Versicherungsvertrieb - Bauleistungsversicherung
BAULEISTUNGSVERSICHERUNG
Inhaltsverzeichnis zur Bauleistungsversicherung
- Einführung
- Bedarf und Bedeutung der Bauleistungsversicherung
- Risikoträger und versicherte Parteien
- Versicherbare Bauvorhaben
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Versicherte und versicherbare Sachen
- Nicht versicherte Sachen und Zusatzvereinbarungen
- Versicherte Gefahren und Schäden
- Witterungseinflüsse und deren Auswirkungen
- Zusätzlich versicherbare Risiken
- Versicherte Interessen und Ansprüche
- Beginn und Ende der Haftung
- Versicherungsort und Geltungsbereich
- Versicherungswert und Beitragsberechnung
BAULEISTUNGSVERSICHERUNG
Bedarf
Die Bauleistungsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen im Bereich der technischen Sachversicherungen.
Bauprojekte sind mit finanziellen Risiken verbunden, insbesondere durch:
- Diebstahl
- Vandalismus
- Außergewöhnliche Witterungsereignisse
Diese Risiken werden durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt, wodurch der Bauherr und weitere Beteiligte geschützt werden.
Risikoträger
Die Bauleistungsversicherung schützt:
- Baufirmen (vor Abnahme des Gewerkes, inkl. Subunternehmer)
- Bauherren (nach Abnahme des Gewerkes)
- Sonstige Auftraggeber
Die Versicherung gilt bis zur Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens und umfasst eine Allgefahrendeckung, d. h. alle unvorhergesehenen Schäden sind gedeckt, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen wurden.
Beispiele für versicherbare Bauvorhaben
Versicherbare Bauprojekte umfassen sowohl Neu- als auch Umbauten:
- Wohn- und Geschäftsgebäude, Schulen, Krankenhäuser
- Kommunale Bauwerke (z. B. Rathäuser)
- Einkaufszentren
- Industriegebäude, Kraftwerksanlagen, Flughäfen und Seehäfen
- Landwirtschaftliche Gebäude (z. B. Boxenlaufstall)
- Straßen- und Autobahnbau einschließlich Brücken und Tunnel
(Info: Auch Sanierungen im Altbau, wie z. B. eine Badsanierung, können als Neubaumaßnahmen gelten.)
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Nahezu alle Bauverträge mit ausführenden Firmen basieren auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Die VOB Teil B regelt:
- Verantwortlichkeit für Schäden während der Bauphase
- Haftung der Vertragsparteien (Bauherr, Auftraggeber, Bauunternehmen)
Haftung laut VOB
Vertragsparteien haften:
- Für eigenes Verschulden
- Für das Verschulden ihrer Vertreter
- Für Schäden durch Dritte
Relevante Abschnitte der VOB
- § 7 VOB – Verteilung der Gefahr und Ansprüche des Auftragnehmers bei Schäden am Gewerk
- § 10 VOB – Klärung der Haftung bei Schadensfällen
Versicherte und versicherbare Sachen
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen, die im Versicherungsschein für das jeweilige Bauvorhaben bezeichnet sind.
Beispiele für versicherte Sachen:
- Rohbauarbeiten
- Ausbauarbeiten
- Außenanlagen (ohne gärtnerische Anlagen)
- Besondere Betriebseinrichtungen
- Eigenleistung des Bauherrn
Nicht versicherte Sachen
Folgende Sachen sind grundsätzlich nicht versichert:
- Medizin- und labortechnische Anlagen
- Strom- und Energieerzeugungs-/Umwandlungsanlagen (z. B. Notstromaggregate, zentrale Batterieanlagen), wenn sie nicht zur Bauversorgung dienen
- Bestandteile mit unverhältnismäßig hohem Kunstwert
- Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
- Baugrund und Bodenmassen, wenn sie nicht Teil der versicherten Lieferungen und Leistungen sind
- Altbauten des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus
- Wechseldatenträger
- Bewegliche Einrichtungsgegenstände, die nicht fest eingebaut werden
- Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
- Baugeräte, Werkzeuge und Zubehör
- Fahrzeuge aller Art
- Akten, Zeichnungen und Pläne
- Pflanzen
- Bohrungen, für die eine Genehmigung nach dem Bundesberggesetz (BBergG) erforderlich ist
Nicht versichert, aber versicherbar mit Zusatzvereinbarung:
- Bestimmte Strom- und Energieanlagen
- Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
- Altbauten, wenn Teil einer Bauleistung
- Akten, Zeichnungen und Pläne
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von Luftfahrzeugen
- Schäden durch Gewässer oder Hochwasser
Versicherte Gefahren und Schäden
Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen, einschließlich:
- Unbekannte Eigenschaften des Baugrundstücks
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Böswilligkeit, Sabotage, Vandalismus
- Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
- Elementarereignisse (Erdstöße, Erdrutsche)
- Unachtsamkeit des Baustellenpersonals
- Kriminelle Akte Dritter
- Planungs- und Berechnungsfehler
- Ungewöhnliche oder außerordentliche Witterungseinflüsse
Witterungseinflüsse
- Normale Witterungseinflüsse sind nicht versichert (z. B. Regen in der Herbstsaison).
- Ungewöhnliche Witterungseinflüsse sind versichert, wenn sie über die normalen klimatischen Bedingungen hinausgehen.
- Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse gelten als höhere Gewalt (z. B. extreme Stürme, Überschwemmungen).
Ein Bauunternehmer muss Sorgfaltspflichten beachten. Beispiel: Wird trotz Sturmwarnung eine Wand frisch gemauert und stürzt durch den Wind ein, ist dies vorhersehbar und nicht versichert.
Zusätzlich versicherbare Risiken
Über Zusatzvereinbarungen oder Klauselvereinbarungen kann der Versicherungsschutz erweitert werden.
Zusätzlich versicherbare Risiken:
- Diebstahl von fest verbundenen Bestandteilen
- Fahrlässigkeit oder Ungeschick von Handwerkern
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen
- Schäden durch Gewässer, Hochwasser oder Grundwasserveränderungen
- Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
- Schäden durch Undichtigkeiten oder Wasserinfiltration (wenn sie aus einem anderen Schaden resultieren)
Versicherte Interessen
Ansprüche, die dem Versicherungsnehmer, dem Bauherrn oder sonstigen Auftraggebern sowie allen versicherten Unternehmen zustehen, gehen auf den Versicherer über. Dies gilt auch dann, wenn Ansprüche sich gegen andere Versicherte richten.
Versicherte Interessen umfassen:
- Bauherren und Auftraggeber
- Unternehmer und Subunternehmer, die am Vertrag beteiligt sind, mit ihren Lieferungen und Leistungen
- Verantwortliche zum Schadenszeitpunkt, die die Gefahr für betroffene Lieferungen oder Leistungen tragen
- Den Versicherungsnehmer selbst
Beginn und Ende der Haftung
Der Versicherungsschutz besteht für die Dauer der Bauzeit.
- Beginn der Haftung (Abschnitt B1-1 ABBL)
Der Schutz beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, vorbehaltlich der Zahlungsregelungen. - Ende der Haftung (Abschnitt B1-2 ABBL)
Spätestens mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt endet der Schutz. Vorher kann eine Verlängerung beantragt werden.
Versicherungsort
- Entschädigung erfolgt nur für Schäden innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Baugebietes.
- Falls vereinbart, gilt der Schutz auch für Transportwege zwischen getrennten Bereichen des Projekts.
Versicherungswert
Eingeschlossene Kosten:
- Kosten der Lieferungen und Leistungen für das gesamte Bauprojekt
- Stundenlohnarbeiten
- Eigenleistungen, die einem Unternehmenswert entsprechen
- Umsatzsteuer, falls kein Vorsteuerabzug möglich ist
Nicht einzubeziehen:
- Grundstücks- und Erschließungskosten
- Kosten für öffentlich-rechtliche Erschließung
- Baunebenkosten (z. B. Architektenhonorare)
Der Versicherungswert entspricht der Versicherungssumme und wird am Bauende aktualisiert.
Beitragsberechnung
Grundformel:
Endgültige Bausumme = Vorläufige Summe + Beitragsnachforderung / - Erstattung
Einflussfaktoren:
- Veranschlagte Bausumme (Herstellungskosten inkl. Lohnkosten, Baustoffe, Bauteile)
- Zusätzliche Vereinbarungen (z. B. technischer Versicherungsschutz, Schadensuchkosten)
- Zuschläge für besondere Maßnahmen (Spezialgründungen, Risikoeinschlüsse)
- Rabatte bei Risikoausschlüssen oder höherer Selbstbeteiligung
- Vertragsdauer (Geplante Bauzeit beeinflusst vorläufige Versicherungsdauer und Beitragsberechnung)
GLOSSAR
A
Allgefahrendeckung
Definition: Versicherungsschutz, der alle unvorhergesehenen Schäden und Gefahren abdeckt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Synonyme: All-Risk-Deckung, umfassender Versicherungsschutz
Altbau
Definition: Bestehendes Gebäude oder Bauwerk, das vor der aktuellen Baumaßnahme errichtet wurde.
Synonyme: Bestandsbau, bestehendes Gebäude
Auftraggeber
Definition: Person oder Institution, die einen Bauauftrag erteilt.
Synonyme: Bauherr, Investor, Bauprojektentwickler
B
Bauherr
Definition: Die Person oder Institution, die das Bauprojekt finanziert und verantwortet.
Synonyme: Bauauftraggeber, Eigentümer
Bauleistungsversicherung
Definition: Versicherung, die unvorhergesehene Schäden während der Bauphase abdeckt.
Synonyme: Bauversicherung, Bauwesenversicherung
Bauvertrag
Definition: Rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Baufirma über die Durchführung eines Bauprojekts.
Synonyme: Bauleistungsvertrag, Werkvertrag
Beitragsberechnung
Definition: Berechnung der Versicherungsprämie basierend auf der Baukostensumme und individuellen Risiken.
Synonyme: Prämienkalkulation, Beitragskalkulation
Bestandsgebäude
Definition: Bereits existierendes Gebäude, das nicht Teil des Neubaus ist.
Synonyme: Altbau, bestehendes Bauwerk
D
Deckungssumme
Definition: Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt.
Synonyme: Versicherungssumme, Entschädigungsgrenze
Diebstahlschäden
Definition: Schäden durch entwendete Baustoffe oder Bauteile.
Synonyme: Entwendungsschäden, Materialverlust
G
Gefahrenausschluss
Definition: Schäden oder Risiken, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind.
Synonyme: Ausschlussklauseln, nicht versicherte Risiken
Grundstückskosten
Definition: Kosten für den Erwerb oder die Erschließung eines Baugrundstücks.
Synonyme: Bodenwert, Grundstücksausgaben
H
Haftung
Definition: Verpflichtung zur Wiedergutmachung eines Schadens.
Synonyme: Verantwortlichkeit, Schadensersatzpflicht
Höhere Gewalt
Definition: Unvorhersehbare, unvermeidbare Naturereignisse, die Schäden verursachen können (z. B. Überschwemmungen, Stürme).
Synonyme: Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse
R
Risikoträger
Definition: Person oder Unternehmen, das für mögliche Schäden finanziell aufkommt (in der Regel der Versicherer).
Synonyme: Versicherer, Versicherungsgesellschaft
S
Schadensfall
Definition: Ereignis, das einen versicherten Schaden verursacht.
Synonyme: Versicherungsfall, Schadensereignis
Selbstbeteiligung
Definition: Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss.
Synonyme: Eigenanteil, Selbstbehalt
Subunternehmer
Definition: Unternehmen, das von der Hauptbaufirma beauftragt wird, bestimmte Arbeiten auszuführen.
Synonyme: Nachunternehmer, Baupartner
T
Transportversicherung
Definition: Versicherung, die Schäden während des Transports von Baumaterialien abdeckt.
Synonyme: Frachtversicherung, Güterversicherung
U
Unvorhergesehene Schäden
Definition: Schäden, die weder geplant noch erwartet wurden und plötzlich auftreten.
Synonyme: Überraschende Schäden, nicht vorhersehbare Ereignisse
V
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Definition: Regelwerk für Bauverträge in Deutschland, das Rechte und Pflichten von Bauherren und Unternehmen festlegt.
Synonyme: Bauvertragsordnung, Bauvergabeordnung
Versicherer
Definition: Unternehmen, das Versicherungsschutz bietet.
Synonyme: Versicherungsgesellschaft, Versicherungsträger
Versicherungsort
Definition: Standort, an dem der Versicherungsschutz gilt (z. B. die Baustelle).
Synonyme: Versicherungsbereich, versicherter Standort
Versicherungswert
Definition: Summe aller versicherten Baukosten.
Synonyme: Versicherungsbetrag, Bauversicherungssumme
Vandalismus
Definition: Mutwillige Beschädigung von Baustellen oder Materialien durch Dritte.
Synonyme: Sachbeschädigung, mutwillige Zerstörung