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FAQ Warenverkehrsversicherung

Allgemeine Fragen zur Werkverkehrsversicherung

  1. Was ist eine Werkverkehrsversicherung?

    • Eine Werkverkehrsversicherung schützt Unternehmen, die eigene Güter mit eigenen oder angemieteten Fahrzeugen für betriebliche Zwecke transportieren. Sie deckt Schäden an den transportierten Waren durch Unfälle, Diebstahl oder Elementarereignisse ab.
  2. Wer benötigt eine Werkverkehrsversicherung?

    • Unternehmen, die eigene Waren transportieren, z. B.:
      • Handwerksbetriebe (z. B. Tischler, Elektriker)
      • Produktionsbetriebe (z. B. Maschinenbau, Fahrzeugbau)
      • Handelsbetriebe (z. B. Möbelhandel, Getränkehandel)
      • Dienstleister (z. B. Catering, IT-Unternehmen)
  3. Welche Risiken deckt die Werkverkehrsversicherung ab?

    • Schäden durch:
      • Verkehrsunfälle
      • Diebstahl und Raub
      • Brand, Explosion, Blitzschlag
      • Elementarereignisse (z. B. Sturm, Hochwasser)
      • Höhere Gewalt
  4. Wie unterscheidet sich eine Werkverkehrsversicherung von einer Frachtführerhaftpflichtversicherung?

    • Werkverkehrsversicherung: Deckt Schäden an eigenen Gütern im betrieblichen Transport.
    • Frachtführerhaftpflicht: Versichert gewerbliche Transportdienstleister, die fremde Güter befördern.
  5. Ist eine Werkverkehrsversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

    • Nein, es besteht keine Versicherungspflicht. Sie ist jedoch sinnvoll, um betriebliche Transporte abzusichern.

Zielgruppe & Anwendungsbereich

  1. Welche Unternehmen profitieren von einer Werkverkehrsversicherung?

    • Unternehmen, die regelmäßig eigene Waren transportieren, darunter:
      • Bauunternehmen
      • Möbelhersteller
      • Lebensmittelhandel
      • Reinigungsdienste
  2. Welche Branchen nutzen diese Versicherung am häufigsten?

    • Typische Branchen sind:
      • Baugewerbe (Maler, Installateure)
      • Produktion & Handel (Elektro, Maschinenbau)
      • Dienstleistungen (Pflege, Catering, IT)
  3. Sind auch Dienstleister wie Pflegedienste oder IT-Unternehmen versichert?

    • Ja, sofern sie eigene Güter (z. B. medizinische Geräte, IT-Ausrüstung) transportieren.
  4. Sind Handwerksbetriebe automatisch durch ihre Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt?

    • Nein, die Betriebshaftpflichtversicherung deckt keine Transportschäden.
  5. Welche Fahrzeugarten können in die Versicherung aufgenommen werden?

    • Eigene Transporter, Lkw, Pkw, Mietfahrzeuge (mit Zusatzvereinbarung).

Rechtliche Grundlagen der Werkverkehrsversicherung

  1. Welche gesetzlichen Regelungen gelten für den Werkverkehr?

    • Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt den Werkverkehr und dessen Anmeldepflicht.
  2. Was regelt das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in Bezug auf Werkverkehr?

    • §1 GüKG: Definition des Werkverkehrs
    • §9 GüKG: Werkverkehr ist erlaubnisfrei
    • §15a GüKG: Meldepflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
  3. Gibt es eine Versicherungspflicht für Werkverkehr?

    • Nein, Werkverkehr ist nicht versicherungspflichtig, aber versicherbar.
  4. Welche weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Unternehmen beachten?

    • BGB, HGB, VVG sowie internationale Transportgesetze.
  5. In welchen Fällen muss ein Unternehmen seinen Werkverkehr anmelden?

    • Wenn Fahrzeuge über 3,5 Tonnen genutzt werden.

Versicherungsgrundlagen & Geltungsbereich

  1. Gibt es standardisierte Musterbedingungen für die Werkverkehrsversicherung?

    • Nein, es gibt keine GDV-Musterbedingungen, sondern individuelle Vertragsbedingungen je nach Versicherer.
  2. Welche Versicherungsbedingungen gelten für den Werkverkehr?

    • AVB Werkverkehr (Allgemeine Versicherungsbedingungen Werkverkehr), abhängig vom Anbieter.
  3. In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?

    • Standardmäßig:
      • Deutschland, Österreich, Schweiz
      • Niederlande, Belgien, Luxemburg
      • Frankreich, Dänemark
  4. Kann die Versicherung auf weitere Länder erweitert werden?

    • Ja, gegen eine Zusatzprämie ist ein weltweiter Schutz möglich.
  5. Gibt es spezielle Zusatzversicherungen für bestimmte Risiken?

    • Ja, z. B. Auto-Inhaltsversicherung, Diebstahl-Schutz, Gefahrgüter-Versicherung.

Versicherte Sachen & Ausschlüsse

  1. Welche Güter sind durch die Werkverkehrsversicherung abgedeckt?

    • Handelswaren, Werkzeuge, Materialien, Verpackungen.
  2. Sind Werkzeuge und Arbeitsmaterialien auch versichert?

    • Ja, wenn sie im Versicherungsschein erfasst sind.
  3. Sind Wertgegenstände wie Bargeld oder Kunst durch die Versicherung geschützt?

    • Nein, Wertsachen (Valoren) sind ausgeschlossen.
  4. Sind Umzugsgüter oder persönliche Gegenstände des Fahrers versichert?

    • Nein, diese sind nicht mitversichert.
  5. Gibt es spezielle Klauseln für den Transport empfindlicher oder hochwertiger Güter?

    • Ja, z. B. Spezialklauseln für temperaturempfindliche Waren.

Versicherte Gefahren und Schäden

  1. Welche Schäden sind durch die Werkverkehrsversicherung abgedeckt?

    • Schäden durch Unfälle, Brand, Diebstahl, Blitzschlag, Elementarereignisse.
  2. Sind Diebstähle aus dem Fahrzeug auch versichert?

    • Ja, aber oft nur mit Nachtzeitklausel.
  3. Welche Rolle spielt die Nachtzeitklausel beim Versicherungsschutz?

    • Sie regelt den Schutz abgestellter Fahrzeuge während der Nachtzeit.
  4. Sind Schäden durch Elementarereignisse wie Sturm oder Hochwasser versichert?

    • Ja, wenn dies in den Versicherungsbedingungen enthalten ist.
  5. Gibt es optionale Zusatzklauseln, um den Versicherungsschutz zu erweitern?

    • Ja, z. B. Vandalismus, Notbremsung oder Unterschlagung.

Nicht versicherte Gefahren und Schäden

  1. Welche Ausschlüsse gibt es in der Werkverkehrsversicherung?

    • Kriegsgefahren, Kernenergie, staatliche Beschlagnahme, Zollverstöße.
  2. Sind Schäden durch unsachgemäße Verpackung oder Ladung versichert?

    • Nein, falsche Verpackung ist ein Ausschlusskriterium.
  3. Warum sind Kriegsgefahren und Kernenergie grundsätzlich ausgeschlossen?

    • Weil sie unversicherbare Risiken darstellen.
  4. Welche Alternativen gibt es, wenn bestimmte Risiken nicht versicherbar sind?

    • Generalpolicen, die individuell vereinbart werden.
  5. Was ist eine Generalpolice und wie unterscheidet sie sich von einer Werkverkehrsversicherung?

    • Generalpolicen decken alle Transporte eines Unternehmens pauschal.

Berechnung des Güterwertes & Entschädigung

  1. Wie wird der Wert der transportierten Güter berechnet?
  • Der Wert wird auf Basis des Einkaufspreises, Verkaufspreises oder Zeitwerts der Güter bestimmt.
  1. Welche Bewertungsmethoden werden zur Entschädigung genutzt?
  • Es gibt drei gängige Methoden:
    • Einkaufspreis: Falls der Versicherungsnehmer (VN) die Ware selbst erworben hat.
    • Verkaufspreis: Falls die Ware bereits verkauft wurde und sich der Schaden auf den Verkaufserlös auswirkt.
    • Zeitwert/Wiederbeschaffungswert: Falls es sich um gebrauchte Güter handelt.
  1. Was ist der Unterschied zwischen Einkaufspreis, Verkaufspreis und Zeitwert?
  • Einkaufspreis: Der Preis, den der VN für die Ware bezahlt hat.
  • Verkaufspreis: Der erzielte oder geplante Verkaufspreis inkl. Gewinn.
  • Zeitwert: Der Wert der Ware zum Zeitpunkt des Schadens (berücksichtigt Alter und Abnutzung).
  1. Werden gebrauchte Güter anders bewertet als neue Waren?
  • Ja, für gebrauchte Güter gilt meist der Zeitwert mit Abzügen für Alter und Abnutzung.
  1. Wie wird der Entschädigungsbetrag im Schadenfall berechnet?
  • Der Versicherer zahlt je nach Vertrag den Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswert.

Versicherte Aufwendungen & Zusatzkosten

  1. Welche Kosten sind über die Werkverkehrsversicherung abgedeckt?
  • Neben den Schäden an transportierten Gütern sind oft folgende Kosten versichert:
    • Schadenminimierungskosten (z. B. für Bergung oder provisorische Reparaturen).
    • Schadenermittlungskosten (z. B. Sachverständigengebühren).
    • Beseitigungs- und Entsorgungskosten beschädigter Waren.
  1. Was sind Schadenminimierungskosten und wann werden sie erstattet?
  • Kosten, die anfallen, um einen Schaden zu verringern oder weitere Schäden zu verhindern.
  • Diese Kosten werden auch dann erstattet, wenn sie die Versicherungssumme übersteigen.
  1. Übernimmt die Versicherung auch die Kosten zur Schadenermittlung?
  • Ja, z. B. für Gutachter, Sachverständige oder rechtliche Prüfungen.
  1. Sind Bergungs- und Beseitigungskosten ebenfalls versichert?
  • Ja, wenn sie notwendig sind, um beschädigte oder gefährliche Ladung zu entfernen.
  1. Gibt es eine Deckungsgrenze für zusätzliche Kosten?
  • Ja, je nach Vertrag gibt es Begrenzungen für Nebenkosten (z. B. 10–20 % der Versicherungssumme).

Versicherte Fahrzeuge & Versicherungspflichten

  1. Welche Fahrzeuge sind durch die Werkverkehrsversicherung versichert?
  • Firmenfahrzeuge, Transporter, Lkw und Anhänger.
  1. Müssen alle Fahrzeuge im Versicherungsschein eingetragen sein?
  • Ja, versicherte Fahrzeuge müssen mit Kfz-Kennzeichen im Vertrag genannt werden.
  1. Ist der Versicherungsschutz auch bei kurzfristigen Ersatzfahrzeugen gültig?
  • Ja, aber nur wenn eine pauschale Vorsorgeversicherung oder eine Meldung beim Versicherer erfolgt.
  1. Gibt es eine pauschale Flottenversicherung für Werkverkehr?
  • Ja, Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen können eine Flottenlösung abschließen.
  1. Können Mietfahrzeuge oder Leasingfahrzeuge in den Versicherungsschutz aufgenommen werden?
  • Ja, aber dies muss ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden.

Versicherungswert & Versicherungssumme

  1. Wie wird die Versicherungssumme berechnet?
  • Die Summe ergibt sich aus dem geschätzten Höchstwert der transportierten Güter.
  1. Was passiert, wenn die tatsächliche Ladung den versicherten Höchstwert überschreitet?
  • In diesem Fall kann eine Unterversicherung eintreten, wodurch nicht der gesamte Schaden ersetzt wird.
  1. Wie kann eine Unterversicherung vermieden werden?
  • Durch regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme an die tatsächlichen Werte.
  1. Welche Vorteile bietet das Tagesmaximum-Modell?
  • Das Tagesmaximum-Modell legt eine tägliche Höchstversicherungssumme fest, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
  1. Gibt es eine Mindestversicherungssumme, die ein Unternehmen einhalten muss?
  • Nein, aber die Versicherungssumme sollte immer dem höchsten erwarteten Güterwert entsprechen.