FAQ Warenverkehrsversicherung
Allgemeine Fragen zur Werkverkehrsversicherung
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Was ist eine Werkverkehrsversicherung?
- Eine Werkverkehrsversicherung schützt Unternehmen, die eigene Güter mit eigenen oder angemieteten Fahrzeugen für betriebliche Zwecke transportieren. Sie deckt Schäden an den transportierten Waren durch Unfälle, Diebstahl oder Elementarereignisse ab.
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Wer benötigt eine Werkverkehrsversicherung?
- Unternehmen, die eigene Waren transportieren, z. B.:
- Handwerksbetriebe (z. B. Tischler, Elektriker)
- Produktionsbetriebe (z. B. Maschinenbau, Fahrzeugbau)
- Handelsbetriebe (z. B. Möbelhandel, Getränkehandel)
- Dienstleister (z. B. Catering, IT-Unternehmen)
- Unternehmen, die eigene Waren transportieren, z. B.:
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Welche Risiken deckt die Werkverkehrsversicherung ab?
- Schäden durch:
- Verkehrsunfälle
- Diebstahl und Raub
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Elementarereignisse (z. B. Sturm, Hochwasser)
- Höhere Gewalt
- Schäden durch:
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Wie unterscheidet sich eine Werkverkehrsversicherung von einer Frachtführerhaftpflichtversicherung?
- Werkverkehrsversicherung: Deckt Schäden an eigenen Gütern im betrieblichen Transport.
- Frachtführerhaftpflicht: Versichert gewerbliche Transportdienstleister, die fremde Güter befördern.
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Ist eine Werkverkehrsversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
- Nein, es besteht keine Versicherungspflicht. Sie ist jedoch sinnvoll, um betriebliche Transporte abzusichern.
Zielgruppe & Anwendungsbereich
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Welche Unternehmen profitieren von einer Werkverkehrsversicherung?
- Unternehmen, die regelmäßig eigene Waren transportieren, darunter:
- Bauunternehmen
- Möbelhersteller
- Lebensmittelhandel
- Reinigungsdienste
- Unternehmen, die regelmäßig eigene Waren transportieren, darunter:
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Welche Branchen nutzen diese Versicherung am häufigsten?
- Typische Branchen sind:
- Baugewerbe (Maler, Installateure)
- Produktion & Handel (Elektro, Maschinenbau)
- Dienstleistungen (Pflege, Catering, IT)
- Typische Branchen sind:
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Sind auch Dienstleister wie Pflegedienste oder IT-Unternehmen versichert?
- Ja, sofern sie eigene Güter (z. B. medizinische Geräte, IT-Ausrüstung) transportieren.
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Sind Handwerksbetriebe automatisch durch ihre Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt?
- Nein, die Betriebshaftpflichtversicherung deckt keine Transportschäden.
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Welche Fahrzeugarten können in die Versicherung aufgenommen werden?
- Eigene Transporter, Lkw, Pkw, Mietfahrzeuge (mit Zusatzvereinbarung).
Rechtliche Grundlagen der Werkverkehrsversicherung
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Welche gesetzlichen Regelungen gelten für den Werkverkehr?
- Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt den Werkverkehr und dessen Anmeldepflicht.
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Was regelt das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in Bezug auf Werkverkehr?
- §1 GüKG: Definition des Werkverkehrs
- §9 GüKG: Werkverkehr ist erlaubnisfrei
- §15a GüKG: Meldepflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
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Gibt es eine Versicherungspflicht für Werkverkehr?
- Nein, Werkverkehr ist nicht versicherungspflichtig, aber versicherbar.
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Welche weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Unternehmen beachten?
- BGB, HGB, VVG sowie internationale Transportgesetze.
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In welchen Fällen muss ein Unternehmen seinen Werkverkehr anmelden?
- Wenn Fahrzeuge über 3,5 Tonnen genutzt werden.
Versicherungsgrundlagen & Geltungsbereich
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Gibt es standardisierte Musterbedingungen für die Werkverkehrsversicherung?
- Nein, es gibt keine GDV-Musterbedingungen, sondern individuelle Vertragsbedingungen je nach Versicherer.
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Welche Versicherungsbedingungen gelten für den Werkverkehr?
- AVB Werkverkehr (Allgemeine Versicherungsbedingungen Werkverkehr), abhängig vom Anbieter.
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In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
- Standardmäßig:
- Deutschland, Österreich, Schweiz
- Niederlande, Belgien, Luxemburg
- Frankreich, Dänemark
- Standardmäßig:
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Kann die Versicherung auf weitere Länder erweitert werden?
- Ja, gegen eine Zusatzprämie ist ein weltweiter Schutz möglich.
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Gibt es spezielle Zusatzversicherungen für bestimmte Risiken?
- Ja, z. B. Auto-Inhaltsversicherung, Diebstahl-Schutz, Gefahrgüter-Versicherung.
Versicherte Sachen & Ausschlüsse
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Welche Güter sind durch die Werkverkehrsversicherung abgedeckt?
- Handelswaren, Werkzeuge, Materialien, Verpackungen.
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Sind Werkzeuge und Arbeitsmaterialien auch versichert?
- Ja, wenn sie im Versicherungsschein erfasst sind.
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Sind Wertgegenstände wie Bargeld oder Kunst durch die Versicherung geschützt?
- Nein, Wertsachen (Valoren) sind ausgeschlossen.
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Sind Umzugsgüter oder persönliche Gegenstände des Fahrers versichert?
- Nein, diese sind nicht mitversichert.
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Gibt es spezielle Klauseln für den Transport empfindlicher oder hochwertiger Güter?
- Ja, z. B. Spezialklauseln für temperaturempfindliche Waren.
Versicherte Gefahren und Schäden
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Welche Schäden sind durch die Werkverkehrsversicherung abgedeckt?
- Schäden durch Unfälle, Brand, Diebstahl, Blitzschlag, Elementarereignisse.
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Sind Diebstähle aus dem Fahrzeug auch versichert?
- Ja, aber oft nur mit Nachtzeitklausel.
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Welche Rolle spielt die Nachtzeitklausel beim Versicherungsschutz?
- Sie regelt den Schutz abgestellter Fahrzeuge während der Nachtzeit.
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Sind Schäden durch Elementarereignisse wie Sturm oder Hochwasser versichert?
- Ja, wenn dies in den Versicherungsbedingungen enthalten ist.
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Gibt es optionale Zusatzklauseln, um den Versicherungsschutz zu erweitern?
- Ja, z. B. Vandalismus, Notbremsung oder Unterschlagung.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
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Welche Ausschlüsse gibt es in der Werkverkehrsversicherung?
- Kriegsgefahren, Kernenergie, staatliche Beschlagnahme, Zollverstöße.
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Sind Schäden durch unsachgemäße Verpackung oder Ladung versichert?
- Nein, falsche Verpackung ist ein Ausschlusskriterium.
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Warum sind Kriegsgefahren und Kernenergie grundsätzlich ausgeschlossen?
- Weil sie unversicherbare Risiken darstellen.
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Welche Alternativen gibt es, wenn bestimmte Risiken nicht versicherbar sind?
- Generalpolicen, die individuell vereinbart werden.
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Was ist eine Generalpolice und wie unterscheidet sie sich von einer Werkverkehrsversicherung?
- Generalpolicen decken alle Transporte eines Unternehmens pauschal.
- Generalpolicen decken alle Transporte eines Unternehmens pauschal.
Berechnung des Güterwertes & Entschädigung
- Wie wird der Wert der transportierten Güter berechnet?
- Der Wert wird auf Basis des Einkaufspreises, Verkaufspreises oder Zeitwerts der Güter bestimmt.
- Welche Bewertungsmethoden werden zur Entschädigung genutzt?
- Es gibt drei gängige Methoden:
- Einkaufspreis: Falls der Versicherungsnehmer (VN) die Ware selbst erworben hat.
- Verkaufspreis: Falls die Ware bereits verkauft wurde und sich der Schaden auf den Verkaufserlös auswirkt.
- Zeitwert/Wiederbeschaffungswert: Falls es sich um gebrauchte Güter handelt.
- Was ist der Unterschied zwischen Einkaufspreis, Verkaufspreis und Zeitwert?
- Einkaufspreis: Der Preis, den der VN für die Ware bezahlt hat.
- Verkaufspreis: Der erzielte oder geplante Verkaufspreis inkl. Gewinn.
- Zeitwert: Der Wert der Ware zum Zeitpunkt des Schadens (berücksichtigt Alter und Abnutzung).
- Werden gebrauchte Güter anders bewertet als neue Waren?
- Ja, für gebrauchte Güter gilt meist der Zeitwert mit Abzügen für Alter und Abnutzung.
- Wie wird der Entschädigungsbetrag im Schadenfall berechnet?
- Der Versicherer zahlt je nach Vertrag den Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswert.
Versicherte Aufwendungen & Zusatzkosten
- Welche Kosten sind über die Werkverkehrsversicherung abgedeckt?
- Neben den Schäden an transportierten Gütern sind oft folgende Kosten versichert:
- Schadenminimierungskosten (z. B. für Bergung oder provisorische Reparaturen).
- Schadenermittlungskosten (z. B. Sachverständigengebühren).
- Beseitigungs- und Entsorgungskosten beschädigter Waren.
- Was sind Schadenminimierungskosten und wann werden sie erstattet?
- Kosten, die anfallen, um einen Schaden zu verringern oder weitere Schäden zu verhindern.
- Diese Kosten werden auch dann erstattet, wenn sie die Versicherungssumme übersteigen.
- Übernimmt die Versicherung auch die Kosten zur Schadenermittlung?
- Ja, z. B. für Gutachter, Sachverständige oder rechtliche Prüfungen.
- Sind Bergungs- und Beseitigungskosten ebenfalls versichert?
- Ja, wenn sie notwendig sind, um beschädigte oder gefährliche Ladung zu entfernen.
- Gibt es eine Deckungsgrenze für zusätzliche Kosten?
- Ja, je nach Vertrag gibt es Begrenzungen für Nebenkosten (z. B. 10–20 % der Versicherungssumme).
Versicherte Fahrzeuge & Versicherungspflichten
- Welche Fahrzeuge sind durch die Werkverkehrsversicherung versichert?
- Firmenfahrzeuge, Transporter, Lkw und Anhänger.
- Müssen alle Fahrzeuge im Versicherungsschein eingetragen sein?
- Ja, versicherte Fahrzeuge müssen mit Kfz-Kennzeichen im Vertrag genannt werden.
- Ist der Versicherungsschutz auch bei kurzfristigen Ersatzfahrzeugen gültig?
- Ja, aber nur wenn eine pauschale Vorsorgeversicherung oder eine Meldung beim Versicherer erfolgt.
- Gibt es eine pauschale Flottenversicherung für Werkverkehr?
- Ja, Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen können eine Flottenlösung abschließen.
- Können Mietfahrzeuge oder Leasingfahrzeuge in den Versicherungsschutz aufgenommen werden?
- Ja, aber dies muss ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden.
Versicherungswert & Versicherungssumme
- Wie wird die Versicherungssumme berechnet?
- Die Summe ergibt sich aus dem geschätzten Höchstwert der transportierten Güter.
- Was passiert, wenn die tatsächliche Ladung den versicherten Höchstwert überschreitet?
- In diesem Fall kann eine Unterversicherung eintreten, wodurch nicht der gesamte Schaden ersetzt wird.
- Wie kann eine Unterversicherung vermieden werden?
- Durch regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme an die tatsächlichen Werte.
- Welche Vorteile bietet das Tagesmaximum-Modell?
- Das Tagesmaximum-Modell legt eine tägliche Höchstversicherungssumme fest, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
- Gibt es eine Mindestversicherungssumme, die ein Unternehmen einhalten muss?
- Nein, aber die Versicherungssumme sollte immer dem höchsten erwarteten Güterwert entsprechen.