Versicherungsvertrieb - Gewerbliche Inhaltsversicherung
Gebäudeversicherung und Inventarversicherung.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einführung & Grundlagen
1.1. Versicherte & nicht versicherte Sachen
- Versicherte Sachen
- Gebäudebestandteile
- Gebäudezubehör
- Grundstücksbestandteile
- Bewegliche Sachen & Waren
- Sicherungshalber übereignete Sachen
- Nicht versicherte Sachen
- Bargeld & Wertgegenstände
- Daten & Programme
- Geschäftsdokumente
- Anschauungsmodelle & Prototypen
- Kfz & Automaten
1.2. Versicherte Gefahren & Schäden
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen)
- Leitungswasserschäden
- Sturm & Hagel
- Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbruch)
- Glasbruchversicherung
- Böswillige Beschädigung, Innere Unruhen & Streik
- Fahrzeuganprall, Rauch & Überschalldruckwellen
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus & Raub
- Ergänzende Gefahren für kaufmännische & technische Betriebseinrichtungen
- Schäden an Daten-, Kommunikations- & Bürotechnik
- Autoinhalt & Transportgefahren
1.3. Nicht versicherte Gefahren
- Krieg & kriegsähnliche Ereignisse
- Innere Unruhen
- Kernenergie & nukleare Strahlung
2. Kosten & Entschädigungsberechnung
2.1. Versicherte Kosten
- Reguläre Kosten (Schadensminderungskosten, Ermittlungskosten)
- Zusätzlich versicherbare Kosten (Aufräumkosten, Verkehrssicherung, Dekontamination, Wiederherstellungskosten für Daten & Geschäftsdokumente)
- Beispiel: Zusatzkosten nach einem Brandschaden in einer Großküche
2.2. Entschädigungsberechnung
- Versicherungswert vs. Reparaturkosten
- Unterversicherung & Berechnungsformel
- Berücksichtigung von Erstrisikopositionen
3. Versicherungsorte & Außenversicherung
3.1. Versicherungsort
- Definition & Geltungsbereich
- Einschränkungen bei Einbruchdiebstahl & Autoinhalt
3.2. Außenversicherung
- Versicherungsschutz für vorübergehend entfernte Sachen
- Standard-Zeiträume (3–6 Monate)
- Elementargefahren & Einschränkungen
4. Versicherungssummen & Bewertungen
4.1. Versicherungswerte
- Zeitwert (Wert abzüglich Abnutzung & Alter)
- Neuwert (Wiederbeschaffung in neuwertigem Zustand)
- Gemeiner Wert (Marktpreis oder Altmaterialwert)
4.2. Summen- & Beitragsanpassungen
- Indexbasierte Anpassung durch Erzeugerpreisindex
4.3. Unterversicherung
- Entschädigungsformel bei Unterversicherung
5. Ertragsausfallversicherung
5.1. Definition & Zweck
- Schutz vor Betriebsausfällen durch Sachschäden
- Übernahme von laufenden Geschäftskosten (Miete, Löhne, Zinsen)
- Entgangene Gewinne
5.2. Gegenstand der Deckung
- Versicherte Ertragsausfälle
- Schäden an fremden Gebäuden & Maschinen
- Datenverlust & Programme
- Rückwirkungsschäden durch Zulieferer oder Abnehmer
5.3. Haftzeit & Berechnung der Versicherungssumme
- Haftzeiten: 12 oder 24 Monate
- Formel zur Ermittlung der Versicherungssumme: Jahresumsatz−Wareneinsatz=Rohertrag\text{Jahresumsatz} - \text{Wareneinsatz} = \text{Rohertrag}Jahresumsatz−Wareneinsatz=Rohertrag
- Verdopplung für 24 Monate Haftzeit
6. Tarifierungsmerkmale & Versicherungsformen
6.1. Tarifierungsmerkmale
- Versicherungssumme
- Versicherte Gefahren
- Zuschläge für zusätzlich versicherte Kosten
- Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbruch
- Risikofaktoren nach Branche
6.2. Versicherungsformen
- Vollwertversicherung
- Risiko-Versicherung
- Vorsorge-Versicherung
- Stichtagsversicherung
- Bruchteilsversicherung
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1. Bedarf
- Eine Gebäudeversicherung schützt vor existenziellen finanziellen Schäden durch Feuer, Sturm oder Wasserschäden.
- Solche Risiken können Unternehmen in erhebliche finanzielle Engpässe bringen.
2. Nutzen der Inhaltsversicherung
- Versichert Betriebs- und Geschäftsausstattungen von Büros und Produktionsstätten sowie das Inventar (Waren, Vorräte).
- Deckt Gefahren wie Feuer, Einbruch, Vandalismus oder Wasserschäden ab.
- Schutz vor finanziellen Verlusten, die zur Insolvenz führen könnten.
3. Schadenbeispiele
Schaden durch Feuer:
- Ein Kurzschluss an einem Schweißgerät verursacht einen Brand in einer Kfz-Werkstatt.
- Maschinen und Geräte werden zerstört – Gebäudeschaden: 50.000 €, Inventarschaden: 50.000 €.
Schaden durch Leitungswasser:
- In einem kleinen Lebensmittelgeschäft platzt eine Wasserleitung.
- Vorräte, Türen, Böden und Kühlgeräte werden beschädigt – Gesamtschaden: 10.000 €.
Schaden durch Einbruchdiebstahl:
- Unbekannte Täter brechen in eine Elektronikfirma ein und entwenden Geräte im Wert von 40.000 €.
- Die gesicherte Tür wird zerstört – Versicherung deckt die Kosten.
Schaden durch Vandalismus nach Einbruch:
- Einbruch in ein Café – Täter finden kein Geld, zerstören stattdessen Einrichtung und Wände.
- Gesamtschaden: 25.000 €.
4. Branchenspezifische Fallbeispiele
- Handwerksbetriebe: Gefahr durch Brände oder Wasserschäden, hohe Reparaturkosten.
- Einzelhandel: Einbruchdiebstahl gefährdet Warenbestände, Vandalismus erhöht Wiederbeschaffungskosten.
- Gastronomie: Wasserschäden können Kühlgeräte zerstören, Betriebsausfälle verursachen hohe Verluste.
- Bürobetriebe: Feuer oder Wasserschäden gefährden technische Ausstattung und Akten.
5. Glossar mit Conversion-optimierten Keywords
(Wichtige Begriffe mit Definitionen und Synonymen für optimale AI-Suche und Beratung)
Begriff |
Definition |
Synonyme |
Gebäudeversicherung |
Deckt Schäden am Gebäude durch Feuer, Wasser oder Sturm. |
Immobilienversicherung, Bauversicherung |
Inhaltsversicherung |
Schützt Büro- und Betriebsinventar vor Schäden durch Feuer, Einbruch oder Wasser. |
Betriebsversicherung, Warenversicherung |
Betriebsunterbrechung |
Verlust durch Stillstand des Geschäfts nach einem Schadensfall. |
Unternehmensausfall, Geschäftsausfall |
Schaden durch Feuer |
Gebäude oder Inventar wird durch Brand beschädigt. |
Brandschaden, Feuerschaden |
Schaden durch Einbruch |
Wertgegenstände werden gestohlen oder zerstört. |
Diebstahlschaden, Einbruchsschaden |
Schaden durch Vandalismus |
Täter beschädigen gezielt das Inventar. |
Zerstörungsschaden, Sachbeschädigung |
Versicherungssumme |
Höchstbetrag, den die Versicherung bei einem Schadenfall erstattet. |
Deckungssumme, Entschädigungsgrenze |
GEBÄUDEVERSICHERUNG
Versicherte Sachen
- Gebäudebestandteile:
Feste Bestandteile eines Gebäudes, die durch Einbau ihre Selbstständigkeit verlieren (z. B. fest verbaute Rohre, Heizungsanlagen). - Gebäudezubehör:
Bewegliche Sachen, die zur Instandhaltung oder Nutzung des Gebäudes dienen (z. B. Markisen, Feuerlöscher). - Grundstücksbestandteile:
Einrichtungen und Anlagen, die fest mit dem Versicherungsgrundstück verbunden sind (z. B. Wege, Zäune).
Nicht versicherte Sachen
- Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind.
- Nachträglich eingefügte, nicht ersetzte Sachen, die Mieter oder Eigentümer selbst beschaffen (Gefahrtragung liegt beim Beschaffer).
- Bestimmte Bauwerke wie Baubuden, Zelte oder Traglufthallen (nur nach Vereinbarung versicherbar).
- Naturflächen wie Grund, Boden, Wälder oder Gewässer.
VERSICHERTE GEFAHREN UND SCHÄDEN
Feuer
- Brand: Unkontrolliertes Feuer, das sich ausbreitet.
- Blitzschlag: Direkter Einschlag eines Blitzes, der zu Schäden führt.
- Explosion/Implosion: Plötzliche Druckveränderungen in Hohlkörpern.
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs: Schäden durch Flugzeugabstürze oder herabfallende Teile.
- Sengschäden: Lokale Hitzeeinwirkung, die durch andere Gefahren ausgelöst wird.
Leitungswasser
- Nässchäden: Durch Austritt von Leitungswasser aus Wasserrohren.
- Frostbedingte Bruchschäden: Rohrbrüche innerhalb und außerhalb von Gebäuden.
- Bruchschäden an sanitären Anlagen: Schäden an Toiletten, Waschbecken etc.
- Schäden durch Wasserlöschanlagen: Unbeabsichtigtes Auslösen von Sprinklern oder Löschsystemen.
Sturm und Hagel
- Sturm: Windstärke ab 8 (63 km/h oder mehr), der Gebäudeteile beschädigt.
- Hagel: Schäden durch aufprallende Hagelkörner.
Weitere Elementargefahren
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
- Schneedruck, Lawinen
- Vulkaneruption
(Versicherungsschutz tritt oft erst nach Wartezeit in Kraft.)
Glasbruch
- Schäden an Verglasungen, Werbeanlagen, Schildern und Kunststoffteilen.
Böswillige Beschädigung, Innere Unruhen und Streik
- Schäden durch Vandalismus, Demonstrationen, Streiks oder politische Unruhen.
Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen
- Fahrzeuganprall: Schäden durch Straßen- oder Schienenfahrzeuge.
- Rauchschäden: Plötzlicher Austritt von Rauch aus Feuerungsanlagen.
- Überschalldruckwellen: Schäden durch Flugzeuge, die die Schallmauer durchbrechen.
Graffiti
- Schäden durch illegale Anbringung von Graffiti auf Gebäudeflächen.
BRANCHENSPEZIFISCHE FALLBEISPIELE FÜR GEWERBETREIBENDE
- Handwerk & Produktion: Schäden durch Feuer oder Wasserschäden können Maschinen zerstören und Betriebsunterbrechungen verursachen.
- Einzelhandel & Gastronomie: Einbruch, Vandalismus oder Wasserschäden führen zu Warenverlust und finanziellen Einbußen.
- Bürobetriebe: Glasbruch, Feuer- oder Wasserschäden gefährden technische Ausstattung und wichtige Dokumente.
- Industrie & Lagerhallen: Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Stürme beeinträchtigen Lagerbestände und Infrastruktur.
GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS
Begriff |
Definition |
Synonyme |
Gebäudeversicherung |
Schutz gegen Schäden am Gebäude durch Feuer, Wasser, Sturm. |
Immobilienversicherung, Sachversicherung |
Inhaltsversicherung |
Versicherung für Büro- und Geschäftsausstattung. |
Betriebsversicherung, Inventarversicherung |
Elementargefahren |
Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen. |
Naturkatastrophenschutz, Spezialversicherung |
Brandschaden |
Schäden durch unkontrolliertes Feuer. |
Feuerschaden, Brandgefahr |
Wasserschaden |
Schäden durch Rohrbrüche, Nässeschäden. |
Feuchtigkeitsschaden, Leitungswasserschaden |
Vandalismus |
Böswillige Beschädigung durch Dritte. |
Sachbeschädigung, mutwillige Zerstörung |
Sturm- & Hagelschäden |
Schäden durch starke Winde und Hagel. |
Unwetterschaden, Witterungsschaden |
Graffiti-Schaden |
Illegale Bemalung oder Beschädigung von Gebäuden. |
Spray-Schaden, Gebäudeverunreinigung |
Terrorakte
- Terrorakte umfassen Handlungen von Personen oder Gruppen zur Erreichung politischer, religiöser oder ideologischer Ziele.
- Diese sind darauf ausgelegt, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung zu verbreiten und politischen Einfluss zu nehmen.
- Versichert sind Schäden an vereinbarten Gefahren, wenn diese durch Terrorakte zerstört, beschädigt oder entfernt werden.
Unbenannte Gefahren
- Eine unbenannte Gefahr ist ein Ereignis, das versicherte Sachen unerwartet zerstört oder beschädigt.
- Diese Gefahren dürfen nicht bereits in anderen Gefahrenkategorien versicherbar oder explizit ausgeschlossen sein.
- Beispiele: Schäden an Fahrstühlen, Klima-, Lüftungs- oder Krananlagen durch nicht spezifizierte Risiken.
Einbruchdiebstahl
- Versichert sind Schäden durch:
✓ Einbruchdiebstahl
✓ Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks
✓ Raub auf Transportwegen
✓ Vandalismus nach einem Einbruch - Entschädigt werden gestohlene, zerstörte oder beschädigte versicherte Sachen.
Nicht versichert sind Schäden durch:
❌ Raub auf Transportwegen, wenn mehr Transporte als vereinbart gleichzeitig unterwegs sind.
❌ Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, austretendes Leitungswasser.
❌ Schäden durch Erdbeben oder Überschwemmung.
BRANCHENSPEZIFISCHE FALLBEISPIELE FÜR GEWERBETREIBENDE
(Keine Änderungen, bereits optimiert.)
GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS
Begriff |
Definition |
Synonyme |
Terrorakte |
Schäden durch politisch oder ideologisch motivierte Angriffe. |
Politische Gewalt, Anschlag, Extremismus |
Unbenannte Gefahr |
Unvorhersehbares Ereignis, das nicht explizit ausgeschlossen wurde. |
Sonderrisiko, individuelle Schadensursache |
Einbruchdiebstahl |
Diebstahl durch gewaltsames Eindringen in ein Gebäude. |
Diebstahlschaden, Einbruch |
Raub |
Diebstahl unter Anwendung oder Androhung von Gewalt. |
Überfall, Gewalt-Diebstahl |
Transportdiebstahl |
Diebstahl während des Waren- oder Gütertransports. |
Fracht-Diebstahl, Logistik-Risiko |
KOSTEN IN DER GEBÄUDEVERSICHERUNG
Versicherte Kosten
- Schadensminderungskosten: Kosten zur Abwendung eines drohenden Schadens oder zur Schadensminderung nach einem bereits eingetretenen Ereignis.
- Ermittlungskosten: Kosten für Sachverständige oder Beistand zur Feststellung des Schadens (nur, wenn der Versicherer dies fordert oder eine vertragliche Verpflichtung besteht).
Zusätzlich versicherbare Kosten
- Aufräum-, Abbruch- und Absperrkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten, Feuerlöschkosten
- Kosten für Dekontamination und Entsorgung von Erdreich nach Feuer
- Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
- Preissteigerungen zwischen Schadenseintritt und Wiederherstellung
- Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte nach Einbruch
- Kosten für den Austausch von Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen, Wasserzählern
- Entfernung umgestürzter Bäume
- Kosten für die Erneuerung beschädigter Gebäudeteile nach Glasbruch
Beispiele für zusätzlich versicherbare Kosten
- Dachstuhlbrand in einer Kanzlei:
- Abbruch und Entsorgung von Dachpfannen und Balken.
- Schutzmaßnahmen für darunterliegende Etagen.
- Entfernung und Einlagerung von Büromöbeln.
- Mehrkosten durch Denkmalschutzauflagen.
- Tariferhöhungen im Baugewerbe während der Sanierung.
MIETAUSFALLDECKUNG
- Ersatz entgangener Mieteinnahmen, wenn durch einen versicherten Schaden Räume nicht mehr vermietet werden können.
- Versicherer zahlt den Ausfall bis zur Wiederbenutzung, maximal 12–24 Monate.
- Auch bei Selbstnutzung kann Mietausfall geltend gemacht werden, wenn die Nutzung der verbleibenden Räume nicht zumutbar ist.
VERSICHERUNGSWERTE
- In der Gebäudeversicherung gilt üblicherweise die Gleitende Neuwertversicherung, basierend auf dem Versicherungswert 1914.
- Alternativ können Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert in Ausnahmefällen vereinbart werden.
GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS
Begriff |
Definition |
Synonyme |
Schadensminderungskosten |
Kosten zur Begrenzung eines bereits entstandenen Schadens. |
Präventivkosten, Notfallmaßnahmen |
Aufräumkosten |
Kosten für Beseitigung beschädigter Gebäudeteile. |
Entsorgungskosten, Abbruchkosten |
Mietausfallversicherung |
Ersatz für entgangene Mieteinnahmen durch Gebäudeschäden. |
Ertragsausfallversicherung, Mietverlustabsicherung |
Gleitende Neuwertversicherung |
Versicherungsschutz mit Inflationsausgleich, basierend auf dem Wert von 1914. |
Indexversicherung, Wertanpassungsversicherung |
Zeitwert |
Aktueller Wert eines Gebäudes unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. |
Marktwert, Verkehrswert |
ENTSCHÄDIGUNGS- UND BEITRAGSBERECHNUNG
1. Versicherungssumme / Unterversicherung
- Die Versicherungssumme ist die zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (VN) vereinbarte maximale Entschädigungsleistung.
- Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert ist, sodass nicht der volle Schaden ersetzt wird.
- Formel zur Entschädigungsberechnung: (Schaden x Versicherungssumme) / Versicherungswert
- Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Wertsteigerungen durch Umbauten regelmäßig berücksichtigt werden.
2. Beitragsberechnung
- Der Anpassungsfaktor bestimmt sich jährlich auf Basis des Baupreisindexes für Wohngebäude (80 %) und des Tariflohnindexes für das Baugewerbe (20 %).
- Beispiel für eine Beitragsberechnung:
- Versichertes Gebäude: Fabrikhalle
- Versicherungssumme: 75.000 Mark (1914)
- Beitragssatz: 1 ‰ der Versicherungssumme
- Aktueller Anpassungsfaktor: 17,5
- Versicherungssteuer: 14,75 %
- Jährlicher Beitrag: 1.506,10 €
3. Tarifierungsmerkmale
- Tarifzonen: Bestimmen sich anhand der Lage und bisherigen Schadenhäufigkeit.
- Bauart des Gebäudes: Bauartklassen (z. B. Massivbau, Fachwerk).
- Betriebsart: Gewerbliche Nutzung (z. B. Schreinerei, Landwirtschaft) oder private Nutzung.
- Bauliche und räumliche Trennung:
- Bauliche Trennung: Feuerbeständige Bauteile, Brandwände.
- Räumliche Trennung: Abstand zu anderen Gebäuden.
- Ausstattung: Fußbodenheizung, Solaranlagen.
- Gebäudewert und Alter: Einfluss auf Beitragshöhe.
4. Bauartklassen
- Gebäude werden nach ihrer Konstruktion in Massivbau oder Fertighaus unterteilt.
- Mischbauten werden nach der ungünstigeren Bauweise eingestuft.
- Wichtige Kategorien:
- BAK I: Massivbau (Beton, Mauerwerk).
- BAK II: Stahl-/Holzfachwerk mit nicht brennbaren Wandplatten.
- BAK III: Holzfachwerk oder reine Holzbauten.
- BAK IV: Gebäude mit weicher Bedachung (z. B. Schilf, Ried).
- Fertighäuser werden ebenfalls nach Feuerbeständigkeit klassifiziert (FHG I bis FHG III).
GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS
Begriff |
Definition |
Synonyme |
Versicherungssumme |
Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadensfall zahlt. |
Deckungssumme, Entschädigungsgrenze |
Unterversicherung |
Differenz zwischen tatsächlichem Versicherungswert und zu niedriger Versicherungssumme. |
Fehlversicherung, Unterdeckung |
Tarifzone |
Einstufung nach Schadenshäufigkeit und Lage des Gebäudes. |
Risikoklasse, Beitragsstufe |
Bauartklasse |
Einstufung von Gebäuden nach Baumaterialien und Brandschutz. |
Gebäudetyp, Bauweise |
Anpassungsfaktor |
Jährliche Beitragsanpassung basierend auf Baupreisindex und Tariflohnindex. |
Wertsteigerungsfaktor, Indexanpassung |
EIGENTUMSWECHSEL
- Wird eine versicherte Immobilie veräußert, übernimmt der Erwerber automatisch die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages.
- Der Eigentumsübergang erfolgt zum Zeitpunkt der Eintragung ins Grundbuch.
- Pflichten des Verkäufers & Erwerbers:
- Beide haften als Gesamtschuldner für die Versicherungsprämie der laufenden Versicherungsperiode.
- Die Veräußerung muss unverzüglich in Textform dem Versicherer gemeldet werden.
VERSICHERUNGSAUSSCHLÜSSE
1. Vorsatz / Arglistige Täuschung
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt oder durch arglistige Täuschung verschleiert werden, sind nicht versichert.
2. Krieg & kriegsähnliche Ereignisse
- Kein Versicherungsschutz bei Schäden durch:
- Krieg, Bürgerkrieg
- Revolution, Rebellion, Aufstand
3. Grob fahrlässige Herbeiführung
- Der Versicherer kann die Leistung kürzen, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
- Kürzungsumfang richtet sich nach dem Grad der Schuld des Versicherungsnehmers.
4. Nukleare Strahlung, radioaktive Substanzen & Kernenergie
- Keine Entschädigung für Schäden durch nukleare Strahlung oder radioaktive Isotope aus Kernreaktoren.
- Ausnahme: Schäden, die durch versicherte Gefahren entstehen (z. B. Feuer, Explosion in einer Anlage mit radioaktiven Stoffen).
GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS
Begriff |
Definition |
Synonyme |
Eigentumswechsel |
Übertragung einer Immobilie auf einen neuen Eigentümer. |
Besitzübergang, Veräußerung |
Gesamtschuldnerische Haftung |
Beide Parteien haften gemeinsam für ausstehende Versicherungsbeiträge. |
Mithaftung, gemeinschaftliche Schuld |
Vorsatz |
Bewusst herbeigeführter Schaden durch den Versicherungsnehmer. |
Absichtliche Beschädigung, mutwilliger Schaden |
Kriegsrisiko |
Schäden durch bewaffnete Konflikte oder politische Unruhen. |
Kriegsschaden, militärische Auseinandersetzung |
Grobe Fahrlässigkeit |
Handeln mit erheblicher Missachtung der Sorgfaltspflichten. |
Fahrlässiges Verhalten, unachtsames Handeln |
Radioaktive Schäden |
Schäden durch Strahlung oder Kernenergie. |
Strahlungsschaden, Atomschaden |
INVENTARVERSICHERUNG
VERSICHERTE SACHEN
1. Daten und Programme
- Generell ausgeschlossen, außer:
- Daten und Programme, die für die Grundfunktion technischer Betriebseinrichtungen notwendig sind (z. B. Systemsoftware, Standardprogramme).
- Waren und Vorräte auf versicherten Datenträgern, die zum Verkauf bestimmt sind.
2. Bewegliche Sachen
- Versichert sind:
- Kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen (z. B. Laptop, PC, Produktionsmaschinen, Werkzeuge).
- Bauliche Einrichtungen wie Terrassen, Überdachungen, Carports, Briefkästen, Beleuchtungsanlagen.
- Nur versichert, wenn vom Versicherungsnehmer selbst angeschafft oder übernommen.
3. Sicherungshalber übereignete Sachen & fremdes Eigentum
- Bewegliche Sachen sind versichert, wenn:
- Der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder geleast wurden.
- Fremdes Eigentum ist versichert, wenn es für Bearbeitung, Benutzung oder Verkauf in Obhut genommen wurde (z. B. Wäsche in einer Reinigung, Kommissionsware in Antiquitätengeschäften).
NICHT VERSICHERTE SACHEN
1. Bargeld & Wertsachen
- Nicht versichert:
- Urkunden, Wertpapiere, Briefmarken, Münzen
- Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle
- Geldkarten mit Guthaben
- Ausnahme: Raumschmuck oder Gegenstände, die zu Waren oder Vorräten gehören.
- Eingeschränkter Schutz bei Verschlussvorschriften.
2. Daten und Programme
- Nicht versichert:
- Daten und Programme, die der VN nicht nutzen darf.
- Nicht betriebsfertige oder nicht lauffähige Programme.
- Daten, die sich nur im Arbeitsspeicher befinden.
- Oftmals über eine Kostenposition auf Erstes Risiko mitversichert.
3. Geschäftsdokumente & Unterlagen
- Nicht versichert:
- Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Karteien
- Individuelle Programme & Daten
- In der Praxis oft über eine Kostenposition auf Erstes Risiko mitversichert.
4. Anschauungsmodelle & Prototypen
- Nicht versichert:
- Prototypen & Ausstellungsstücke.
- Typengebundene, nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen.
- In der Praxis oft über eine Kostenposition auf Erstes Risiko mitversichert.
5. Zulassungspflichtige Fahrzeuge
- Nicht versichert:
- Kfz, Anhänger, Zugmaschinen sowie deren Teile und Zubehör.
- Ausnahme: Teile & Zubehör gelten als Waren oder Vorräte.
6. Automaten
- Nicht versichert:
- Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler, Geldautomaten).
- Ausnahme: Automaten im Eigentum des VN oft über eine Kostenposition mitversichert.
GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS
Begriff |
Definition |
Synonyme |
Betriebseinrichtung |
Kaufmännische & technische Ausstattung eines Unternehmens. |
Firmenausstattung, Geschäftsausstattung |
Sicherungshalber übereignet |
Eigentumsvorbehalt oder Leasingobjekte. |
Vorbehaltsware, Leasinggut |
Erstes Risiko |
Versicherungssumme für Schäden ohne Unterversicherung. |
Pauschalversicherung, Begrenzte Schadensdeckung |
Nicht betriebsfertige Programme |
Software, die nicht lauffähig oder nutzbar ist. |
Unvollständige Software, Entwicklungssoftware |
Kommissionsware |
Fremdes Eigentum, das zum Verkauf angeboten wird. |
Verkaufsware, Handelsware |
VERSICHERTE GEFAHREN UND SCHÄDEN
1. Feuer
- Brand: Unkontrolliertes Feuer, das sich selbstständig ausbreitet.
- Blitzschlag: Direkter Übergang eines Blitzes auf Sachen, Folgeschäden durch Überspannung oder Kurzschluss.
- Explosion & Implosion: Plötzliche Druckveränderung durch Gase oder äußeren Unterdruck.
- Absturz eines Luftfahrzeugs: Schäden durch Flugzeuge oder abfallende Teile.
- Sengschäden: Schäden durch Hitze ohne offenes Feuer.
2. Leitungswasser
- Nässchäden: Austreten von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren.
- Frostbedingte Bruchschäden:
- Innerhalb von Gebäuden an Rohren von Heizungen oder Solaranlagen.
- Außerhalb von Gebäuden an Versorgungsrohren der Wasserversorgung.
- Schäden durch Wasserlöschanlagen: Sprinkler, Wasserbehälter, Verteilleitungen.
3. Sturm und Hagel
- Sturm: Windgeschwindigkeit ab 63 km/h.
- Hagel: Schäden durch Eiskörner.
- Folgeschäden: Gebäudeteile oder Gegenstände werden durch Sturm/Hagel auf andere Sachen geschleudert.
4. Weitere Elementargefahren
- Überschwemmung, Rückstau
- Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
- Schneedruck, Lawinen
- Vulkanausbruch
- Kündigungsrecht nach Schaden mit 3 Monaten Frist.
5. Glasbruch
- Versichert sind:
- Gebäudeverglasung (Fenster, Glaswände).
- Innen- & Außenverglasung (z. B. Spiegel, Duschkabinen).
- Möbelverglasung (Tischplatten, Schaukästen).
- Mitversichert: Schäden an Metallkonstruktionen oder Beschriftungen, falls Glas ebenfalls beschädigt ist.
6. Böswillige Beschädigung, Innere Unruhen und Streik
- Vandalismus durch betriebsfremde Personen.
- Beschädigung durch Streiks & Unruhen.
- Kündigungsrecht nach Schaden mit 3 Monaten Frist.
7. Fahrzeuganprall, Rauch & Überschalldruckwellen
- Fahrzeuganprall: Schäden durch Straßen- oder Schienenfahrzeuge.
- Rauchschäden: Plötzlicher Austritt aus Feuerungsanlagen.
- Überschalldruckwellen: Schäden durch Überschallflugzeuge.
8. Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
- Versichert sind:
- Einbruchdiebstahl & Vandalismus nach Einbruch.
- Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks.
- Raub auf Transportwegen (wenn Versicherungsschutz besteht).
- Schäden an Schaukästen oder Vitrinen außerhalb von Gebäuden.
9. Ergänzende Gefahren für Schäden an kaufmännischer & technischer Betriebseinrichtung
- Versichert sind:
- Unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung.
- Diebstahl dieser Sachen.
10. Sachschäden an Anlagen & Geräten der Daten-, Kommunikations- & Bürotechnik
- Versichert sind Schäden durch:
- Bedienfehler, Unachtsamkeit oder Vorsatz Dritter.
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung.
- Versagen von Sicherheits- oder Messeinrichtungen.
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel.
- Frost- & Eisschäden.
- Mechanische Einwirkungen (Fliehkraft, Überdruck, Unterdruck).
GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS
Begriff |
Definition |
Synonyme |
Brandschaden |
Schäden durch unkontrolliertes Feuer. |
Feuerschaden, Brandfolge |
Überschalldruckwelle |
Schäden durch Überschallflugzeuge. |
Schallknallschaden, Überschallschock |
Glasbruchversicherung |
Schutz für Schäden an Fenstern, Spiegeln & Glasflächen. |
Verglasungsschutz, Scheibenversicherung |
Elementargefahren |
Naturereignisse wie Erdbeben, Überschwemmung, Lawinen. |
Naturgefahren, Katastrophenschutz |
Betriebseinrichtungsversicherung |
Schutz für Büro- & Kommunikationsgeräte. |
Geschäftsausstattungsversicherung, IT-Versicherung |
11. Autoinhalt & Transportgefahren
- Versichert sind Schäden während des Transports durch:
- Unfall des Transportmittels (keine Brems-, Betriebs- oder reine Bruchschäden).
- Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen oder Handlungen Dritter).
- Diebstahl des gesamten Transportmittels, wenn es ordnungsgemäß gesichert war.
- Diebstahl nach Aufbruch des Transportmittels (sofern ordnungsgemäß verschlossen).
- Raub.
- Voraussetzungen für Versicherungsschutz:
- Transport dient ausschließlich geschäftlichen Zwecken des Versicherungsnehmers (VN).
- Transport erfolgt mit eigenen oder gemieteten Kfz (inkl. Anhänger & Auflieger).
- Transportmittel wird ausschließlich vom VN oder seinen Mitarbeitern bedient.
- Versicherungsschutz beginnt mit Beladung und endet mit Übergabe der Ware.
GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS
Begriff |
Definition |
Synonyme |
Autoinhaltversicherung |
Versicherung für transportierte Waren & Geschäftsausstattung. |
Transportversicherung, Warentransportschutz |
Transportgefahren |
Risiken während des Warentransports. |
Ladungsschaden, Frachtschaden |
Höhere Gewalt |
Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Gewaltakte. |
Elementargewalt, unkontrollierbare Ereignisse |
Diebstahlschutz für Transportgüter |
Absicherung gegen Raub oder Diebstahl während des Transports. |
Transportsicherheitsversicherung, Logistikschutz |
Raub auf Transportwegen |
Diebstahl von Waren durch Gewaltanwendung. |
Überfall, gewaltsamer Diebstahl |
NICHT VERSICHERTE GEFAHREN
Die Versicherung deckt keine Schäden durch:
- Krieg & kriegsähnliche Ereignisse: Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
- Innere Unruhen: Ausschreitungen, Streiks oder Massenproteste.
- Kernenergie & nukleare Strahlung: Schäden durch radioaktive Substanzen.
VERSICHERTE KOSTEN
1. Reguläre versicherte Kosten
- Schadensminderungskosten: Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens (auch erfolglose Maßnahmen).
- Kosten für die Schadenfeststellung: Erstattung von Sachverständigenkosten bei vertraglicher Vereinbarung oder auf Anforderung durch den Versicherer.
2. Zusätzlich versicherbare Kosten
- Aufräum-, Abbruch-, Schutz- & Absperrkosten
- Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Dekontaminationskosten: Reinigung von Erdreich nach Brand oder chemischer Kontamination.
- Sachverständigenkosten
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen & Preissteigerungen
- Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen, individuelle Programme & Daten
- Gärtnerische Anlagen nach Gebäudeschäden
- Kosten für Sturmschäden (umgestürzte Bäume, beschädigte Infrastruktur)
3. Beispiel für versicherbare Kosten
- Brandschaden in einer Großküche:
- Schadensminderungskosten: Nutzung von Feuerlöschern (Kosten für Neubefüllung).
- Aufräum- & Abbruchkosten: Entfernung & Entsorgung beschädigter Kücheneinrichtung.
VERSICHERUNGSORT
Der Versicherungsort beschreibt den örtlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes:
- Gebrauchsgegenstände von Mitarbeitern in Privatwohnungen sind nicht versichert.
- Bei Versicherungsfällen entwendete Sachen sind nur dann versichert, wenn sie dabei beschädigt oder zerstört wurden (Ausnahme: Einbruchdiebstahl, Glasbruch).
- Nicht versichert: Sachen, die erst auf Verlangen eines Täters an einen anderen Ort verbracht werden.
- Gefahr Autoinhalt: Versicherungsschutz in Deutschland, wenn nicht anders vereinbart.
AUSSENVERSICHERUNG
Versicherungsschutz für vorübergehend entfernte Gegenstände außerhalb des Versicherungsortes:
- Keine separate Versicherungssumme → Es gilt eine Entschädigungsgrenze pro Schadenfall.
- Versicherungsschutz gilt nur innerhalb Deutschlands.
- Standard-Zeitraum: 3–6 Monate (je nach Versicherer).
- Nicht versichert: Auf Baustellen gelagerte Sachen.
- Einbruchdiebstahl, Sturm & Hagel nur versichert, wenn sich die Gegenstände in Gebäuden befinden.
- Keine Deckung für Elementargefahren.
- Optionale selbstständige Außenversicherung: Für dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befindliche Gegenstände mit eigener Versicherungssumme & Prämie.
VERSICHERUNGSWERTE
Die Versicherungssumme für versicherte Sachen wird nach folgenden Werten berechnet:
1. Zeitwert
- Neuwert abzüglich Abnutzung & Alter.
- Versicherungssumme entspricht dem Zeitwert:
- Wenn explizit als Zeitwertversicherung vereinbart.
- Wenn der Wert unter 40 % des Neuwertes liegt (je nach Versicherer).
2. Neuwert
- Betrag, der erforderlich ist, um eine gleichartige & gleichwertige Sache neuwertig wiederzubeschaffen.
- Niedrigster nachgewiesener Beschaffungswert ist maßgeblich.
3. Gemeine Wert
- Verkaufswert der Sache auf dem Markt oder als Altmaterial.
- Wird als Versicherungswert angesetzt, wenn die Sache nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck genutzt wird.
GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS
Begriff |
Definition |
Synonyme |
Versicherungsort |
Ort, an dem die versicherten Gegenstände sich befinden müssen. |
Deckungsbereich, Geltungsbereich |
Außenversicherung |
Schutz für vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes gelagerte Sachen. |
Externe Deckung, mobile Sachversicherung |
Schadensminderungskosten |
Kosten für Maßnahmen zur Schadensverhinderung oder -begrenzung. |
Präventivkosten, Notfallaufwand |
Dekontaminationskosten |
Kosten für Reinigung nach chemischer oder radioaktiver Verunreinigung. |
Entseuchungskosten, Umweltreinigung |
Neuwert |
Betrag zur Wiederbeschaffung einer gleichwertigen neuen Sache. |
Wiederbeschaffungswert, Ersatzwert |
Zeitwert |
Neuwert abzüglich Alters- & Abnutzungsabschlag. |
Gebrauchtwert, Marktwert |
Gemeiner Wert |
Verkaufswert der Sache auf dem Markt. |
Marktwert, Altmaterialwert |
BEWERTUNG DER VERSICHERTEN SACHEN
1. Waren und Vorräte
- Wertberechnung: Wiederbeschaffungs- oder Herstellungswert (niedrigerer Betrag zählt).
2. Daten und Programme
- Serienmäßig hergestellte Standardprogramme werden als Betriebseinrichtung bewertet.
- Daten & Programme zum Verkauf → Wert entspricht dem von Waren & Vorräten.
3. Sonstige Sachen
- Anschauungsmodelle, Prototypen, Ausstellungsstücke → Wert nach Vereinbarung (Zeitwert oder gemeiner Wert).
4. Wertpapiere & Sparbücher
- Börsennotierte Wertpapiere → letzter amtlicher Kurs.
- Sonstige Wertpapiere → Marktpreis, bei Sparbüchern das Guthaben.
VERSICHERUNGSSUMMEN
1. Definition
- Die Versicherungssumme ist der zwischen VN und Versicherer vereinbarte Betrag, der dem aktuellen Versicherungswert entsprechen soll.
- Wird Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert vereinbart, muss die Versicherungssumme während der gesamten Vertragslaufzeit angepasst werden.
- Unterversicherung: Wenn die Versicherungssumme zum Schadenzeitpunkt niedriger als der tatsächliche Wert ist.
2. Summen- & Beitragsanpassung
- Versicherungssummen werden jährlich an den Index der Erzeugerpreise angepasst (maßgeblich ist der Index im September des Vorjahres).
- Erhöhte Prämien dürfen die zum Anpassungszeitpunkt geltenden Tarifprämien nicht überschreiten (außer bei erweiterten Risiken).
3. Unterversicherung & Entschädigung
- Gedeckelte Entschädigungen werden bei bestimmten Positionen separat betrachtet.
- Auch Außenversicherungen müssen in die Berechnung der Unterversicherung einbezogen werden.
ENTSCHÄDIGUNGSBERECHNUNG
1. Versicherte Sachen
- Zerstörte oder abhanden gekommene Sachen → Entschädigung nach Versicherungswert.
- Beschädigte Sachen → Entschädigung der Reparaturkosten & Wertminderung, maximal bis zum Versicherungswert.
2. Versicherte Kosten
- Nur, wenn ausdrücklich vereinbart (gilt besonders für zusätzlich versicherbare Kosten).
- Entschädigungsberechnung berücksichtigt:
- Mögliche Unterversicherung.
- Erstrisikoposition je nach Kostenart.
TARIFIERUNGSMERKMALE
Determinanten des Beitrags
- Versicherungssumme
- Versicherte Gefahren
- Zuschläge für zusätzlich versicherte Kosten
- Zu- & Abschläge für Einbruchschutzmaßnahmen
- Risikofaktoren (z. B. Betriebsart, Branche)
VERSICHERUNGSFORMEN
1. Vollwertversicherung
- Versicherungssumme entspricht dem vollen Versicherungswert.
- Unterversicherung vermeiden durch regelmäßige Anpassung.
2. Risiko-Versicherung
- Versicherungsschutz für einzelne definierte Gefahren.
- Versicherungssumme kann unter dem tatsächlichen Wert liegen.
3. Vorsorge-Versicherung
- Automatische Erhöhung der Versicherungssumme bei Wertsteigerungen.
- Nützlich für wachstumsorientierte Unternehmen.
4. Stichtagsversicherung
- Versicherungssumme wird zum Stichtag ermittelt.
- Besonders bei stark schwankenden Warenbeständen geeignet.
5. Bruchteilsversicherung
- Teilwert eines Gesamtbestandes wird versichert.
- Reduzierte Prämien bei geringem Risiko.
GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS
Begriff |
Definition |
Synonyme |
Unterversicherung |
Differenz zwischen tatsächlichem Versicherungswert & zu niedriger Versicherungssumme. |
Fehlversicherung, Unterdeckung |
Summenanpassung |
Jährliche Anpassung der Versicherungssumme an aktuelle Werte. |
Indexanpassung, Wertkorrektur |
Vorsorge-Versicherung |
Automatische Wertanpassung bei wachsendem Bestand. |
Sicherheitsdeckung, Wertsteigerungsschutz |
Stichtagsversicherung |
Ermittlung der Versicherungssumme zum Stichtag. |
Jahreswertdeckung, Bestandsbewertung |
Bruchteilsversicherung |
Versicherung eines definierten Prozentsatzes eines Gesamtbestands. |
Teilwertversicherung, Minderwertdeckung |
ERTRAGSAUSFALLVERSICHERUNG
- Nach einem Sachschaden kann der Betriebsablauf gestört sein, was zur Insolvenz führen kann.
- Die Ertragsausfallversicherung übernimmt fortlaufende Geschäftskosten wie:
- Miete, Löhne, Zinsen
- Entgangener Gewinn
GEGENSTAND DER DECKUNG
1. Versicherte Ertragsausfälle
- Betriebsunterbrechung durch einen versicherten Sachschaden.
- Entschädigung des entgangenen Ertrags durch den Versicherer.
2. Schäden an fremden Gebäuden oder beweglichen Sachen
- Versicherungsschutz auch für indirekte Schäden am Versicherungsort (z. B. Zulieferergebäude oder fremde Maschinen).
3. Daten- & Programmverlust
- Ertragsausfall durch verlorene oder unzugängliche Daten ist nur versichert, wenn ein versicherter Sachschaden am Datenträger vorliegt.
4. Kosten durch Rückwirkungsschäden
- Schäden, die sich auf Zulieferer oder Abnehmer in Deutschland auswirken und die Geschäftsverbindung unterbrechen.
HAFTZEIT & ERMITTLUNG DER VERSICHERUNGSSUMME
1. Haftzeit
- Zeitraum, für den der Versicherer Ertragsausfälle entschädigt.
- Beginn: Zeitpunkt des Sachschadens.
- Dauer: 12 oder 24 Monate (je nach Vereinbarung).
2. Ermittlung der Versicherungssumme
- Rohertrag = Versicherungssumme für 12 Monate.
- Für 24 Monate muss die Summe verdoppelt werden.
GLOSSAR MIT CONVERSION-OPTIMIERTEN KEYWORDS
Begriff |
Definition |
Synonyme |
Ertragsausfallversicherung |
Schutz vor finanziellen Verlusten durch Betriebsunterbrechung. |
Betriebsausfallversicherung, Unternehmensschutz |
Haftzeit |
Zeitraum, in dem der Versicherer für entgangene Erträge aufkommt. |
Deckungsdauer, Entschädigungszeitraum |
Rückwirkungsschäden |
Schäden, die durch Zulieferer oder Abnehmer indirekt entstehen. |
Indirekte Schäden, Lieferkettenstörung |
Ertragsberechnung |
Methode zur Ermittlung des versicherten Rohertrags. |
Gewinnermittlung, Betriebsabsicherung |
Betriebsunterbrechung |
Stillstand eines Unternehmens durch einen Schadenfall. |
Produktionsausfall, Geschäftsstörung |