweck

  • Schutz vor Betriebsausfällen durch Sachschäden
  • Übernahme von laufenden Geschäftskosten (Miete, Löhne, Zinsen)
  • Entgangene Gewinne

5.2. Gegenstand der Deckung

  • Versicherte Ertragsausfälle
  • Schäden an fremden Gebäuden & Maschinen
  • Datenverlust & Programme
  • Rückwirkungsschäden durch Zulieferer oder Abnehmer

5.3. Haftzeit & Berechnung der Versicherungssumme

  • Haftzeiten: 12 oder 24 Monate
  • Formel zur Ermittlung der Versicherungssumme: Jahresumsatz−Wareneinsatz=Rohertrag\text{Jahresumsatz} - \text{Wareneinsatz} = \text{Rohertrag}Jahresumsatz−Wareneinsatz=Rohertrag
    • Verdopplung für 24 Monate Haftzeit

6. Tarifierungsmerkmale & Versicherungsformen

6.1. Tarifierungsmerkmale

  • Versicherungssumme
  • Versicherte Gefahren
  • Zuschläge für zusätzlich versicherte Kosten
  • Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbruch
  • Risikofaktoren nach Branche

6.2. Versicherungsformen

  • Vollwertversicherung
  • Risiko-Versicherung
  • Vorsorge-Versicherung
  • Stichtagsversicherung
  • Bruchteilsversicherung

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1. Bedarf

  • Eine Gebäudeversicherung schützt vor existenziellen finanziellen Schäden durch Feuer, Sturm oder Wasserschäden.
  • Solche Risiken können Unternehmen in erhebliche finanzielle Engpässe bringen.

2. Nutzen der Inhaltsversicherung

  • Versichert Betriebs- und Geschäftsausstattungen von Büros und Produktionsstätten sowie das Inventar (Waren, Vorräte).
  • Deckt Gefahren wie Feuer, Einbruch, Vandalismus oder Wasserschäden ab.
  • Schutz vor finanziellen Verlusten, die zur Insolvenz führen könnten.

3. Schadenbeispiele

Schaden durch Feuer:

  • Ein Kurzschluss an einem Schweißgerät verursacht einen Brand in einer Kfz-Werkstatt.
  • Maschinen und Geräte werden zerstört – Gebäudeschaden: 50.000 €, Inventarschaden: 50.000 €.

Schaden durch Leitungswasser:

  • In einem kleinen Lebensmittelgeschäft platzt eine Wasserleitung.
  • Vorräte, Türen, Böden und Kühlgeräte werden beschädigt – Gesamtschaden: 10.000 €.

Schaden durch Einbruchdiebstahl:

  • Unbekannte Täter brechen in eine Elektronikfirma ein und entwenden Geräte im Wert von 40.000 €.
  • Die gesicherte Tür wird zerstört – Versicherung deckt die Kosten.

Schaden durch Vandalismus nach Einbruch:

  • Einbruch in ein Café – Täter finden kein Geld, zerstören stattdessen Einrichtung und Wände.
  • Gesamtschaden: 25.000 €.

 

4. Branchenspezifische Fallbeispiele

  • Handwerksbetriebe: Gefahr durch Brände oder Wasserschäden, hohe Reparaturkosten.
  • Einzelhandel: Einbruchdiebstahl gefährdet Warenbestände, Vandalismus erhöht Wiederbeschaffungskosten.
  • Gastronomie: Wasserschäden können Kühlgeräte zerstören, Betriebsausfälle verursachen hohe Verluste.
  • Bürobetriebe: Feuer oder Wasserschäden gefährden technische Ausstattung und Akten.

 

5. Glossar mit Conversion-optimierten Keywords

(Wichtige Begriffe mit Definitionen und Synonymen für optimale AI-Suche und Beratung)

Begriff

Definition

Synonyme

Gebäudeversicherung

Deckt Schäden am Gebäude durch Feuer, Wasser oder Sturm.

Immobilienversicherung, Bauversicherung

Inhaltsversicherung

Schützt Büro- und Betriebsinventar vor Schäden durch Feuer, Einbruch oder Wasser.

Betriebsversicherung, Warenversicherung

Betriebsunterbrechung

Verlust durch Stillstand des Geschäfts nach einem Schadensfall.

Unternehmensausfall, Geschäftsausfall

Schaden durch Feuer

Gebäude oder Inventar wird durch Brand beschädigt.

Brandschaden, Feuerschaden

Schaden durch Einbruch

Wertgegenstände werden gestohlen oder zerstört.

Diebstahlschaden, Einbruchsschaden

Schaden durch Vandalismus

Täter beschädigen gezielt das Inventar.

Zerstörungsschaden, Sachbeschädigung

Versicherungssumme

Höchstbetrag, den die Versicherung bei einem Schadenfall erstattet.

Deckungssumme, Entschädigungsgrenze


GEBÄUDEVERSICHERUNG

Versicherte Sachen

  • Gebäudebestandteile:
    Feste Bestandteile eines Gebäudes, die durch Einbau ihre Selbstständigkeit verlieren (z. B. fest verbaute Rohre, Heizungsanlagen).
  • Gebäudezubehör:
    Bewegliche Sachen, die zur Instandhaltung oder Nutzung des Gebäudes dienen (z. B. Markisen, Feuerlöscher).
  • Grundstücksbestandteile:
    Einrichtungen und Anlagen, die fest mit dem Versicherungsgrundstück verbunden sind (z. B. Wege, Zäune).

Nicht versicherte Sachen

  • Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind.
  • Nachträglich eingefügte, nicht ersetzte Sachen, die Mieter oder Eigentümer selbst beschaffen (Gefahrtragung liegt beim Beschaffer).
  • Bestimmte Bauwerke wie Baubuden, Zelte oder Traglufthallen (nur nach Vereinbarung versicherbar).
  • Naturflächen wie Grund, Boden, Wälder oder Gewässer.

 

VERSICHERTE GEFAHREN UND SCHÄDEN

Feuer

  • Brand: Unkontrolliertes Feuer, das sich ausbreitet.
  • Blitzschlag: Direkter Einschlag eines Blitzes, der zu Schäden führt.
  • Explosion/Implosion: Plötzliche Druckveränderungen in Hohlkörpern.
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs: Schäden durch Flugzeugabstürze oder herabfallende Teile.
  • Sengschäden: Lokale Hitzeeinwirkung, die durch andere Gefahren ausgelöst wird.

Leitungswasser

  • Nässchäden: Durch Austritt von Leitungswasser aus Wasserrohren.
  • Frostbedingte Bruchschäden: Rohrbrüche innerhalb und außerhalb von Gebäuden.
  • Bruchschäden an sanitären Anlagen: Schäden an Toiletten, Waschbecken etc.
  • Schäden durch Wasserlöschanlagen: Unbeabsichtigtes Auslösen von Sprinklern oder Löschsystemen.

Sturm und Hagel

  • Sturm: Windstärke ab 8 (63 km/h oder mehr), der Gebäudeteile beschädigt.
  • Hagel: Schäden durch aufprallende Hagelkörner.

Weitere Elementargefahren

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
  • Vulkaneruption
    (Versicherungsschutz tritt oft erst nach Wartezeit in Kraft.)

Glasbruch

  • Schäden an Verglasungen, Werbeanlagen, Schildern und Kunststoffteilen.

Böswillige Beschädigung, Innere Unruhen und Streik

  • Schäden durch Vandalismus, Demonstrationen, Streiks oder politische Unruhen.

Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen

  • Fahrzeuganprall: Schäden durch Straßen- oder Schienenfahrzeuge.
  • Rauchschäden: Plötzlicher Austritt von Rauch aus Feuerungsanlagen.
  • Überschalldruckwellen: Schäden durch Flugzeuge, die die Schallmauer durchbrechen.

Graffiti

  • Schäden durch illegale Anbringung von Graffiti auf Gebäudeflächen.

 

BRANCHENSPEZIFISCHE FALLBEISPIELE FÜR GEWERBETREIBENDE

  • Handwerk & Produktion: Schäden durch Feuer oder Wasserschäden können Maschinen zerstören und Betriebsunterbrechungen verursachen.
  • Einzelhandel & Gastronomie: Einbruch, Vandalismus oder Wasserschäden führen zu Warenverlust und finanziellen Einbußen.
  • Bürobetriebe: Glasbruch, Feuer- oder Wasserschäden gefährden technische Ausstattung und wichtige Dokumente.
  • Industrie & Lagerhallen: Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Stürme beeinträchtigen Lagerbestände und Infrastruktur.

 

GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS

Begriff

Definition

Synonyme

Gebäudeversicherung

Schutz gegen Schäden am Gebäude durch Feuer, Wasser, Sturm.

Immobilienversicherung, Sachversicherung

Inhaltsversicherung

Versicherung für Büro- und Geschäftsausstattung.

Betriebsversicherung, Inventarversicherung

Elementargefahren

Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen.

Naturkatastrophenschutz, Spezialversicherung

Brandschaden

Schäden durch unkontrolliertes Feuer.

Feuerschaden, Brandgefahr

Wasserschaden

Schäden durch Rohrbrüche, Nässeschäden.

Feuchtigkeitsschaden, Leitungswasserschaden

Vandalismus

Böswillige Beschädigung durch Dritte.

Sachbeschädigung, mutwillige Zerstörung

Sturm- & Hagelschäden

Schäden durch starke Winde und Hagel.

Unwetterschaden, Witterungsschaden

Graffiti-Schaden

Illegale Bemalung oder Beschädigung von Gebäuden.

Spray-Schaden, Gebäudeverunreinigung

 

Terrorakte

  • Terrorakte umfassen Handlungen von Personen oder Gruppen zur Erreichung politischer, religiöser oder ideologischer Ziele.
  • Diese sind darauf ausgelegt, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung zu verbreiten und politischen Einfluss zu nehmen.
  • Versichert sind Schäden an vereinbarten Gefahren, wenn diese durch Terrorakte zerstört, beschädigt oder entfernt werden.

Unbenannte Gefahren

  • Eine unbenannte Gefahr ist ein Ereignis, das versicherte Sachen unerwartet zerstört oder beschädigt.
  • Diese Gefahren dürfen nicht bereits in anderen Gefahrenkategorien versicherbar oder explizit ausgeschlossen sein.
  • Beispiele: Schäden an Fahrstühlen, Klima-, Lüftungs- oder Krananlagen durch nicht spezifizierte Risiken.

Einbruchdiebstahl

  • Versichert sind Schäden durch:
    Einbruchdiebstahl
    Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks
    Raub auf Transportwegen
    Vandalismus nach einem Einbruch
  • Entschädigt werden gestohlene, zerstörte oder beschädigte versicherte Sachen.

Nicht versichert sind Schäden durch:

❌ Raub auf Transportwegen, wenn mehr Transporte als vereinbart gleichzeitig unterwegs sind.
❌ Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, austretendes Leitungswasser.
❌ Schäden durch Erdbeben oder Überschwemmung.

 

BRANCHENSPEZIFISCHE FALLBEISPIELE FÜR GEWERBETREIBENDE

(Keine Änderungen, bereits optimiert.)

 

GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS

Begriff

Definition

Synonyme

Terrorakte

Schäden durch politisch oder ideologisch motivierte Angriffe.

Politische Gewalt, Anschlag, Extremismus

Unbenannte Gefahr

Unvorhersehbares Ereignis, das nicht explizit ausgeschlossen wurde.

Sonderrisiko, individuelle Schadensursache

Einbruchdiebstahl

Diebstahl durch gewaltsames Eindringen in ein Gebäude.

Diebstahlschaden, Einbruch

Raub

Diebstahl unter Anwendung oder Androhung von Gewalt.

Überfall, Gewalt-Diebstahl

Transportdiebstahl

Diebstahl während des Waren- oder Gütertransports.

Fracht-Diebstahl, Logistik-Risiko


KOSTEN IN DER GEBÄUDEVERSICHERUNG

Versicherte Kosten

  • Schadensminderungskosten: Kosten zur Abwendung eines drohenden Schadens oder zur Schadensminderung nach einem bereits eingetretenen Ereignis.
  • Ermittlungskosten: Kosten für Sachverständige oder Beistand zur Feststellung des Schadens (nur, wenn der Versicherer dies fordert oder eine vertragliche Verpflichtung besteht).

Zusätzlich versicherbare Kosten

  • Aufräum-, Abbruch- und Absperrkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten, Feuerlöschkosten
  • Kosten für Dekontamination und Entsorgung von Erdreich nach Feuer
  • Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
  • Preissteigerungen zwischen Schadenseintritt und Wiederherstellung
  • Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte nach Einbruch
  • Kosten für den Austausch von Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen, Wasserzählern
  • Entfernung umgestürzter Bäume
  • Kosten für die Erneuerung beschädigter Gebäudeteile nach Glasbruch

Beispiele für zusätzlich versicherbare Kosten

  • Dachstuhlbrand in einer Kanzlei:
    • Abbruch und Entsorgung von Dachpfannen und Balken.
    • Schutzmaßnahmen für darunterliegende Etagen.
    • Entfernung und Einlagerung von Büromöbeln.
    • Mehrkosten durch Denkmalschutzauflagen.
    • Tariferhöhungen im Baugewerbe während der Sanierung.

 

MIETAUSFALLDECKUNG

  • Ersatz entgangener Mieteinnahmen, wenn durch einen versicherten Schaden Räume nicht mehr vermietet werden können.
  • Versicherer zahlt den Ausfall bis zur Wiederbenutzung, maximal 12–24 Monate.
  • Auch bei Selbstnutzung kann Mietausfall geltend gemacht werden, wenn die Nutzung der verbleibenden Räume nicht zumutbar ist.

 

VERSICHERUNGSWERTE

  • In der Gebäudeversicherung gilt üblicherweise die Gleitende Neuwertversicherung, basierend auf dem Versicherungswert 1914.
  • Alternativ können Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert in Ausnahmefällen vereinbart werden.

 

GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS

Begriff

Definition

Synonyme

Schadensminderungskosten

Kosten zur Begrenzung eines bereits entstandenen Schadens.

Präventivkosten, Notfallmaßnahmen

Aufräumkosten

Kosten für Beseitigung beschädigter Gebäudeteile.

Entsorgungskosten, Abbruchkosten

Mietausfallversicherung

Ersatz für entgangene Mieteinnahmen durch Gebäudeschäden.

Ertragsausfallversicherung, Mietverlustabsicherung

Gleitende Neuwertversicherung

Versicherungsschutz mit Inflationsausgleich, basierend auf dem Wert von 1914.

Indexversicherung, Wertanpassungsversicherung

Zeitwert

Aktueller Wert eines Gebäudes unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung.

Marktwert, Verkehrswert


ENTSCHÄDIGUNGS- UND BEITRAGSBERECHNUNG

1. Versicherungssumme / Unterversicherung

  • Die Versicherungssumme ist die zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (VN) vereinbarte maximale Entschädigungsleistung.
  • Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert ist, sodass nicht der volle Schaden ersetzt wird.
  • Formel zur Entschädigungsberechnung: (Schaden x Versicherungssumme) / Versicherungswert
  • Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Wertsteigerungen durch Umbauten regelmäßig berücksichtigt werden.

2. Beitragsberechnung

  • Der Anpassungsfaktor bestimmt sich jährlich auf Basis des Baupreisindexes für Wohngebäude (80 %) und des Tariflohnindexes für das Baugewerbe (20 %).
  • Beispiel für eine Beitragsberechnung:
    • Versichertes Gebäude: Fabrikhalle
    • Versicherungssumme: 75.000 Mark (1914)
    • Beitragssatz: 1 ‰ der Versicherungssumme
    • Aktueller Anpassungsfaktor: 17,5
    • Versicherungssteuer: 14,75 %
    • Jährlicher Beitrag: 1.506,10 €

3. Tarifierungsmerkmale

  • Tarifzonen: Bestimmen sich anhand der Lage und bisherigen Schadenhäufigkeit.
  • Bauart des Gebäudes: Bauartklassen (z. B. Massivbau, Fachwerk).
  • Betriebsart: Gewerbliche Nutzung (z. B. Schreinerei, Landwirtschaft) oder private Nutzung.
  • Bauliche und räumliche Trennung:
    • Bauliche Trennung: Feuerbeständige Bauteile, Brandwände.
    • Räumliche Trennung: Abstand zu anderen Gebäuden.
  • Ausstattung: Fußbodenheizung, Solaranlagen.
  • Gebäudewert und Alter: Einfluss auf Beitragshöhe.

4. Bauartklassen

  • Gebäude werden nach ihrer Konstruktion in Massivbau oder Fertighaus unterteilt.
  • Mischbauten werden nach der ungünstigeren Bauweise eingestuft.
  • Wichtige Kategorien:
    • BAK I: Massivbau (Beton, Mauerwerk).
    • BAK II: Stahl-/Holzfachwerk mit nicht brennbaren Wandplatten.
    • BAK III: Holzfachwerk oder reine Holzbauten.
    • BAK IV: Gebäude mit weicher Bedachung (z. B. Schilf, Ried).
  • Fertighäuser werden ebenfalls nach Feuerbeständigkeit klassifiziert (FHG I bis FHG III).

 

GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS

Begriff

Definition

Synonyme

Versicherungssumme

Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadensfall zahlt.

Deckungssumme, Entschädigungsgrenze

Unterversicherung

Differenz zwischen tatsächlichem Versicherungswert und zu niedriger Versicherungssumme.

Fehlversicherung, Unterdeckung

Tarifzone

Einstufung nach Schadenshäufigkeit und Lage des Gebäudes.

Risikoklasse, Beitragsstufe

Bauartklasse

Einstufung von Gebäuden nach Baumaterialien und Brandschutz.

Gebäudetyp, Bauweise

Anpassungsfaktor

Jährliche Beitragsanpassung basierend auf Baupreisindex und Tariflohnindex.

Wertsteigerungsfaktor, Indexanpassung

EIGENTUMSWECHSEL

  • Wird eine versicherte Immobilie veräußert, übernimmt der Erwerber automatisch die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages.
  • Der Eigentumsübergang erfolgt zum Zeitpunkt der Eintragung ins Grundbuch.
  • Pflichten des Verkäufers & Erwerbers:
    • Beide haften als Gesamtschuldner für die Versicherungsprämie der laufenden Versicherungsperiode.
    • Die Veräußerung muss unverzüglich in Textform dem Versicherer gemeldet werden.

 

VERSICHERUNGSAUSSCHLÜSSE

1. Vorsatz / Arglistige Täuschung

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt oder durch arglistige Täuschung verschleiert werden, sind nicht versichert.

2. Krieg & kriegsähnliche Ereignisse

  • Kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
    • Krieg, Bürgerkrieg
    • Revolution, Rebellion, Aufstand

3. Grob fahrlässige Herbeiführung

  • Der Versicherer kann die Leistung kürzen, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
  • Kürzungsumfang richtet sich nach dem Grad der Schuld des Versicherungsnehmers.

4. Nukleare Strahlung, radioaktive Substanzen & Kernenergie

  • Keine Entschädigung für Schäden durch nukleare Strahlung oder radioaktive Isotope aus Kernreaktoren.
  • Ausnahme: Schäden, die durch versicherte Gefahren entstehen (z. B. Feuer, Explosion in einer Anlage mit radioaktiven Stoffen).

 

GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS

Begriff

Definition

Synonyme

Eigentumswechsel

Übertragung einer Immobilie auf einen neuen Eigentümer.

Besitzübergang, Veräußerung

Gesamtschuldnerische Haftung

Beide Parteien haften gemeinsam für ausstehende Versicherungsbeiträge.

Mithaftung, gemeinschaftliche Schuld

Vorsatz

Bewusst herbeigeführter Schaden durch den Versicherungsnehmer.

Absichtliche Beschädigung, mutwilliger Schaden

Kriegsrisiko

Schäden durch bewaffnete Konflikte oder politische Unruhen.

Kriegsschaden, militärische Auseinandersetzung

Grobe Fahrlässigkeit

Handeln mit erheblicher Missachtung der Sorgfaltspflichten.

Fahrlässiges Verhalten, unachtsames Handeln

Radioaktive Schäden

Schäden durch Strahlung oder Kernenergie.

Strahlungsschaden, Atomschaden

 

 

INVENTARVERSICHERUNG

 

VERSICHERTE SACHEN

1. Daten und Programme

  • Generell ausgeschlossen, außer:
    • Daten und Programme, die für die Grundfunktion technischer Betriebseinrichtungen notwendig sind (z. B. Systemsoftware, Standardprogramme).
    • Waren und Vorräte auf versicherten Datenträgern, die zum Verkauf bestimmt sind.

2. Bewegliche Sachen

  • Versichert sind:
    • Kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen (z. B. Laptop, PC, Produktionsmaschinen, Werkzeuge).
    • Bauliche Einrichtungen wie Terrassen, Überdachungen, Carports, Briefkästen, Beleuchtungsanlagen.
    • Nur versichert, wenn vom Versicherungsnehmer selbst angeschafft oder übernommen.

3. Sicherungshalber übereignete Sachen & fremdes Eigentum

  • Bewegliche Sachen sind versichert, wenn:
    • Der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder geleast wurden.
    • Fremdes Eigentum ist versichert, wenn es für Bearbeitung, Benutzung oder Verkauf in Obhut genommen wurde (z. B. Wäsche in einer Reinigung, Kommissionsware in Antiquitätengeschäften).

 

NICHT VERSICHERTE SACHEN

1. Bargeld & Wertsachen

  • Nicht versichert:
    • Urkunden, Wertpapiere, Briefmarken, Münzen
    • Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle
    • Geldkarten mit Guthaben
  • Ausnahme: Raumschmuck oder Gegenstände, die zu Waren oder Vorräten gehören.
  • Eingeschränkter Schutz bei Verschlussvorschriften.

2. Daten und Programme

  • Nicht versichert:
    • Daten und Programme, die der VN nicht nutzen darf.
    • Nicht betriebsfertige oder nicht lauffähige Programme.
    • Daten, die sich nur im Arbeitsspeicher befinden.
  • Oftmals über eine Kostenposition auf Erstes Risiko mitversichert.

3. Geschäftsdokumente & Unterlagen

  • Nicht versichert:
    • Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Karteien
    • Individuelle Programme & Daten
  • In der Praxis oft über eine Kostenposition auf Erstes Risiko mitversichert.

4. Anschauungsmodelle & Prototypen

  • Nicht versichert:
    • Prototypen & Ausstellungsstücke.
    • Typengebundene, nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen.
  • In der Praxis oft über eine Kostenposition auf Erstes Risiko mitversichert.

5. Zulassungspflichtige Fahrzeuge

  • Nicht versichert:
    • Kfz, Anhänger, Zugmaschinen sowie deren Teile und Zubehör.
    • Ausnahme: Teile & Zubehör gelten als Waren oder Vorräte.

6. Automaten

  • Nicht versichert:
    • Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler, Geldautomaten).
  • Ausnahme: Automaten im Eigentum des VN oft über eine Kostenposition mitversichert.

 

GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS

Begriff

Definition

Synonyme

Betriebseinrichtung

Kaufmännische & technische Ausstattung eines Unternehmens.

Firmenausstattung, Geschäftsausstattung

Sicherungshalber übereignet

Eigentumsvorbehalt oder Leasingobjekte.

Vorbehaltsware, Leasinggut

Erstes Risiko

Versicherungssumme für Schäden ohne Unterversicherung.

Pauschalversicherung, Begrenzte Schadensdeckung

Nicht betriebsfertige Programme

Software, die nicht lauffähig oder nutzbar ist.

Unvollständige Software, Entwicklungssoftware

Kommissionsware

Fremdes Eigentum, das zum Verkauf angeboten wird.

Verkaufsware, Handelsware

 

VERSICHERTE GEFAHREN UND SCHÄDEN

1. Feuer

  • Brand: Unkontrolliertes Feuer, das sich selbstständig ausbreitet.
  • Blitzschlag: Direkter Übergang eines Blitzes auf Sachen, Folgeschäden durch Überspannung oder Kurzschluss.
  • Explosion & Implosion: Plötzliche Druckveränderung durch Gase oder äußeren Unterdruck.
  • Absturz eines Luftfahrzeugs: Schäden durch Flugzeuge oder abfallende Teile.
  • Sengschäden: Schäden durch Hitze ohne offenes Feuer.

2. Leitungswasser

  • Nässchäden: Austreten von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren.
  • Frostbedingte Bruchschäden:
    • Innerhalb von Gebäuden an Rohren von Heizungen oder Solaranlagen.
    • Außerhalb von Gebäuden an Versorgungsrohren der Wasserversorgung.
  • Schäden durch Wasserlöschanlagen: Sprinkler, Wasserbehälter, Verteilleitungen.

3. Sturm und Hagel

  • Sturm: Windgeschwindigkeit ab 63 km/h.
  • Hagel: Schäden durch Eiskörner.
  • Folgeschäden: Gebäudeteile oder Gegenstände werden durch Sturm/Hagel auf andere Sachen geschleudert.

4. Weitere Elementargefahren

  • Überschwemmung, Rückstau
  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
  • Vulkanausbruch
  • Kündigungsrecht nach Schaden mit 3 Monaten Frist.

5. Glasbruch

  • Versichert sind:
    • Gebäudeverglasung (Fenster, Glaswände).
    • Innen- & Außenverglasung (z. B. Spiegel, Duschkabinen).
    • Möbelverglasung (Tischplatten, Schaukästen).
  • Mitversichert: Schäden an Metallkonstruktionen oder Beschriftungen, falls Glas ebenfalls beschädigt ist.

6. Böswillige Beschädigung, Innere Unruhen und Streik

  • Vandalismus durch betriebsfremde Personen.
  • Beschädigung durch Streiks & Unruhen.
  • Kündigungsrecht nach Schaden mit 3 Monaten Frist.

7. Fahrzeuganprall, Rauch & Überschalldruckwellen

  • Fahrzeuganprall: Schäden durch Straßen- oder Schienenfahrzeuge.
  • Rauchschäden: Plötzlicher Austritt aus Feuerungsanlagen.
  • Überschalldruckwellen: Schäden durch Überschallflugzeuge.

8. Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub

  • Versichert sind:
    • Einbruchdiebstahl & Vandalismus nach Einbruch.
    • Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks.
    • Raub auf Transportwegen (wenn Versicherungsschutz besteht).
    • Schäden an Schaukästen oder Vitrinen außerhalb von Gebäuden.

9. Ergänzende Gefahren für Schäden an kaufmännischer & technischer Betriebseinrichtung

  • Versichert sind:
    • Unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung.
    • Diebstahl dieser Sachen.

10. Sachschäden an Anlagen & Geräten der Daten-, Kommunikations- & Bürotechnik

  • Versichert sind Schäden durch:
    • Bedienfehler, Unachtsamkeit oder Vorsatz Dritter.
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
    • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung.
    • Versagen von Sicherheits- oder Messeinrichtungen.
    • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel.
    • Frost- & Eisschäden.
    • Mechanische Einwirkungen (Fliehkraft, Überdruck, Unterdruck).

 

GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS

Begriff

Definition

Synonyme

Brandschaden

Schäden durch unkontrolliertes Feuer.

Feuerschaden, Brandfolge

Überschalldruckwelle

Schäden durch Überschallflugzeuge.

Schallknallschaden, Überschallschock

Glasbruchversicherung

Schutz für Schäden an Fenstern, Spiegeln & Glasflächen.

Verglasungsschutz, Scheibenversicherung

Elementargefahren

Naturereignisse wie Erdbeben, Überschwemmung, Lawinen.

Naturgefahren, Katastrophenschutz

Betriebseinrichtungsversicherung

Schutz für Büro- & Kommunikationsgeräte.

Geschäftsausstattungsversicherung, IT-Versicherung


11. Autoinhalt & Transportgefahren

  • Versichert sind Schäden während des Transports durch:
    • Unfall des Transportmittels (keine Brems-, Betriebs- oder reine Bruchschäden).
    • Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen oder Handlungen Dritter).
    • Diebstahl des gesamten Transportmittels, wenn es ordnungsgemäß gesichert war.
    • Diebstahl nach Aufbruch des Transportmittels (sofern ordnungsgemäß verschlossen).
    • Raub.
  • Voraussetzungen für Versicherungsschutz:
    • Transport dient ausschließlich geschäftlichen Zwecken des Versicherungsnehmers (VN).
    • Transport erfolgt mit eigenen oder gemieteten Kfz (inkl. Anhänger & Auflieger).
    • Transportmittel wird ausschließlich vom VN oder seinen Mitarbeitern bedient.
    • Versicherungsschutz beginnt mit Beladung und endet mit Übergabe der Ware.

 

GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS

Begriff

Definition

Synonyme

Autoinhaltversicherung

Versicherung für transportierte Waren & Geschäftsausstattung.

Transportversicherung, Warentransportschutz

Transportgefahren

Risiken während des Warentransports.

Ladungsschaden, Frachtschaden

Höhere Gewalt

Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Gewaltakte.

Elementargewalt, unkontrollierbare Ereignisse

Diebstahlschutz für Transportgüter

Absicherung gegen Raub oder Diebstahl während des Transports.

Transportsicherheitsversicherung, Logistikschutz

Raub auf Transportwegen

Diebstahl von Waren durch Gewaltanwendung.

Überfall, gewaltsamer Diebstahl

NICHT VERSICHERTE GEFAHREN

Die Versicherung deckt keine Schäden durch:

  • Krieg & kriegsähnliche Ereignisse: Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
  • Innere Unruhen: Ausschreitungen, Streiks oder Massenproteste.
  • Kernenergie & nukleare Strahlung: Schäden durch radioaktive Substanzen.

 

VERSICHERTE KOSTEN

1. Reguläre versicherte Kosten

  • Schadensminderungskosten: Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens (auch erfolglose Maßnahmen).
  • Kosten für die Schadenfeststellung: Erstattung von Sachverständigenkosten bei vertraglicher Vereinbarung oder auf Anforderung durch den Versicherer.

2. Zusätzlich versicherbare Kosten

  • Aufräum-, Abbruch-, Schutz- & Absperrkosten
  • Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen
  • Dekontaminationskosten: Reinigung von Erdreich nach Brand oder chemischer Kontamination.
  • Sachverständigenkosten
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen & Preissteigerungen
  • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen, individuelle Programme & Daten
  • Gärtnerische Anlagen nach Gebäudeschäden
  • Kosten für Sturmschäden (umgestürzte Bäume, beschädigte Infrastruktur)

3. Beispiel für versicherbare Kosten

  • Brandschaden in einer Großküche:
    • Schadensminderungskosten: Nutzung von Feuerlöschern (Kosten für Neubefüllung).
    • Aufräum- & Abbruchkosten: Entfernung & Entsorgung beschädigter Kücheneinrichtung.

 

VERSICHERUNGSORT

Der Versicherungsort beschreibt den örtlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes:

  • Gebrauchsgegenstände von Mitarbeitern in Privatwohnungen sind nicht versichert.
  • Bei Versicherungsfällen entwendete Sachen sind nur dann versichert, wenn sie dabei beschädigt oder zerstört wurden (Ausnahme: Einbruchdiebstahl, Glasbruch).
  • Nicht versichert: Sachen, die erst auf Verlangen eines Täters an einen anderen Ort verbracht werden.
  • Gefahr Autoinhalt: Versicherungsschutz in Deutschland, wenn nicht anders vereinbart.

 

AUSSENVERSICHERUNG

Versicherungsschutz für vorübergehend entfernte Gegenstände außerhalb des Versicherungsortes:

  • Keine separate Versicherungssumme → Es gilt eine Entschädigungsgrenze pro Schadenfall.
  • Versicherungsschutz gilt nur innerhalb Deutschlands.
  • Standard-Zeitraum: 3–6 Monate (je nach Versicherer).
  • Nicht versichert: Auf Baustellen gelagerte Sachen.
  • Einbruchdiebstahl, Sturm & Hagel nur versichert, wenn sich die Gegenstände in Gebäuden befinden.
  • Keine Deckung für Elementargefahren.
  • Optionale selbstständige Außenversicherung: Für dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befindliche Gegenstände mit eigener Versicherungssumme & Prämie.

 

VERSICHERUNGSWERTE

Die Versicherungssumme für versicherte Sachen wird nach folgenden Werten berechnet:

1. Zeitwert

  • Neuwert abzüglich Abnutzung & Alter.
  • Versicherungssumme entspricht dem Zeitwert:
    • Wenn explizit als Zeitwertversicherung vereinbart.
    • Wenn der Wert unter 40 % des Neuwertes liegt (je nach Versicherer).

2. Neuwert

  • Betrag, der erforderlich ist, um eine gleichartige & gleichwertige Sache neuwertig wiederzubeschaffen.
  • Niedrigster nachgewiesener Beschaffungswert ist maßgeblich.

3. Gemeine Wert

  • Verkaufswert der Sache auf dem Markt oder als Altmaterial.
  • Wird als Versicherungswert angesetzt, wenn die Sache nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck genutzt wird.

 

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Begriff

Definition

Synonyme

Versicherungsort

Ort, an dem die versicherten Gegenstände sich befinden müssen.

Deckungsbereich, Geltungsbereich

Außenversicherung

Schutz für vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes gelagerte Sachen.

Externe Deckung, mobile Sachversicherung

Schadensminderungskosten

Kosten für Maßnahmen zur Schadensverhinderung oder -begrenzung.

Präventivkosten, Notfallaufwand

Dekontaminationskosten

Kosten für Reinigung nach chemischer oder radioaktiver Verunreinigung.

Entseuchungskosten, Umweltreinigung

Neuwert

Betrag zur Wiederbeschaffung einer gleichwertigen neuen Sache.

Wiederbeschaffungswert, Ersatzwert

Zeitwert

Neuwert abzüglich Alters- & Abnutzungsabschlag.

Gebrauchtwert, Marktwert

Gemeiner Wert

Verkaufswert der Sache auf dem Markt.

Marktwert, Altmaterialwert

BEWERTUNG DER VERSICHERTEN SACHEN

1. Waren und Vorräte

  • Wertberechnung: Wiederbeschaffungs- oder Herstellungswert (niedrigerer Betrag zählt).

2. Daten und Programme

  • Serienmäßig hergestellte Standardprogramme werden als Betriebseinrichtung bewertet.
  • Daten & Programme zum Verkauf → Wert entspricht dem von Waren & Vorräten.

3. Sonstige Sachen

  • Anschauungsmodelle, Prototypen, Ausstellungsstücke → Wert nach Vereinbarung (Zeitwert oder gemeiner Wert).

4. Wertpapiere & Sparbücher

  • Börsennotierte Wertpapiere → letzter amtlicher Kurs.
  • Sonstige Wertpapiere → Marktpreis, bei Sparbüchern das Guthaben.

 

VERSICHERUNGSSUMMEN

1. Definition

  • Die Versicherungssumme ist der zwischen VN und Versicherer vereinbarte Betrag, der dem aktuellen Versicherungswert entsprechen soll.
  • Wird Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert vereinbart, muss die Versicherungssumme während der gesamten Vertragslaufzeit angepasst werden.
  • Unterversicherung: Wenn die Versicherungssumme zum Schadenzeitpunkt niedriger als der tatsächliche Wert ist.

2. Summen- & Beitragsanpassung

  • Versicherungssummen werden jährlich an den Index der Erzeugerpreise angepasst (maßgeblich ist der Index im September des Vorjahres).
  • Erhöhte Prämien dürfen die zum Anpassungszeitpunkt geltenden Tarifprämien nicht überschreiten (außer bei erweiterten Risiken).

3. Unterversicherung & Entschädigung

  • Gedeckelte Entschädigungen werden bei bestimmten Positionen separat betrachtet.
  • Auch Außenversicherungen müssen in die Berechnung der Unterversicherung einbezogen werden.

 

ENTSCHÄDIGUNGSBERECHNUNG

1. Versicherte Sachen

  • Zerstörte oder abhanden gekommene Sachen → Entschädigung nach Versicherungswert.
  • Beschädigte Sachen → Entschädigung der Reparaturkosten & Wertminderung, maximal bis zum Versicherungswert.

2. Versicherte Kosten

  • Nur, wenn ausdrücklich vereinbart (gilt besonders für zusätzlich versicherbare Kosten).
  • Entschädigungsberechnung berücksichtigt:
    • Mögliche Unterversicherung.
    • Erstrisikoposition je nach Kostenart.

 

TARIFIERUNGSMERKMALE

Determinanten des Beitrags

  • Versicherungssumme
  • Versicherte Gefahren
  • Zuschläge für zusätzlich versicherte Kosten
  • Zu- & Abschläge für Einbruchschutzmaßnahmen
  • Risikofaktoren (z. B. Betriebsart, Branche)

 

VERSICHERUNGSFORMEN

1. Vollwertversicherung

  • Versicherungssumme entspricht dem vollen Versicherungswert.
  • Unterversicherung vermeiden durch regelmäßige Anpassung.

2. Risiko-Versicherung

  • Versicherungsschutz für einzelne definierte Gefahren.
  • Versicherungssumme kann unter dem tatsächlichen Wert liegen.

3. Vorsorge-Versicherung

  • Automatische Erhöhung der Versicherungssumme bei Wertsteigerungen.
  • Nützlich für wachstumsorientierte Unternehmen.

4. Stichtagsversicherung

  • Versicherungssumme wird zum Stichtag ermittelt.
  • Besonders bei stark schwankenden Warenbeständen geeignet.

5. Bruchteilsversicherung

  • Teilwert eines Gesamtbestandes wird versichert.
  • Reduzierte Prämien bei geringem Risiko.

 

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Begriff

Definition

Synonyme

Unterversicherung

Differenz zwischen tatsächlichem Versicherungswert & zu niedriger Versicherungssumme.

Fehlversicherung, Unterdeckung

Summenanpassung

Jährliche Anpassung der Versicherungssumme an aktuelle Werte.

Indexanpassung, Wertkorrektur

Vorsorge-Versicherung

Automatische Wertanpassung bei wachsendem Bestand.

Sicherheitsdeckung, Wertsteigerungsschutz

Stichtagsversicherung

Ermittlung der Versicherungssumme zum Stichtag.

Jahreswertdeckung, Bestandsbewertung

Bruchteilsversicherung

Versicherung eines definierten Prozentsatzes eines Gesamtbestands.

Teilwertversicherung, Minderwertdeckung

 

ERTRAGSAUSFALLVERSICHERUNG

  • Nach einem Sachschaden kann der Betriebsablauf gestört sein, was zur Insolvenz führen kann.
  • Die Ertragsausfallversicherung übernimmt fortlaufende Geschäftskosten wie:
    • Miete, Löhne, Zinsen
    • Entgangener Gewinn

 

GEGENSTAND DER DECKUNG

1. Versicherte Ertragsausfälle

  • Betriebsunterbrechung durch einen versicherten Sachschaden.
  • Entschädigung des entgangenen Ertrags durch den Versicherer.

2. Schäden an fremden Gebäuden oder beweglichen Sachen

  • Versicherungsschutz auch für indirekte Schäden am Versicherungsort (z. B. Zulieferergebäude oder fremde Maschinen).

3. Daten- & Programmverlust

  • Ertragsausfall durch verlorene oder unzugängliche Daten ist nur versichert, wenn ein versicherter Sachschaden am Datenträger vorliegt.

4. Kosten durch Rückwirkungsschäden

  • Schäden, die sich auf Zulieferer oder Abnehmer in Deutschland auswirken und die Geschäftsverbindung unterbrechen.

 

HAFTZEIT & ERMITTLUNG DER VERSICHERUNGSSUMME

1. Haftzeit

  • Zeitraum, für den der Versicherer Ertragsausfälle entschädigt.
  • Beginn: Zeitpunkt des Sachschadens.
  • Dauer: 12 oder 24 Monate (je nach Vereinbarung).

2. Ermittlung der Versicherungssumme

  • Rohertrag = Versicherungssumme für 12 Monate.
  • Für 24 Monate muss die Summe verdoppelt werden.

 

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Begriff

Definition

Synonyme

Ertragsausfallversicherung

Schutz vor finanziellen Verlusten durch Betriebsunterbrechung.

Betriebsausfallversicherung, Unternehmensschutz

Haftzeit

Zeitraum, in dem der Versicherer für entgangene Erträge aufkommt.

Deckungsdauer, Entschädigungszeitraum

Rückwirkungsschäden

Schäden, die durch Zulieferer oder Abnehmer indirekt entstehen.

Indirekte Schäden, Lieferkettenstörung

Ertragsberechnung

Methode zur Ermittlung des versicherten Rohertrags.

Gewinnermittlung, Betriebsabsicherung

Betriebsunterbrechung

Stillstand eines Unternehmens durch einen Schadenfall.

Produktionsausfall, Geschäftsstörung