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Versicherungsvertrieb - Elektronikversicherung

ELEKTRONIKVERSICHERUNG

Inhaltsverzeichnis für eine Elektronikversicherung

  1. Bedarf an Elektronikversicherung

    • Bedeutung für Unternehmen
    • Abgrenzung zur klassischen Inhaltsversicherung
    • Typische Schadensursachen
  2. Zielgruppen

    • Gewerbetreibende verschiedener Branchen
  3. Rechtliche Grundlage

    • Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)
    • Besondere Bedingungen und Klauseln
    • Betriebsunterbrechungsversicherung
  4. Versicherte Sachen

    • Betriebsausstattung
    • Steuerungs-, Mess- und Regeltechnik
    • Informationstechnik
    • Kommunikationstechnik
    • Bürotechnik
  5. Nicht versicherte Sachen

    • Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
    • Werkzeuge und Wechseldatenträger
    • Hochfrequent auszutauschende Teile
  6. Versicherte Gefahren und Schäden

    • Versicherte Risiken (z. B. Bedienungsfehler, Überspannung, Brand)
    • Nicht versicherte Schäden (z. B. Vorsatz, Abnutzung, Krieg)
    • Ausschlussklauseln
  7. Glossar & Synonyme zur Optimierung der Suchergebnisse

    • Begriffe und alternative Bezeichnungen
  8. Versicherte Kosten

    • Wiederherstellung von Daten
    • Aufräumungs- und Entsorgungskosten
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Zusätzliche Aufwendungen für Reparaturen
  9. Versicherungsort

    • Versicherungsschutz innerhalb des Betriebsgrundstücks
    • Erweiterungsmöglichkeiten durch Klauseln
    • Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
  10. Versicherungswert

    • Ermittlung des Versicherungswerts
    • Faktoren für die Berechnung
  11. Versicherungssumme

    • Bedeutung und Anpassung
    • Unterversicherung und deren Folgen
    • Überversicherung und Konsequenzen
  12. Einzel- und Pauschalversicherung

    • Unterschiede und Vorteile
    • Meldepflichten und Deckungsausweitungen
  13. Tarifierungsmerkmale

    • Einflussfaktoren auf die Beitragshöhe
  14. Zusätzliche Versicherungen

    • Datenversicherung
    • Softwareversicherung
    • Unterschiede und Vergleich der Versicherungen
  15. Vergleich: Elektronik-, Daten- und Softwareversicherung

    • Versicherte Sachen und Leistungen
    • Voraussetzungen für Entschädigung
    • Ausschlüsse
  16. Glossar & Synonyme

    • Wichtige Begriffe aus dem Versicherungsbereich
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ELEKTRONIKVERSICHERUNG

 

1. Bedarf an Elektronikversicherung

Elektrische und elektronische Geräte sind in fast allen Unternehmen essenziell. Schäden an diesen Geräten können hohe Kosten verursachen und zu Betriebsunterbrechungen führen.

Eine separate Elektronikversicherung bietet einen umfassenderen Schutz als eine klassische Inhaltsversicherung, da viele Schäden nicht durch allgemeine Sachversicherungen gedeckt sind. Nur ca. 5 % der EDV-Schäden entstehen durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl – die Mehrheit geht auf andere Ursachen zurück, wie:

  • Unsachgemäße Handhabung
  • Fahrlässiges Handeln

Die Elektronikversicherung wird somit immer bedeutender, insbesondere für Unternehmen mit EDV-Anlagen.

 

2. Zielgruppen

Die Elektronikversicherung richtet sich an eine breite Palette von Gewerbetreibenden:

  • Produktion
  • Dienstleistung
  • Handwerk
  • Handel
  • Gastronomie
  • Freiberufler
  • Selbstständige
  • Heilberufe
  • Landwirtschaft
  • Vereine
  • Verbände

 

3. Rechtliche Grundlage

Die Basis für die Elektronikversicherung bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) sowie individuelle Klauseln, die auf den Versicherungsnehmer zugeschnitten sind.

Zusätzlich gibt es:

  • Besondere Bedingungen, die sich auf Versicherungsorte, Summen, Selbstbehalte und Rabatte beziehen.
  • Die Möglichkeit einer Betriebsunterbrechungsversicherung, analog zur Inhaltsversicherung, geregelt durch die Allgemeinen Bedingungen für Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (AMBUB) und Klausel TK 4910.

 

4. Versicherte Sachen

Versichert sind elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Dies schließt die Transport- und Montagephasen mit ein.

Beispiele für versicherte Sachen:

  1. Betriebsausstattung (z. B. Registriergeräte, Scanner, elektronische Kassen)
  2. Steuerungs-, Mess- und Regeltechnik (z. B. Prüfgeräte, Heizungs- und Lüftungsregelungen, Laborgeräte)
  3. Informationstechnik (z. B. PCs, Laptops, CAD-Systeme)
  4. Kommunikationstechnik (z. B. Telefonanlagen, Handys, Gegensprechanlagen)
  5. Bürotechnik (z. B. Kopierer, Drucker, Beamer)

 

5. Nicht versicherte Sachen

Nicht alle Gegenstände sind in der Elektronikversicherung gedeckt. Folgende Sachen gelten als nicht versicherungsfähig:

  • Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
  • Werkzeuge aller Art
  • Wechseldatenträger
  • Teile mit hoher Austauschrate während der Lebensdauer

 

6. Versicherte Gefahren und Schäden

Versicherte Schäden:

Die Versicherung greift bei unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen, z. B. durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung

Nicht versicherte Schäden:

Die Versicherung greift nicht, wenn Schäden entstehen durch:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten
  • Krieg, innere Unruhen
  • Kernenergie, nukleare Strahlung
  • Erdbeben
  • Vorhandene Mängel bei Versicherungsabschluss
  • Normale betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
  • Defekte, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer bekannt war
  • Schäden, für die ein Dritter als Lieferant oder Hersteller einstehen muss

Ausschlussmöglichkeiten:

  • Klausel TK 1210: Ausschluss von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Klausel TK 1233: Ausschluss von Schäden durch Leitungswasser
  • Klausel TK 1234: Ausschluss von Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub
  • Klausel TK 1235: Ausschluss von Schäden durch Abhandenkommen

 

7. Glossar & Synonyme zur Optimierung der Suchergebnisse

Begriff

Definition & Synonyme

Elektronikversicherung

Versicherung für elektrische & elektronische Geräte, Technikschutz, Geräteschutzversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Versicherung gegen Produktionsausfälle, Stillstandversicherung, BU-Versicherung

Inhaltsversicherung

Versicherung für Betriebsausstattung, Sachversicherung, Gewerbliche Inventarversicherung

Steuerungstechnik

Automatisierungstechnik, Prozesssteuerung, Regelungstechnik

Informationstechnik

IT-Systeme, EDV-Technik, Computernetzwerke

Kommunikationstechnik

Telekommunikationstechnik, Kommunikationssysteme, Funktechnik

Bürotechnik

Bürogeräte, Office-Technik, Büroausstattung

Versicherte Kosten

Grundsätzlich sind folgende Kosten mitversichert:

  • Kosten für die Wiederherstellung von Daten
    Die Kosten sind auf die Grundfunktion des Betriebssystems beschränkt.
  • Aufräumungs-, Entsorgungs- und Dekontaminationskosten
    Nicht versichert sind Kosten für die Dekontamination und Entsorgung von Erdreich oder Gewässer, für die Beseitigung von Beeinträchtigungen des Grundwassers oder der Natur sowie von Emissionen der Luft.
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
    Die Aufwendungen sind versichert, sofern Arbeiten auf behördliche Anordnung durchgeführt werden.
  • Bewegungs- und Schutzkosten
    Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass andere als die beschädigten oder zerstörten versicherten Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten oder Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
    Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer öffentlich zu Hilfsleistungen verpflichteter Einrichtungen.

 

Versicherungsort

Nach den ABE besteht Versicherungsschutz nur innerhalb des Versicherungsortes:

  • Dies sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsgrundstücke.
  • Nach der Klausel TK 1408 kann jedoch der Geltungsbereich für im Versicherungsvertrag genannte bewegliche Sachen auch für Gebiete außerhalb des Versicherungsortes (Außenversicherung) erweitert werden. Dies gilt auch, wenn diese Sachen in Kraft- und Wasserfahrzeugen fest eingebaut sind.
  • Im Falle dieser Ausweitung des Versicherungsschutzes ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, verschiedene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die als Obliegenheiten gelten. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieser Obliegenheiten kann den Versicherer leistungsfrei stellen oder zur Leistungskürzung berechtigen.

 

Versicherungswert

Der Versicherungswert entspricht dem Neupreis. Rabatte und Preiszugeständnisse bleiben für die Berechnung des Versicherungswertes unberücksichtigt. Falls der Versicherungsnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, muss die Umsatzsteuer einbezogen werden.

Ermittlung des Versicherungswertes

  1. Listenpreis
    • Maßgeblich ist der gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zzgl. Bezugskosten (z. B. Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).
  2. Letzter Listenpreis (wenn nicht mehr in Preisliste vorhanden)
    • Falls die Sache nicht mehr in Preislisten geführt wird, gilt der letzte bekannte Listenpreis im Neuzustand zzgl. Bezugskosten. Der Betrag kann entsprechend der Preisentwicklung für vergleichbare Sachen angepasst werden.
  3. Kauf- oder Lieferpreis (wenn kein Listenpreis existierte)
    • Maßgeblich ist der tatsächliche Kauf- oder Lieferpreis der Sache zzgl. Bezugskosten. Anpassung gemäß der Preisentwicklung für vergleichbare Sachen möglich.
  4. Neuanfertigungskosten (wenn weder Listen- noch Einkaufspreis vorhanden)
    • Maßgeblich sind die Kosten für eine gleichartige Neuanfertigung, einschließlich Handelsmarge und Bezugskosten.

 

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss während der Vertragslaufzeit an den aktuellen Versicherungswert angepasst werden, insbesondere nach wertsteigernden Änderungen.

Unterversicherung

  • Die Versicherungssumme ist niedriger als der Versicherungswert zum Schadenszeitpunkt.
  • Folge: Es erfolgt nur eine anteilige Entschädigungsleistung.

Überversicherung

  • Die Versicherungssumme liegt über dem Versicherungswert.
  • Falls die Überversicherung zur Erlangung eines unrechtmäßigen Vermögensvorteils genutzt wird, ist der Vertrag nichtig.
  • Beide Vertragsparteien können eine Anpassung der Summe oder Prämie verlangen.

 

Einzel- und Pauschalversicherung

Einzelversicherung

  • Jedes Gerät wird einzeln im Geräteverzeichnis dokumentiert (Typ, Fabrikat, Hersteller, Seriennummer, Baujahr, Leistungsdaten).
  • Für jede Position wird eine eigene Versicherungssumme festgelegt.
  • Austausch oder Neubeschaffung muss unverzüglich gemeldet werden.
  • Vorteil: Hohe Transparenz und geringer Selbstbehalt.
  • Nachteil: Hoher administrativer Aufwand für Bestandsänderungen.

Pauschalversicherung

  • Versicherte Geräte werden in Gerätegruppen zusammengefasst.
  • Austausch oder Neubeschaffung innerhalb der Versicherungssumme möglich, ohne Meldung an den Versicherer.
  • Vorteil: Geringerer Verwaltungsaufwand und bessere Übersichtlichkeit.
  • Meldungspflichten:
    • Jährliche Meldung von Bestandsänderungen erforderlich.
    • Vorsorgeversicherung für Veränderungen während des Versicherungsjahres möglich.
    • Vorzeitiger Deckungsbeginn vor Betriebsfertigkeit möglich.
    • Versicherungsschutz auch außerhalb des Betriebsgrundstücks, jedoch nur innerhalb Europas.

 

Tarifierungsmerkmale

Die Beitragshöhe wird durch mehrere Faktoren bestimmt:

  1. Versicherungssumme (muss dem Versicherungswert entsprechen)
  2. Prämiensatz (abhängig von:
    • Zusatzvereinbarungen
    • Gefahrenausschlüssen
    • Höhe des Selbstbehalts
    • Mengen- oder Schadenfreiheitsrabatten)
  3. Prämie (Ergebnis aus Versicherungssumme x Prämiensatz)

 

Zusätzliche Versicherungen

Datenversicherung

  • Versichert sind:
    • Maschinenlesbare Daten (z. B. Stammdaten, Bewegungsdaten)
    • Programme (Standard- und Individualsoftware)
    • Externe Datenträger (CDs, DVDs, USB-Sticks, externe Festplatten)
  • Falls Daten durch einen versicherten Schaden verloren gehen (z. B. Blitzschlag), übernimmt der Versicherer die Kosten für Wiederbeschaffung und Wiederherstellung.
  • Obligatorische wöchentliche Datensicherung erforderlich.

 

Vergleich: Elektronik-, Daten- und Softwareversicherung

Versicherungstyp

Versicherte Sachen

Versicherungsleistung

Voraussetzung für Entschädigung

Nicht versichert

Elektronikversicherung

Systemgebundene Daten

Wiederherstellung beschädigter Hardware

Schaden an Hardware erforderlich

Software und nicht systemgebundene Daten

Datenversicherung

Externe Datenträger, Programme, Datenbanken

Wiederherstellung von Daten und Datenträgern

Schaden an Datenträger oder EDV-Anlage

Raubkopien, Virenschäden

Softwareversicherung

Software, Datenbanken

Erstattung unabhängig von Hardware-Schaden

Kein Hardware-Schaden nötig

Nicht lauffähige Programme, Virenschäden

Glossar & Synonyme

Begriff

Definition & Synonyme

Versicherungswert

Neuwert, Wiederbeschaffungswert, Ersatzwert

Versicherungssumme

Deckungssumme, Schadenssumme, Absicherungssumme

Pauschalversicherung

Gruppenversicherung, Sammelversicherung

Einzelversicherung

Gerätespezifische Versicherung, Objektversicherung

Datenversicherung

IT-Versicherung, Backup-Versicherung

Softwareversicherung

Lizenzversicherung, Programmschutz

Unterversicherung

Teilversicherung, Unterschätzung des Versicherungswertes

Überversicherung

Überbewertung, Überdeckung